Wartung und DGUV-V3-Prüfung von Sicherheitswerkbänken, Laminar-Flow-Anlagen und Käfigwechselstationen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsmedizin Greifswald KöRProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 461780-2026
- Verfahrensnummer
- e2f061ef-d6c0-4ce3-aaa7-1330f330f90b
- CPV-Codes
- 50000000 · Reparatur- und Wartungsdienste
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Kurzbeschreibung
Die Universitätsmedizin Greifswald Körperschaft des öffentlichen Rechts beschafft Wartungsleistungen einschließlich Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 für mikrobiologische Sicherheitswerkbänke der Klassen I und II, Labor-Laminar-Flow-Anlagen sowie Käfigwechselstationen. Die Leistungen sind entsprechend den Herstellervorgaben sowie den gesetzlichen und normativen Anforderungen in Greifswald (Region DE80N) zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beträgt 3600 Tage; Angebote müssen bis zum 4. August 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Ausschreibung der Wartung inkl DGUV V3 Prüfung der Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke, Klasse I & II - Laminar-Flow-Anlagen und Labor - Käfigwechselstationen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · MT-Prüfungen Sicherheitswerkbänke Kl I+II, LFA, Käfigwechselstationen
Dienstleistungsauftrag Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Wartung und DGUV V3 der - Mikrobiologischen Sicherheitswerkbänke (Klasse I & II), - Laminar-Flow-Anlagen (Labor) sowie - Käfigwechselstationen entsprechend den Herstellervorgaben und den gesetzlichen sowie normativen Anforderungen.
Frist: 04.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 48 VgV: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt. Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat. § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen. Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Der Ausschlussgrund aufgrund von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Ein Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
- 100 %
- Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Wartung und DGUV V3 der - Mikrobiologischen Sicherheitswerkbänke (Klasse I & II), - Laminar-Flow-Anlagen (Labor) sowie - Käfigwechselstationen entsprechend den Herstellervorgaben und den gesetzlichen sowie normativen Anforderungen: Geräteliste mit Übersicht nach Hersteller und Gerätetyp siehe Anlage "Übersicht".
- 0 %
- Die Dienstleistungen müssen in Übereinstimmung mit den folgenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen durchgeführt werden:
- 0 %
- Als unverbindliche Abschätzung des aktuellen Geräteparks dient folgende Übersicht:
- 0 %
- Dokumentation und Berichterstattung
- 0 %
- Laufzeit
- 0 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
§ 48 VgV: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt. Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat. § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen. Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Der Ausschlussgrund aufgrund von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Ein Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 615602-2026
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| BDBecton Dickinson GmbH | 1 | 15.09.2026 | - |
| SESony Europe Ltd. | 1 | 02.09.2026 | - |
| SGStryker GmbH + Co.KG | 1 | 28.08.2026 | - |
| SHSiemens Healthineers AG | 1 | 28.08.2026 | - |
| CZCarl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH | 1 | 21.08.2026 | - |
| GHGE HealthCare Deutschland | 1 | 12.08.2026 | - |
| BSBrainlab Sales GmbH | 1 | 20.07.2026 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Einführung eines rund um die Uhr betriebenen Security Operations Centers mit SIEMDeutsche Telekom Security GmbHUniversitätsklinikum JenaJena, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet03.12.2024noch 14 Monate03.12.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 17.09.2026 | Erweiterung der mikrobiologischen Diagnostik durch ein Vitek-2-System mit 120 Plätzen | Offen | - | - |
