Wartung metallfreier Reinräume und Arbeitsplätze an der Universität zu Köln

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.06.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.05.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
  • Diverse Reparatur- und Wartungsdienste (50800000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
348345-2025
Verfahrensnummer
30a48599-13c2-4e04-9892-df0809831c74

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Universität zu Köln beauftragt die Wartung metallfreier Reinräume, Arbeitsplätze sowie zugehöriger Verkehrs- und Technikräume im Gebäude für Geophysik und Meteorologie in Köln. Betroffen sind die Bereiche Münker, Staubwasser und Dunai mit Räumen im dritten Obergeschoss; dazu gehört auch ein Raum für Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 1.440 Tagen, die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2025 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Wartung von metallfreien Reinräumen im Gebäude der Geophyysik und Meteorologie der Universität zu Köln Räume: Metallfreier Reinraum. Arbeitsbereich Münker (mit ICP-MS Raum) Metallfreie Arbeitsplätze in den Räumen 3.01a; 3.01b; 3.01c; 3.01d; 3.01e. Leist. in den Verkehr- und Technikräumen 3.01; 3.02; 3FL03; 3.04a; 3.04b. Metallfreier Reinraum, Bereich Staubwasser Metallfreie Arbeitsplätze in den Räumen 3.05 und 3.05a (MSR-Raum Bereich Münker) Leist. in den Verkehrs- und Technikräumen 3.02; 3.04a. Metallfreier Reinraum, Bereich Dunai Metallfreie Arbeitsplätze in den Räumen 3.07a; 3.07b; 3.07c; 307d. Leist. in den Verkehrs- und Technikräumen 3.06; 3FL04; 3.07; 3.08.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Universität zu köln - Wartung von metallfreien Reinräumen

    Wartung von metallfreien Reinräumen im Gebäude der Geophyysik und Meteorologie der Universität zu Köln Räume: Metallfreier Reinraum. Arbeitsbereich Münker (mit ICP-MS Raum) Metallfreie Arbeitsplätze in den Räumen 3.01a; 3.01b; 3.01c; 3.01d; 3.01e. Leist. in den Verkehr- und Technikräumen 3.01; 3.02; 3FL03; 3.04a; 3.04b. Metallfreier Reinraum, Bereich Staubwasser Metallfreie Arbeitsplätze in den Räumen 3.05 und 3.05a (MSR-Raum Bereich Münker) Leist. in den Verkehrs- und Technikräumen 3.02; 3.04a. Metallfreier Reinraum, Bereich Dunai Metallfreie Arbeitsplätze in den Räumen 3.07a; 3.07b; 3.07c; 307d. Leist. in den Verkehrs- und Technikräumen 3.06; 3FL04; 3.07; 3.08. Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 48 Monate (12 Monate Grundlaufzeit, drei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten.)

    Frist: 30.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) bei der Ausführung öffentlicher Aufträge Verstoss gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird Bestehende Interessenkonflikte gemäß Vergaberichtlinie 2014/24/EU Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Somit kann die Nachforderung von Unterlagen nur teilweise erfolgen.

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LOT-0001 · Universität zu köln - Wartung von metallfreien Reinräumen

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Anforderungen

Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) bei der Ausführung öffentlicher Aufträge Verstoss gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird Bestehende Interessenkonflikte gemäß Vergaberichtlinie 2014/24/EU Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Somit kann die Nachforderung von Unterlagen nur teilweise erfolgen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 443915-2025

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