Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Exterro, Inc.

Auftragswert

€0k

TED·460605-2026

Wartungsverlängerung für Steufa-Softwarelizenzen und externe IT-Unterstützungsleistungen

IT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungSoftware WartungIt DienstleistungenOeffentliche VerwaltungSoftware LizenzenIt Support
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern, schreibt die Verlängerung von Software-Wartungsverträgen sowie externe IT-Unterstützungsleistungen für das System 'Steufa' aus. Die Vertragslaufzeit für die Lizenzen beträgt mindestens zwei Jahre, während die externe Unterstützung für ein Jahr beauftragt wird. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Verlängerung der Laufzeit für die Lizenzen Steufa für min. zwei Jahre externe Unterstützung Steufa für ein Jahr

VergabeHero-Einschätzung

Das Bayerische Landesamt für Steuern sucht einen Dienstleister für die Fortführung der Wartung ihrer Steufa-Softwarelizenzen sowie für fachliche IT-Unterstützung. Die Wartung der Softwarelizenzen soll für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren verlängert werden, während die externe Unterstützung für ein Jahr geplant ist. Da es sich um eine spezifische Softwareumgebung handelt, erfolgt die Vergabe in einem direkten Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb. Ziel ist die Sicherstellung des laufenden IT-Betriebs im steuerlichen Fachbereich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000ZAS Wartungsverlängerung Lizenzen Steufa und ZAS externe Unterstützung Steufa

Verlängerung der Laufzeit für die Lizenzen Steufa für min. zwei Jahre externe Unterstützung Steufa für ein Jahr

CPV 48600000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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