Wartung, Instandsetzung und Montage von Betriebsfunkgeräten
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 11.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.001.170 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
- Erfüllungsregion
- Bayern, Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.10.2026
- CPV-Codes
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- Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät (32230000)
- Wartung von Funkverbindungseinrichtungen (50333000)
- Reparatur und Wartung von Funksendern (50333100)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 683459-2026
- Verfahrensnummer
- 8552ce8e-0c97-4c53-b8e4-4e7bbb777fdd
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, schreibt die Wartung, Instandsetzung und Montage von Betriebsfunktechnik in Fahrzeugen ihrer Autobahnmeistereien aus. Dazu gehören die jährliche Wartung, Reparaturen, Neumontagen und die Bevorratung von Ersatzteilen für Fahrzeug- und Handfunkgeräte sowie CB-Funkwarnsender in den Bereichen Fürth, Bayreuth und Würzburg. Die Rahmenvereinbarung ist auf zwei Jahre angelegt und beginnt am 1. Januar 2027.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung zur Wartung, Instandsetzung und Montage von Betriebsfunkgeräten in verschiedene Fahrzeugtypen in Autobahnmeistereien der Außenstellen Fürth (Los 1) sowie Würzburg & Bayreuth (Los 2) der Niederlassung Nordbayern.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Außenstelle Fürth200.022,32 EUR
Rahmenvereinbarung über die Wartung, Instandsetzung und Montage der Betriebsfunktechnik für die Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, im Bereich der Außenstelle Fürth mit einer Laufzeit von zwei Jahren, beginnend am 01.01.2027. Die Leistung umfasst die jährliche Wartung, Instandsetzung, Neumontage sowie die Ersatzteilbevorratung für KENWOOD-Fahrzeugfunkgeräte (NX-5700 E), Handfunkgeräte (NX-5200 E) und CB-Funkwarnsender einschließlich der erforderlichen Einbaumaterialien.
Frist: 11.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Außenstelle Bayreuth & Würzburg300.555,8 EUR
Rahmenvereinbarung über die Wartung, Instandsetzung und Montage der Betriebsfunktechnik für die Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, im Bereich der Außenstellen Bayreuth & Würzburg mit einer Laufzeit von zwei Jahren, beginnend am 01.01.2027. Die Leistung umfasst die jährliche Wartung, Instandsetzung, Neumontage sowie die Ersatzteilbevorratung für KENWOOD-Fahrzeugfunkgeräte (NX-5700 E), Handfunkgeräte (NX-5200 E) und CB-Funkwarnsender einschließlich der erforderlichen Einbaumaterialien.
Frist: 11.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Außenstelle Fürth
- Preis
- 100 %
LOT-0002 · Außenstelle Bayreuth & Würzburg
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
20 Dateien laut Portal · Stand 05.10.2026| Leistungsverzeichnis | 1,4 MB | |
| Anschreiben | 200 KB | |
| Anschreiben | 98 KB | |
| Vertragsbedingungen | 103 KB | |
| Sonstiges | 141 KB | |
| Formular | 605 KB | |
| Sonstiges | 38 KB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Formular | 1,6 MB | |
| Anschreiben | 91 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Formular | 1,1 MB | |
| Vertragsbedingungen | 41 KB | |
| Vertragsbedingungen | 33 KB | |
| Sonstiges | 61 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 40 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 79 KB | |
| Sonstiges | 439 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 342 KB |
Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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