TED·532320-2026

Wartungsservice für medizintechnische Geräte

Nordrhein-Westfalen
Minden, Germany·Veröffentlicht 31. Juli 2026
GesundheitswesenIT-DienstleistungenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungMedizintechnikWartungsserviceKlinikbedarfSoftwarepflegeGesundheitswesen
Auftragswert
~€600k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Mühlenkreiskliniken AöR schreiben Wartungs- und Serviceleistungen für medizintechnische Geräte aus. Der Auftrag umfasst sicherheitstechnische Prüfungen, Kalibrierungen sowie Software- und Firmware-Updates. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

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Wartungsservice für medizintechnische Geräte

VergabeHero-Einschätzung

Die Mühlenkreiskliniken in Minden suchen einen Dienstleister für die regelmäßige Wartung ihrer medizinischen Geräte. Die Arbeiten beinhalten neben der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Überprüfung auch technische Aufgaben wie Kalibrierungen, Software-Updates und den Zugriff auf spezielle Diagnose-Tools der Hersteller. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb handelt, wird der Auftrag direkt mit einem oder mehreren ausgewählten Anbietern verhandelt. Der Umfang erstreckt sich auf den gesamten Klinikverbund in der Region Minden-Lübbecke.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Wartungs- und Serviceleistungen

Die Durchführung der Wartung von medizintechnischen Geräten umfasst neben der sicherheitstechnischen und funktionalen Überprüfung insbesondere herstellerspezifische Diagnose- und Kalibrierungsverfahren, Softwarepflege, Firmware-Updates, die Prüfung der Systemintegrität sowie den Zugriff auf proprietäre Wartungs- und Servicetools.

CPV 50400000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 31. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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