Wartung und bedarfsweiser Hardwareaustausch von Alarmempfangseinrichtungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.09.2026
CPV-Codes
Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
616191-2026
Verfahrensnummer
c7d4746f-5493-4556-ade3-dc69d49a73ae

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Kurzbeschreibung

Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg in Stuttgart beschafft im Rahmen einer vierjährigen Rahmenvereinbarung die Gesamtwartung bestehender Alarmempfangseinrichtungen. Diese dienen der Aufschaltung polizeieigener Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie externer Alarmobjekte über Anbieter für Übertragungseinrichtungen. Neben der Wartung umfasst der Auftrag bei Bedarf den Austausch nicht mehr funktionsfähiger Hardwarekomponenten; die Leistung ist der Region Stuttgart zugeordnet.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der BETEC Projekte wurden Alarmempfangseinrichtungen für die Aufschaltung von sowohl polizeieigener Überfall- und Einbruchmeldeanlagen als auch für externe Alarmobjekte über ÜEA-Provider beschafft. Durch kontinuierlichen Ausbau und netzwerktechnische Anpassungen sind die beiden zuvor getrennt beschafften Anlagen allerdings mittlerweile als verschmolzene und untrennbare Einheit zu betrachten. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes bedarf es für die Alarmempfangseinrichtung (AEE) eines Gesamtwartungsvertrages innerhalb einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von 4 Jahren. Der Gesamtwartungsvertrag soll neben der Wartung auch den Austausch nicht mehr funktionsfähiger Hardwarekomponenten im Bedarfsfall beinhalten (sog. "Innovationstausch").

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Alarmempfangseinrichtungen

    Im Rahmen der BETEC Projekte wurden Alarmempfangseinrichtungen für die Aufschaltung von sowohl polizeieigener Überfall- und Einbruchmeldeanlagen als auch für externe Alarmobjekte über ÜEA-Provider beschafft. Durch kontinuierlichen Ausbau und netzwerktechnische Anpassungen sind die beiden zuvor getrennt beschafften Anlagen allerdings mittlerweile als verschmolzene und untrennbare Einheit zu betrachten. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes bedarf es für die Alarmempfangseinrichtung (AEE) eines Gesamtwartungsvertrages innerhalb einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von 4 Jahren. Der Gesamtwartungsvertrag soll neben der Wartung auch den Austausch nicht mehr funktionsfähiger Hardwarekomponenten im Bedarfsfall beinhalten (sog. "Innovationstausch").

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LOT-0001 · Alarmempfangseinrichtungen

Preis
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