Anmietung mobiler Brückenbesichtigungsgeräte mit Bedienpersonal

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.12.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.11.2024
CPV-Codes
Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr (63712000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
681689-2024
Verfahrensnummer
014223e2-a0fd-45df-9c5a-72b37b5962d9

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, Außenstelle Würzburg, sucht im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mobile Brückenbesichtigungsgeräte einschließlich Bedienpersonal. Die Geräte werden für Bauwerksprüfungen an Ingenieurbauwerken im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Würzburg sowie der zugehörigen Autobahn- und Straßenmeistereien benötigt. Die Leistung betrifft mehrere Regionen in Nordbayern; Angebote müssen bis zum 10.12.2024 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Brückenbesichtigungsgeräte Außenstelle Würzburg

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Anmietung mobiler Brückenuntersichtgeräte

    Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Anmietung von Brückenbesichtigungsgeräte mit Bedienpersonal für Bauwerksprüfungen an Ingenieurbauwerken im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern Außenstelle Würzburg mit den entsprechenenden Autobahnmeistereien bzw. Straßenmeistereien.

    Frist: 10.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

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LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Anmietung mobiler Brückenuntersichtgeräte

Preis
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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 06.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 82040-2025

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