Rahmenvereinbarung zur Beschaffung digitaler Meldeempfänger

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.04.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Rhein-Kreis Neuss
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
24.03.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät (32230000)
  • Mobilfunkgeräte (32250000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
187756-2025
Verfahrensnummer
7f22d724-c230-4e55-95b1-08b3e0c4bdfd

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Rhein-Kreis Neuss beschafft digitale Meldeempfänger im Rahmen einer Vereinbarung mit einem Unternehmen. Die Grundlaufzeit beträgt 24 Monate ab dem Tag nach der Zuschlagserteilung; ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung automatisch um weitere 24 Monate auf insgesamt bis zu 48 Monate. Die Leistung wird für den Rhein-Kreis Neuss in der Region Neuss (Nordrhein-Westfalen) benötigt, und die Angebotsfrist endet am 7. April 2025 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Kaufvertrag (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten zur Beschaffung digitaler Meldeempfänger für den Rhein-Kreis Neuss. Der gegenständliche Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (Gesamtlaufzeit 48 Monate,4 Jahre nach § 21 Abs. 6 VgV), wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Grund-vertragslaufzeit von 24 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt wird Informationen gem. Leistungsbeschreibung und EVB-IT Kaufvertrag). Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von digitalen Meldeempfängern für den Rhein-Kreis Neuss

    Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Kaufvertrag (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten zur Beschaffung digitaler Meldeempfänger für den Rhein-Kreis Neuss. Der gegenständliche Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (Gesamtlaufzeit 48 Monate,4 Jahre nach § 21 Abs. 6 VgV), wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Grund-vertragslaufzeit von 24 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt wird Informationen gem. Leistungsbeschreibung und EVB-IT Kaufvertrag). Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung.

    Frist: 07.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §°123 GWB (Vordruck 11) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §°124 GWB (Vordruck 12) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen (Vordruck 15) Eigenerklärung wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Vordruck 13) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgrün-den gem. §§ 22, 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) (Vordruck 14) Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber/Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist - fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder - fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle über die Vergabeplattform eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Der Bewerber/Bieter hat keinen Anspruch auf die o.g. Nachforderung. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für wesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 S. 2 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von digitalen Meldeempfängern für den Rhein-Kreis Neuss

Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaft-lichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (maximal 700 Leistungspunkte erreichbar), Preis (maximal 300 Leistungspunkte erreichbar). Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Pmin) gemäß Preisblatt (Position „Ge-samtsumme des Angebotes (zzgl. USt.) (wertungsrelevant)“ erhält 300 Preispunkte. Ein Angebotspreis, der das Doppelte des niedrigsten Angebotspreises ausmacht (oder dar-über liegt) wird mit 0 Punkten bewertet. Alle dazwischen liegenden Angebotspreise wer-den mit der Punktzahl bewertet, die der prozentualen Abweichung zu dem niedrigsten Angebotspreis entspricht. Ermittlung der Kennzahl Z durch Addition der Leistungspunkte (LP) mit den Preispunkten (PP) wie folgt: Z = (LP) + (PP).
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaft-lichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (maximal 700 Leistungspunkte erreichbar), Preis (maximal 300 Leistungspunkte erreichbar). Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Pmin) gemäß Preisblatt (Position „Ge-samtsumme des Angebotes (zzgl. USt.) (wertungsrelevant)“ erhält 300 Preispunkte. Ein Angebotspreis, der das Doppelte des niedrigsten Angebotspreises ausmacht (oder dar-über liegt) wird mit 0 Punkten bewertet. Alle dazwischen liegenden Angebotspreise wer-den mit der Punktzahl bewertet, die der prozentualen Abweichung zu dem niedrigsten Angebotspreis entspricht. Ermittlung der Kennzahl Z durch Addition der Leistungspunkte (LP) mit den Preispunkten (PP) wie folgt: Z = (LP) + (PP).

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §°123 GWB (Vordruck 11) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §°124 GWB (Vordruck 12) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen (Vordruck 15) Eigenerklärung wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Vordruck 13) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgrün-den gem. §§ 22, 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) (Vordruck 14) Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber/Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist - fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder - fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle über die Vergabeplattform eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Der Bewerber/Bieter hat keinen Anspruch auf die o.g. Nachforderung. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für wesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 S. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 475946-2025

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