Wartung von Druckerhöhungs- und Hydrantenanlagen sowie Löschwasserleitungen in Universitätsgelände
Was wird ausgeschrieben
Die Universität zu Köln sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Wartung und Instandhaltung ihrer feuertechnischen Anlagen. Dazu gehören Druckerhöhungsanlagen, Wand- und Unterflurhydranten sowie Trocken- und Nasslöschwasserleitungen. Der Auftrag umfasst den Austausch von Verschleißteilen und ist als Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr sowie drei Verlängerungsoptionen zu je einem Jahr konzipiert.
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Wartung Druckerhöhungsanlagen (DEA), Wand-, Überflur-/ Unterflur-und Hydrantenanlagen, Löschwasserleitungen "TROCKEN", "NASS" und Einbauten; Austausch von Verschleißteilen, in Gebäuden der UzK.
Die Universität zu Köln beauftragt einen externen Dienstleister mit der regelmäßigen Wartung und dem Austausch von Verschleißteilen an ihren feuertechnischen Schutzanlagen. Konkret geht es um Druckerhöhungsanlagen, die den Wasserdruck für die Feuerlöschsysteme sicherstellen, sowie um Wand- und Unterflurhydranten und die dazugehörigen Trocken- und Nasslöschwasserleitungen. Der Vertrag läuft zunächst zwölf Monate und kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, sodass die Wartung über bis zu vier Jahre sichergestellt ist. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip des niedrigsten Preises, wobei Bewerber die üblichen gesetzlichen Eignungsnachweise für öffentliche Aufträge vorlegen müssen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Steuer- und Sozialversicherungspflicht
- Nachweis fachlicher und technischer Eignung
- Keine Insolvenz oder Liquidation
- Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsrecht
- Freiheit von Ausschlussgründen nach VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotWartung Druckerhöhungsanlagen (DEA), Wand-, Überflur-/ Unterflur-und Hydrantenanlagen, Löschwasserleitungen "TROCKEN", "NASS" und Einbauten; Austausch von Verschleißteilen, in Gebäuden der UzK. Rahmenvereinbarung über 4 Jahre. Grundlaufzeit: 12 Monate Verlängerungsoptionen: 3 um jeweils weitere 12 Monate
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung