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Wartung und Inspektion von Gaswarnanlagen

Hessen
Frankfurt am Main, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
Wartung und InstandhaltungVerkehr und LogistikFlughafenbetriebWartungGaswarnanlagenInstandhaltungFlughafenbetriebSicherheitstechnik
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
27. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Fraport AG schreibt die regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Gaswarnanlagen an ihrem Standort in Frankfurt am Main aus. Der Auftrag umfasst Leistungen gemäß DIN 31051 über einen Zeitraum von 1080 Tagen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Wartung und Inspektion Gaswarnanlagen

VergabeHero-Einschätzung

Die Fraport AG sucht einen Dienstleister für die technische Betreuung ihrer Gaswarnanlagen am Frankfurter Flughafen. Die Aufgaben umfassen die regelmäßige Wartung, Inspektion und notwendige Instandsetzungen, um die Betriebssicherheit der Anlagen dauerhaft zu gewährleisten. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von etwa drei Jahren (1080 Tage). Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit im Rahmen eines Teilnahmeantrags nachweisen, wobei die Vergabe rein über den Preis entschieden wird.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Teilnahmeunterlagen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Im Rahmen der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, welche Bestandteil des Dokumentes Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag sind. Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor. Nachreichungen sind ausschließlich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle möglich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Wartung und Inspektion Gaswarnanlagen

Aus dem Anlagenbestand der Fraport AG werden Regelinstandhaltungen an Gaswarnanlagen ausgeschrieben. Die Leistungen umfassen hauptsächlich die regelmäßige Wartung, Inspektion sowie die Instandsetzung der Anlagen. Ziel ist es, die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der Gaswarnanlagen dauerhaft zu gewährleisten. Der Leistungsinhalt dieses Leistungsverzeichnisses (LV) umfasst Tätigkeitsfelder gemäß DIN 31051 für Gaswarnanlagen aus dem Anlagenbestand der Fraport AG (im Folgenden "AG" genannt), Flughafen Frankfurt am Main. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten folgende Tätigkeitsgebiete: Inspektion der Anlagen und Anlagenkomponenten Wartung der Anlagen und Anlagenkomponenten Intervention (Entstörung) der Anlagen und Anlagenkomponenten Instandsetzung der Anlagen und Anlagenkomponenten Im Anlagenbestand des AG befinden sich insgesamt 105 Gaswarnanlagen verschiedener Hersteller und Ausführungen, die zur Vergabe stehen. Die Anlagen sind in den Terminals 1 und 2, Gebäuden im Service- und Verwaltungsbereich, sowie auf den Dächern und Flugbetriebsflächen des Flughafens Frankfurt am Main installiert. Alle Leistungen sind durch sach- und fachkundige Personen für Gaswarnanlagen gemäß den Herstellerangaben sowie den sich befassenden Regelwerken zu erbringen. Dabei sind alle relevanten Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Der Flughafen Frankfurt am Main ist in land- und luftseitige Bereiche unterteilt, wobei sich einige Anlagen in hochsensiblen Bereichen mit laufendem Flughafenbetrieb und Fluggastverkehr befinden. Die Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebs hat stets Vorrang. Dies ist bei der Planung der Leistungserbringung und des Mitarbeitereinsatzes zu berücksichtigen. Die Arbeiten sind in den land- und luftseitigen Betriebsbereichen gemäß dem geltenden Luftsicherheitsgesetz, insbesondere hinsichtlich der Ausweisbeantragung, auszuführen.

CPV 504131001080 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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