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Rahmenvertrag für wiederkehrende Sachverständigenprüfungen und deren Begleitung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
23
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Brandmeldeanlagen (31625200)
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
488256-2026
Verfahrensnummer
241dbb19-cba7-40b7-b21b-6ea4403fc84f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Universität zu Köln schreibt wiederkehrende Sachverständigenprüfungen an ihren Gebäuden sowie die Begleitung und Überwachung dieser Prüfungen aus. Die 23 Lose umfassen Prüfungen von Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen und BOS-Anlagen (Anlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) sowie die Begleitung der Prüfungen und von Brandmeldeanlagenkonzepten; die Prüf- und Begleitungsleistungen dürfen nicht an denselben Auftragnehmer vergeben werden. Der Rahmenvertrag betrifft Standorte in Köln und ist für den Zeitraum von Oktober 2026 bis Dezember 2028 vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages für die wiederkehrende Sachverständigenprüfung und die Begleitung der Prüfungen für den Zeitraum Oktober 2026-Dezember 2028. Es wurden zwei Losgruppen gebildet. - Losgruppe 1: Los 1-11: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA / SAA / BOS - Losgruppe 2: Lose 12-23: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen / Brandmeldeanlagenkonzepte Im vorliegenden Vergabeverfahren wird festgelegt, dass Bieter Angebote für beide Losgruppen abgeben können, jedoch maximal in einer der beiden Losgruppen den Zuschlag erhalten können. Eine Abgabe von einzelnen Losen in einer Losgruppe ist nicht zulässig. Liegt ein Bieter nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung in beiden Losgruppen mit jeweils wertbaren Angeboten auf Rang 1, wird der Zuschlag für das Angebot erteilt, das den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der anderen Losgruppe wird von der Zuschlagserteilung ausgeschlossen; dort erhält stattdessen das wirtschaftlichste verbleibende Angebot den Zuschlag. Begründung der Zuschlagsbeschränkung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit, Objektivität und Transparenz der Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Leistungen der Losgruppe "SV-Prüfungen BMA/SAA/BOS" sowie die Leistungen der Losgruppe "Begleitung der SV-Prüfung BMA/SAA/BOS" nicht an denselben Auftragnehmer vergeben werden dürfen. Die Zuschlagsbeschränkung dient insbesondere der Vermeidung von Interessenkonflikten, da die eigentliche Prüfungsleistung sowie deren fachliche Begleitung und Überwachung aus Gründen der Unabhängigkeit nicht durch denselben Auftragnehmer erbracht werden sollen. Die Zuschlagserteilung ist ausgeschlossen, wenn zwischen Bietern und den für sie handelnden Personen Verwandschafts- oder Schwägerschaftsverhältnisse oder sonstige persönliche, gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftliche Verflechtungen bestehen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit der Leistungserbringung oder den fairen Wettbewerb zu beeinträchtigen oder einen Interessenkonflikt zu begründen. Mögliche Verflechtungen, die geeignet sind Interessenkonflikte zu begründen, sind offen zu legen.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (23)

  • LOT-0001 · Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 102, 103 ,124 ,125 129, 216

    Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 104, 133, 136, 158, 162, 210

    Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 211, 310A, 321

    Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 300, 301, 302, 303

    Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 322, 325, 326, 331

    Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 114, 119, 304, 847, 901, 906

    Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 100, 105, 107

    Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 106, 137, 911, 921

    Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 101, 127, 151, 171, 202, 310B, 312, 315

    Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 102, 103, 106, 107, 321, 310b

    Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · Wiederkehrende Sachverständigenprüfung - Gebäude 101, 100

    Wiederkehrende Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 102, 103, 124, 125, 129, 216

    Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0013 · Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 104, 133, 136, 158, 162, 210

    Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0014 · Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 211, 310A, 321

    Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0015 · Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 300, 301, 302, 303

    Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0016 · Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 322, 325, 326, 331

    Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0017 · Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 114, 119, 304, 847, 901, 906

    Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0018 · Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 100, 105, 107

    Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0019 · Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 106, 137, 911, 921

    Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0020 · Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 101, 127, 151, 171, 202, 310B, 312, 315

    Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0021 · Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 102, 103, 106, 107, 321, 310B

    Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0022 · Begleitung Sachverständigenprüfung - Gebäude 101, 100

    Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0023 · Begleitung Sachverständigenprüfung - Brandmeldeanlagenkonzepte

    Begleitung Sachverständigenprüfung laut Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsunterlagen

    Frist: 14.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß § 56 VgV

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 681044-2026

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