| 16.09.2026 | Rahmenvertrag für Erneuerung und Betrieb der Drucker- und Multifunktionsgeräte-Infrastruktur | Offen | - | - |
| 16.09.2026 | Sicherheitsdienstleistungen für den sicheren Betrieb eines Klinikums | Offen | - | - |
| 16.09.2026 | Automatisierte Plattform für Wasserstoff-Deuterium-Austausch-Massenspektrometrie | Offen | - | - |
| 15.09.2026 | Zwei kompatible Blutkulturautomaten für die mikrobiologische Diagnostik | Vergeben | BDBecton Dickinson GmbH | - |
| 03.09.2026 | Zwei Blutkulturautomaten mit Systemkomponenten, Softwareanbindung und Service | Offen | - | - |
| 02.09.2026 | 7-Laser-Spektral-Durchflusszytometer für hochdimensionale Zellanalysen | Vergeben | SESony Europe Ltd. | - |
| 01.09.2026 | Server-, Switch- und Bandbibliotheks-Infrastruktur für ein Datenintegrationszentrum | Offen | - | - |
| 31.08.2026 | Robotergestütztes Operationssystem für orthopädische Knie- und Hüftchirurgie | Vergeben | SGStryker GmbH + Co.KG | - |
| 31.08.2026 | Lieferung und Inbetriebnahme eines Analysesystems Atellica Solution mit Service | Vergeben | SHSiemens Healthineers AG | - |
| 28.08.2026 | Server-, Speicher- und Computerinfrastruktur für ein Datenintegrationszentrum | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Beschaffung von vier Herz-Lungen-Maschinen und zwei Hypothermiegeräten | Offen | - | - |
| 25.08.2026 | Laser-Scanning-Mikroskop LSM 910 mit Zusatzkomponenten | Vergeben | CZCarl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH | - |
| 20.08.2026 | Spektral-Durchflusszytometer SONY ID7000 | Vergeben | - | - |
| 17.08.2026 | Atellica Solution Analyse‑System für klinische Chemie und Immunoassays inkl. Zubehör | Vergeben | - | - |
| 17.08.2026 | Robotikgestütztes orthopädisches Operationssystem inkl. Planung, Navigation, Tracking und Zubehör | Vergeben | - | - |
| 17.08.2026 | Erweiterung und Erneuerung der Serverinfrastruktur für ein Proxmox‑basiertes, skalierbares Serversystem | Offen | - | - |
| 12.08.2026 | Vier Ultraschallgeräte (2 x Vivid iq und 2 x Vivid Pioneer) | Vergeben | GHGE HealthCare Deutschland | - |
| 24.07.2026 | Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems für Mobiliar | Offen | - | - |
| 21.07.2026 | Mobile robotische OP-Suite für Wirbelsäulenchirurgie | Vergeben | BSBrainlab Sales GmbH | - |
| 20.07.2026 | Bereitstellung von Server-Infrastruktur für ein Datenintegrationszentrum | Offen | - | - |
| 17.07.2026 | Live-Cell-Imaging-System für die medizinische Forschung | Offen | - | - |
| 15.07.2026 | Server-Infrastruktur für den Betrieb eines Datenintegrationszentrums | Vergeben | - | - |
| 09.07.2026 | Beschaffung einer robotischen OP-Suite für die Wirbelsäulenchirurgie | Vergeben | - | - |
| 06.07.2026 | Wartung und DGUV-V3-Prüfung von Sicherheitswerkbänken, Laminar-Flow-Anlagen und Käfigwechselstationen | Vergeben | TFThermo Fisher Scientific GmbH | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenWartung und Instandhaltung von Laborabzügen, Punktabsaugungen und Gefahrstoffschränken
01307 Dresden · Offen
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden beauftragt Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für Laborabzüge, Punktabsaugungen und Gefahrstoffschränke verschiedener Fabrikate. Die Leistungen werden in verschiedenen Gebäuden am Klinikstandort in Dresden erbracht und sind in zwei Losen ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit reicht vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030; Teilnahmeanträge müssen bis zum 14. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
55 % ähnlichWartung und Requalifizierung von Raumluft-, Kälte- und MSR-Anlagen in einer Krankenhausapotheke
Herford · Offen · Frist 01.10.2026
Die Kreiskliniken Herford-Bünde AöR schreiben Wartungs-, Inspektions-, Service- und Requalifizierungsleistungen für raumlufttechnische, kältetechnische und MSR-Anlagen (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) in der Apotheke des Klinikums Herford aus. Die Leistungen sind nach den geltenden technischen Regelwerken sowie GMP-Vorgaben (Gute Herstellungspraxis) zu erbringen und betreffen den Standort Herford. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC.
