TED·462269-2026·Schließt in 31 Tagen

Erweiterungsbau der Waldhufenschule Rimbach-Zotzenbach in Holzbauweise

BauleistungenArchitektur- und IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenSchulbauGeneralunternehmerHolzbauKfw 40Oeffentliche VerwaltungHochbau
Auftragswert
~€5.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Aug. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft des Kreises Bergstraße schreibt die schlüsselfertige Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Waldhufenschule in Rimbach-Zotzenbach aus. Die Leistung umfasst als Generalunternehmerauftrag die Planung ab Leistungsphase 5 sowie den Bau in systemoffener Holzbauweise nach KfW-40-Standard. Das Gebäude umfasst ca. 1.255 m² Bruttogrundfläche.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Erweiterungsbau der Waldhufenschule in 64668 Rimbach-Zotzenbach als Generalunternehmerleistung (GU) in systemoffener Holzbauweise einschl. Erbringung umfassender Planungs-/Fachplanungsleistungen ab HOAI-Leistungsphase 5. Schlüsselfertige Errichtung des kompletten Schulgebäudes/Erweiterungsbaus im KfW-40-Standard einschl. technischer Gebäudeausstattung mit ca. 4900 m3 Bruttorauminhalt (BRI), ca. 635 m2 bebauter Grundfläche und ca. 1255m2 Bruttogrundfläche (BGF).

VergabeHero-Einschätzung

Der Kreis Bergstraße plant die Erweiterung der Waldhufenschule in Rimbach-Zotzenbach. Gesucht wird ein Generalunternehmer, der das neue Schulgebäude schlüsselfertig in nachhaltiger Holzbauweise errichtet und dabei den hohen KfW-40-Energiestandard einhält. Der Auftrag beinhaltet neben der Bauausführung auch die notwendigen Planungsleistungen ab der fünften Leistungsphase der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Projekt umfasst eine Bruttogrundfläche von etwa 1.255 Quadratmetern und soll als systemoffene Holzkonstruktion realisiert werden.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Vollständige Einreichung aller geforderten Nachweise und Erklärungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Des Weiteren können sich fakulative Ausschlussgründe unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Ausschlussgründe sind in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführt. Der Bieter erklärt mit Einreichung des Formulars 124, dass seine Eignung vorliegt und somit auch dass keine der Gründe nach § 123 GWB oder 124 GWB gegen ihn vorliegen. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Waldhufenschule, Rimbach-Zotzenbach - Erweiterung auf Spielplatz - GU Modulbau (T3)

Erweiterungsbau der Waldhufenschule in 64668 Rimbach-Zotzenbach als Generalunternehmerleistung (GU) in systemoffener Holzbauweise einschl. Erbringung umfassender Planungs-/Fachplanungsleistungen ab HOAI-Leistungsphase 5. Schlüsselfertige Errichtung des kompletten Schulgebäudes/Erweiterungsbaus im KfW-40-Standard einschl. technischer Gebäudeausstattung mit ca. 4900 m3 Bruttorauminhalt (BRI), ca. 635 m2 bebauter Grundfläche und ca. 1255m2 Bruttogrundfläche (BGF).

CPV 45214210, 44211100, 44211000Frist 6. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Preis

    70%
  • quality

    Gesamtterminplan

    20%
  • quality

    Qualität der Projektkonzeption / Herangehensweise

    10%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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