Wartung und bedarfsweiser Hardwareaustausch von Alarmempfangseinrichtungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.09.2026
- CPV-Codes
- Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 616191-2026
- Verfahrensnummer
- c7d4746f-5493-4556-ade3-dc69d49a73ae
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg in Stuttgart beschafft im Rahmen einer vierjährigen Rahmenvereinbarung die Gesamtwartung bestehender Alarmempfangseinrichtungen. Diese dienen der Aufschaltung polizeieigener Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie externer Alarmobjekte über Anbieter für Übertragungseinrichtungen. Neben der Wartung umfasst der Auftrag bei Bedarf den Austausch nicht mehr funktionsfähiger Hardwarekomponenten; die Leistung ist der Region Stuttgart zugeordnet.
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Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der BETEC Projekte wurden Alarmempfangseinrichtungen für die Aufschaltung von sowohl polizeieigener Überfall- und Einbruchmeldeanlagen als auch für externe Alarmobjekte über ÜEA-Provider beschafft. Durch kontinuierlichen Ausbau und netzwerktechnische Anpassungen sind die beiden zuvor getrennt beschafften Anlagen allerdings mittlerweile als verschmolzene und untrennbare Einheit zu betrachten. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes bedarf es für die Alarmempfangseinrichtung (AEE) eines Gesamtwartungsvertrages innerhalb einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von 4 Jahren. Der Gesamtwartungsvertrag soll neben der Wartung auch den Austausch nicht mehr funktionsfähiger Hardwarekomponenten im Bedarfsfall beinhalten (sog. "Innovationstausch").
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Alarmempfangseinrichtungen
Im Rahmen der BETEC Projekte wurden Alarmempfangseinrichtungen für die Aufschaltung von sowohl polizeieigener Überfall- und Einbruchmeldeanlagen als auch für externe Alarmobjekte über ÜEA-Provider beschafft. Durch kontinuierlichen Ausbau und netzwerktechnische Anpassungen sind die beiden zuvor getrennt beschafften Anlagen allerdings mittlerweile als verschmolzene und untrennbare Einheit zu betrachten. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes bedarf es für die Alarmempfangseinrichtung (AEE) eines Gesamtwartungsvertrages innerhalb einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von 4 Jahren. Der Gesamtwartungsvertrag soll neben der Wartung auch den Austausch nicht mehr funktionsfähiger Hardwarekomponenten im Bedarfsfall beinhalten (sog. "Innovationstausch").
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LOT-0001 · Alarmempfangseinrichtungen
- Preis
- 100 %
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