TED·376835-2026

Wartung von PWC-Anlagen auf Rastplätzen der Niederlassung Nord

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordHamburg, GermanyVeröffentlicht 2. Juni 2026
Auftragswert
~€105k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die regelmäßige Wartung von PWC-Anlagen (Park-WC-Anlagen) an verschiedenen Standorten der Niederlassung Nord aus. Der Auftrag ist in acht Lose unterteilt, die jeweils spezifische Rastplätze in Norddeutschland abdecken. Die Leistungen umfassen technische Wartungen, Sicherheitsprüfungen sowie Störungsbeseitigungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord.

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht Dienstleister für die Instandhaltung von WC-Anlagen auf Autobahn-Rastplätzen in der Region Nord. Die Ausschreibung ist in acht Lose gegliedert, wobei jedes Los einen bestimmten Standort oder eine Region abdeckt, um die Wartung der sanitären Einrichtungen sicherzustellen. Zu den Aufgaben gehören neben der zweimal jährlichen technischen Inspektion auch elektrische Sicherheitsprüfungen, Blitzschutzprüfungen sowie die Bereitstellung von Ersatzteilen und die Beseitigung von Störungen. Interessierte Unternehmen können sich für einzelne oder mehrere dieser Lose bewerben, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

GebäudemanagementWartungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturWartungSanitaeranlagenInfrastrukturAutobahnGebaeudeunterhaltOeffentliche Auftraege
Lose

Aufteilung in Lose

8 Lote
LOT-0001AM Hittfeld/ Los 1

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

CPV 50000000
LOT-0002Am Elmshorn/Los 2

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

CPV 50000000
LOT-0003Am Schleswig/Los 3

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

CPV 50000000
LOT-0004AM Grande/ Los 4

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

CPV 50000000
LOT-0005Am Scharbeutz/ Los 5

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

CPV 50000000
LOT-0006Am Bad Segeberg/ Los 6

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

CPV 50000000
LOT-0007AM Bad Oldesloe/ Los 7

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

CPV 50000000
LOT-0008Am Neumünster/ Los 8

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

CPV 50000000
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Zuschlagskriterien

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  1. 2. Juni 2026
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    Auf TED publiziert