Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung technischer Anlagen in Universitätsgebäuden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.05.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.04.2025
- CPV-Codes
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- Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
- Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden (50700000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 223128-2025
- Verfahrensnummer
- b76b4fab-b1f8-40f6-8897-0fd85c3b68ad
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Universität zu Köln sucht einen Dienstleister für die Bedienung, Wartung, Inspektion, Instandhaltung und Instandsetzung technischer Anlagen in ihren Gebäuden in Köln. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Gebäudeautomation, Lüftungsanlagen, Brandschutzklappen, Volumenstromregler, Not- und Augenduschen, Laborabzüge sowie Sicherheits- und Gefahrstoffschränke. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst 24 Monate und kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden, sodass eine maximale Laufzeit von 48 Monaten möglich ist; die Angebotsfrist endet am 13. Mai 2025 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Bedienen, Instandhaltung /-setzung techn. Anlagen in den Gebäuden der Universität zu Köln Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten und der zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate. Gesamtlaufzeit max. 48 Monate.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Universität zu Köln - Bedienen, Instandhaltung /-setzung techn. Anlagen
Der ausgeschriebene Leistungsumgang beinhaltet im Wesentlichen die Leistung: Wartungs- und Inspektionsarbeiten, Instandhaltung und Instandsetzung, Arbeiten zum Erhalt der Anlagenfunktion, inner-/außerhalb von/an/auf Gebäuden, von Gebäudeautomation, Lüftungsanlagen, WRG-SEW-Anlagen, Brandschutzklappen, Volumenstromregler, Körpernotund Augenduschen, Laborabzügen sowie Sicherheits- schränken und Gefahrenstoffschränken, gemäß Bestandslisten, Arbeitskarten der UzK und Herstellervorgaben. Weiterhin gehört zum Leistungsumfang: Bedienen, Kontrollgänge, Prüfung und Inspektion, Betriebsmittel nachfüllen, Filterwechsel und Luftmengenmessung, Rufbereitschaft und Entstörung. Für die Instandsetzung ist vor Ort eine dauerhafte Notbevorratung an gesondert ausgewiesenen Materialien sicherzustellen, zu beschaffen und einzulagern.
Frist: 13.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird bei der Ausführung öffentlicher Aufträge Verstoss gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Bestehende Interessenkonflikte gemäß Vergaberichtlinie 2014/24/EU Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Somit kann die Nachforderung von Unterlagen nur teilweise erfolgen.
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LOT-0001 · Universität zu Köln - Bedienen, Instandhaltung /-setzung techn. Anlagen
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Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird bei der Ausführung öffentlicher Aufträge Verstoss gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Bestehende Interessenkonflikte gemäß Vergaberichtlinie 2014/24/EU Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Somit kann die Nachforderung von Unterlagen nur teilweise erfolgen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 354235-2025
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