46 % ähnlichWiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektrischer Anlagen
Offen · Frist 13.10.2026
Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Regionale Vergabestelle Kaiserslautern, beschafft Wiederholungsprüfungen ortsfester Betriebsmittel und elektrischer Anlagen nach der Vorschrift DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Leistungen werden in der Region Kaiserslautern beziehungsweise Rheinland-Pfalz ausgeschrieben; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
45 % ähnlichWartung und Instandhaltung von Laborabzügen und Sicherheitsschränken
Offen · Frist 07.10.2026
Der Forschungsverbund Berlin e.V. beschafft die Wartung und Instandhaltung von Laborabzügen und Sicherheitsschränken am IKZ. Die Leistung ist für den Zeitraum von 2027 bis 2032 vorgesehen. Der Auftrag ist der Region Berlin (NUTS-Code DE3) zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 11:00 Uhr.
45 % ähnlichPrüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
Greifswald · Offen · Frist 24.09.2026
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik TI in Greifswald beauftragt die Erst- und Wiederholungsprüfung ortsfester elektrotechnischer Anlagen und Betriebsmittel nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3. Der Umfang umfasst etwa 3.330 ortsfeste elektrische Betriebsmittel einschließlich aller Einzelstromkreise am Standort Wendelsteinstraße 1 in Greifswald. Angebote müssen bis zum 24. September 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
44 % ähnlichWartungsvertrag für Belimed Reinigungs- und Desinfektionsgeräte
Münster · Offen
Das Universitätsklinikum Münster schreibt einen Wartungsvertrag für medizinische Reinigungs- und Desinfektionsgeräte der Firma Belimed aus. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Wartung, DGUV-V3-Prüfungen sowie Kalibrierungen für RDG- und GRDG-Geräte über einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren. Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich auf 250.000 EUR.
43 % ähnlichSicherheitsdienstleistungen für den sicheren Betrieb eines Klinikums
Greifswald · Offen · Frist 16.10.2026
Die Universitätsmedizin Greifswald als Anstalt des öffentlichen Rechts sucht einen Sicherheitsdienstleister für den sicheren und reibungslosen Betrieb ihres Klinikums in Greifswald. Der Auftrag umfasst unter anderem Personalbesetzung, Reaktions- und Kontrollleistungen, Interventionen, Dokumentation, Kommunikation und Qualitätssicherung für eine kritische Infrastruktur. Die Leistung soll ab dem 4. Februar 2027 für 1.080 Tage erbracht werden; Angebote sind bis zum 16. Oktober 2026 um 10:00 Uhr einzureichen.
43 % ähnlichRahmenvertrag für Wartung und Beschaffung von Tafelwasserschankanlagen
Cottbus · Offen · Frist 01.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem KdöR in Cottbus sucht einen Rahmenvertrag für die Instandhaltung und Beschaffung von Tafelwasserschankanlagen mit Festwasseranschluss. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere halbjährliche Wartungen, ganzjährige Störungsbearbeitung auf Abruf, zusätzliche Prüfungen nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Lieferung und Inbetriebnahme verschiedener Gerätetypen und Filter. Angebote sind bis zum 1. Oktober 2026 um 8:00 Uhr einzureichen; die Leistung ist der Region Cottbus zugeordnet.
