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Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für Energietechnik und Beleuchtung im Petueltunnel

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 1. Juli 2026
Wartung und InstandhaltungInfrastrukturÖffentliche VerwaltungBauwesenInstandhaltungTunneltechnikOeffentliche VerwaltungElektrotechnikRahmenvereinbarungInfrastruktur
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Juli 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt München schreibt Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für den Petueltunnel aus. Der Auftrag umfasst technische Prüfungen, Sensorik-Wartungen sowie Instandsetzungsarbeiten über einen Zeitraum von vier Jahren. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Fokus auf den Preis als einziges Zuschlagskriterium.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Wartungs- und Instandhaltungsleistung Petueltunnel

VergabeHero-Einschätzung

Das Baureferat der Landeshauptstadt München sucht einen Dienstleister für die technische Instandhaltung des Petueltunnels. Die Arbeiten umfassen regelmäßige Wartungen der Energietechnik, der Beleuchtung sowie verschiedener Lüftungssensoriken und Tunnelinstallationen über einen Zeitraum von vier Jahren. Zusätzlich sind Instandsetzungsarbeiten in Form von Arbeitsstunden für Tag- und Nachtschichten vorgesehen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, werden die Leistungen bei Bedarf abgerufen. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. -- Alle Unterlagen sind in dem Dokument „L_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung_zuBekanntm-0823a" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=298234 Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Wartungs- und Instandhaltungsleistung Energietechnik und Beleuchtung, Rahmenvereinbarung

Wartungs- und Instandhaltungsleistungen, Petueltunnel, Rahmenvereinbarung -- geschätzte Mengen über einen Zeitraum von 4 Vertragsjahren: Wartung - 8 Stück - Wartung Energietechnik - 8 Stück - Wartung Beleuchtung - 4 Stück - Wartung Lüftungssensorik NO & CO - 4 Stück - Wartung Lüftungssensorik RSM & Strömungsgeschwindigkeit - 4 Stück - Wartung Tunnelinstallationen - 1 Stück - DGUV V3 Prüfungen (alle 4 Jahre) --- Instandsetzungen: - ca. 190 Arbeitsstunden Tagarbeit - ca. 250 Arbeitsstunden Nachtarbeit - ca. 28 Stück Einfahrtssperren Tunnel --- Höchstmenge: 120 % der geschätzten Mengen

CPV 50230000, 50232000, 50610000Frist 31. Juli 2026365 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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