Wartung, Instandhaltung und Erneuerung von Einbruchmeldeanlagen
Was wird ausgeschrieben
Die Hamburger Energienetze GmbH schreibt einen Rahmenvertrag für die Wartung, Instandhaltung und Erneuerung von Einbruchmeldeanlagen aus. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von 4,5 Millionen Euro. Die Laufzeit und der genaue Umfang sind auf die technischen Sicherheitsanforderungen des Energieversorgers zugeschnitten.
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Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Wartung, Instandhaltung und Erneuerung von Einbruchmeldeanlagen für die Hamburger Energienetze GmbH
Die Hamburger Energienetze GmbH sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Wartung, Instandhaltung sowie bei Bedarf die Erneuerung ihrer Einbruchmeldeanlagen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, der sicherstellen soll, dass die Sicherheitstechnik an den verschiedenen Standorten des Energieversorgers in Hamburg stets einwandfrei funktioniert. Der Auftrag ist mit einem geschätzten Volumen von 4,5 Millionen Euro dotiert, wobei der Preis bei der Vergabe mit 80 Prozent deutlich stärker gewichtet wird als die Qualität. Interessierte Unternehmen müssen verschiedene Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, etwa zur Einhaltung von Mindestlohn- oder Lieferkettengesetzen, vorlegen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russland-Sanktionen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie nach der Verordnung (EU) 2022/576. Hierzu sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotAusschreibung eines Rahmenvertrages für die Wartung, Instandhaltung und Erneuerung von Einbruchmeldeanlagen für die Hamburger Energienetze GmbH
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price80%
Preis
- quality20%
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung