TED·317051-2026

Wartung, Inspektion und Reinigung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Universität zu Köln, Abteilung 64 - EinkaufKöln, GermanyVeröffentlicht 8. Mai 2026
Auftragswert
~€300k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
19. Mai 2026
-10 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Universität zu Köln vergibt eine Rahmenvereinbarung über die Wartung, Inspektion und Reinigung von RWA-Anlagen in ihren Gebäuden. Der Auftrag umfasst die Wartung von Antrieben, Auslöse- und Bedieneinheiten, Steuerungen, Leitungen, Sensoren sowie den Austausch von Verschleißteilen gemäß Herstellervorgaben und Bestandslisten der UzK. Die Grundlaufzeit beträgt 12 Monate mit dreimaliger Verlängerungsmöglichkeit (insgesamt 4 Jahre).

Vollständige Beschreibung anzeigen

Wartung, Inspektion und Reinigung von RWA-Anlagen, Antrieben, Auslöse- und Bedieneinheiten, Steuerungen, Leitungen, Sensoren, der Arbeitsmitteln und Einbauten sowie der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, innerhalb von/an Gebäuden, Arbeiten zum Erhalt der Anlagenfunktion, Austausch von Verschleißteilen, gemäß Bestandslisten und Arbeitskarten der UzK sowie Herstellervorgaben einschl. Dokumentation der Wartungsarbeiten.

VergabeHero-Einschätzung

Die Universität zu Köln sucht einen Dienstleister für die Wartung, Inspektion und Reinigung ihrer Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in allen Universitätsgebäuden. RWA-Anlagen sind sicherheitstechnische Einrichtungen, die im Brandfall Rauch und Wärme aus Gebäuden ableiten und somit Menschenleben schützen. Der Auftrag beinhaltet die regelmäßige Wartung aller Komponenten wie Antriebe, Steuerungen und Sensoren sowie den Austausch von Verschleißteilen nach Herstellervorgaben. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr und der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Der geschätzte Auftragswert liegt im mittleren sechsstelligen Bereich.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis der Fachkunde und Erfahrung im Bereich RWA-Anlagenwartung
  • Eignung gemäß § 56 VgV (keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB)
  • Nachweis über Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Keine Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren
  • Keine schwerwiegenden Verfehlungen oder Täuschungen im Vergabeverfahren

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß § 56 VgV

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Universität zu Köln - Wartung, Inspektion und Reinigung von Rauch-/ und Wärmeabzugsanlagen

Rahmenvereinbarung über die Wartung, Inspektion und Reinigung von RWA-Anlagen, Antrieben, Auslöse- und Bedieneinheiten, Steuerungen, Leitungen, Sensoren, der Arbeitsmitteln und Einbauten sowie der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, innerhalb von/an Gebäuden, Arbeiten zum Erhalt der Anlagenfunktion, Austausch von Verschleißteilen, gemäß Bestandslisten und Arbeitskarten der UzK sowie Herstellervorgaben einschl. Dokumentation der Wartungsarbeiten. Grundlaufzeit: 12 Monate dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate. Maximallaufzeit: 48 Monate.

CPV 50000000, 50800000Frist 19. Mai 20261440 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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