43 % ähnlichKühl-, Tiefkühl- und Brutschränke sowie Sicherheitswerkbänke
Offen · Frist 01.10.2026
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden beschafft Kühl-, Tiefkühl- und Brutschränke sowie Sicherheitswerkbänke. Der Leistungsort liegt in der Region Dresden in Sachsen. Angaben zu Stückzahl und Auftragswert sind nicht enthalten; die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
42 % ähnlichWartung und Instandhaltung zentraler medizinischer Gasversorgungsanlagen
01307 Dresden · Offen
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden vergibt Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an zentralen medizinischen Gasversorgungsanlagen verschiedener Hersteller in mehreren Klinikgebäuden am Standort Dresden. Die Leistungen sollen vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 erbracht werden und umfassen unter anderem einen 24-Stunden-Notdienst sowie eine Reaktionszeit von höchstens vier Stunden bei Störungen. Teilnahmeanträge müssen bis zum 22. September 2026 um 11:00 Uhr elektronisch über evergabe.de eingereicht werden.
42 % ähnlichPrüfung elektrischer Betriebsmittel nach DIN EN 50699, VDE 0702 und DGUV-Vorschrift 3
Würzburg · Offen · Frist 20.10.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg, beschafft einen Rahmenvertrag zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach den genannten technischen Normen und der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Leistungen betreffen etwa 350 Verbrauchsstellen im gesamten Stadtgebiet von Würzburg sowie Außenstellen in Fabrikschleichach und Sailershausen; der geschätzte Auftragswert beträgt 660.000 Euro. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
42 % ähnlichBeschaffung von zwei Sterilwerkbänken
03048 Cottbus · Offen
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem KdöR in Cottbus beschafft zwei Sterilwerkbänke. Der Leistungsort ist Cottbus in Deutschland; Angaben zum Auftragswert und zum Zeitrahmen sind nicht enthalten.
41 % ähnlichWartung, Prüfung und Instandsetzung raumlufttechnischer Anlagen
Offen · Frist 08.10.2026
Der GKV-Spitzenverband beschafft Wartungs-, Prüf-, Inspektions- und Instandsetzungsleistungen für raumlufttechnische Anlagen einschließlich Volumenstromregelungen und Brandschutzklappen. Die Ausschreibung betrifft die Region DE3; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
40 % ähnlichWartung zentraler medizinischer Drucklufterzeugungs- und Aufbereitungsanlagen
01307 Dresden · Offen
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden beauftragt Wartungsarbeiten an zentralen medizinischen Drucklufterzeugungs- und Aufbereitungsanlagen in verschiedenen Klinikgebäuden am Standort Dresden. Die Arbeiten finden überwiegend während des laufenden Betriebs und bei Bedarf außerhalb der regulären Arbeitszeiten statt. Der Leistungszeitraum ist vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 vorgesehen; Teilnahmeanträge müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 9:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
40 % ähnlichWartung, Inspektion, Instandsetzung, Störungsbeseitigung und Prüfung von Raumlufttechnischen Anlagen im Paul‑Löbe‑Haus und in der Kindertagesstätte nach DGUV‑V3
Offen · Frist 24.09.2026
Die Vergabe umfasst die Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Störungsbeseitigung und Prüfung von raumlufttechnischen Anlagen im Paul‑Löbe‑Haus sowie in der dortigen Kindertagesstätte gemäß DGUV‑Vorschrift 3. Ziel ist die langfristige Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der HLK‑Systeme. Der Auftraggeber ist der Deutsche Bundestag. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 24. September 2026.
40 % ähnlichWartung und Instandsetzung natürlicher Rauchabzugs- und Lüftungsanlagen
Offen · Frist 28.10.2026
Der Deutsche Bundestag, vertreten durch das Vergabereferat, beschafft Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an natürlichen Rauchabzugsanlagen, natürlichen Lüftungsanlagen und Brandschutzvorhängen. Zum Leistungsumfang gehören außerdem Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die Störungsbeseitigung sowie die Einrichtung und Sicherstellung einer 24-Stunden-Rufbereitschaft. Die Leistungen betreffen 15 Altbauten des Deutschen Bundestages in Berlin; die Frist endet am 28. Oktober 2026 um 11:00 Uhr (UTC).
40 % ähnlichLaminar-Flow-Werkbänke für ein Heißlabor
Offen
Die Medicenter GmbH am Klinikum Bogenhausen – Klinik für Nuklearmedizin beschafft Laminar-Flow-Werkbänke, also Arbeitsbänke mit gerichteter, gefilterter Luftströmung, für ein Heißlabor. Der Leistungsort liegt in der Region Bayern; Angaben zu Umfang, Frist und Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.
39 % ähnlichErweiterung der mikrobiologischen Diagnostik durch ein Vitek-2-System mit 120 Plätzen
Greifswald · Offen
Die Universitätsmedizin Greifswald, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschafft für den Standort Karlsburg ein Vitek-2-System zur antimikrobiellen Empfindlichkeitstestung mit 120 Plätzen. Dabei wird ein vorhandenes System mit 60 Plätzen ersetzt, sodass künftig zwei Systeme mit jeweils 120 Plätzen und insgesamt 240 Plätzen zur Verfügung stehen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.825 Tage.
39 % ähnlichBeschaffung von vier Herz-Lungen-Maschinen und zwei Hypothermiegeräten
Greifswald · Offen · Frist 28.09.2026
Die Universitätsmedizin Greifswald, Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschafft für ihre Herzchirurgie vier Herz-Lungen-Maschinen und zwei Hypothermiegeräte (Heater-Cooler-Units). Der Auftrag umfasst außerdem Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Einweisung des Anwenderpersonals, Integration in den klinischen Betrieb sowie erforderliche Service- und Wartungsleistungen für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb. Die Leistung betrifft die Standorte Greifswald und Karlsburg; Angebote müssen bis zum 28. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
38 % ähnlichWartung, Prüfung, Inspektion und Instandsetzung raumlufttechnischer Anlagen
Offen · Frist 08.10.2026
Der GKV-Spitzenverband beschafft Wartungs-, Prüf-, Inspektions- und Instandsetzungsleistungen für raumlufttechnische Anlagen einschließlich Volumenstromregelungen und Brandschutzklappen. Die Ausschreibung ist der Region Berlin zugeordnet; Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
37 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Thermo Fisher Scientific GmbH
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 04.09.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
252 vergleichbare Verfahren, davon 148 mit erfasstem Zuschlag · 128 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 360.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 19 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
FEI Deutschland GmbH · Dreieich
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
HD Elektrotechnik GmbH · Gronau
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Thermo Fisher Scientific GmbH · Dreieich
2 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
APS Prüfdienste GmbH · Rostock
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KPS Prüfservice GmbH · Hirschberg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
amedes Medizinische Dienstleistungen GmbH · Göttingen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
VWR · Darmstadt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
E+Service+Check GmbH · Laucha
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Siemens Healthineers AG · Eschborn
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Mecklenburg-Vorpommern, nach Vertragsende sortiert.
- Miete und Wartung von Trafomietstationen
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rostock · Rostock
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2028
Auftragnehmer: TMS Energietechnik GmbH
Vertragsschluss: 19.06.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wartungsleistungen für Gebäudetechnik und technische Anlagen
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Teilinstitut Greifswald · Greifswald
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: RIS Industrie- und Kraftwerksservice GmbH & Co. KG +8 weitere
Vertragsschluss: 07.11.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsmedizin Greifswald KöR
17489 · Greifswald
stefanie.schmidt@med.uni-greifswald.de+49 383486520149 erfasste Verfahren, davon 27 vergeben. 4 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Nicola Hüttmann
nicola.huettmann@med.uni-greifswald.de+49 383486 0
Geschäftsstelle der Vergabekammern
vergabekammer@wm.mv-regierung.de+49 385 588-15164
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:45 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 06.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 07.09.2026, 08:12 (Europe/Berlin)
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