Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Leipziger Leuchten GmbH

Auftragswert

€19k

Zuschlag am

11. Mai 2026

TED·357321-2026

Materialbeschaffung für dekorative Straßenbeleuchtung

Sachsen
Markkleeberg, Germany·Veröffentlicht 26. Mai 2026
LieferaufträgeInfrastrukturÖffentliche VerwaltungEnergieversorgungStrassenbeleuchtungKommunale BeschaffungInfrastrukturBeleuchtungstechnikOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€45k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Markkleeberg schreibt den Materialkauf für dekorative Leuchten zur Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung aus. Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung mit einem einzigen Los. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Matrialkauf Los 2 - Dekorative Leuchten

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Markkleeberg sucht einen Lieferanten für dekorative Leuchten, die für die Instandhaltung und den Betrieb der städtischen Straßenbeleuchtung benötigt werden. Es handelt sich um eine reine Materialbeschaffung, bei der die Auswahl des Anbieters allein über den günstigsten Preis erfolgt. Da keine weiteren technischen Anforderungen oder Dienstleistungen genannt sind, liegt der Fokus des Auftrags auf der reinen Warenlieferung. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Lieferung von Beleuchtungskomponenten für den öffentlichen Raum mitbringen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Wartung und Unterhaltung Straßenbeleuchtung

Materialkauf Los 1 - Dekorative Leuchten

CPV 34928500
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Leipziger Leuchten GmbH · €19k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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