TED·295743-2026·Schließt in 3 Tagen

Wäschereileistungen und Textilreinigung für Bildungs- und Tagungsstätte Iphofen

Auftragswert
~€400k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
1. Juni 2026
3 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt Wäschereileistungen und Textilreinigung für die Bildungs- und Tagungsstätte (BTS) Iphofen aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (4 Jahre). Die Vergabe erfolgt als Einzellose mit reiner Preiswertung (100%).

Vollständige Beschreibung anzeigen

Wäschereileistungen und Textilreinigung BTS Iphofen

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vergibt einen Dienstleistungsvertrag für Wäschereileistungen und Textilreinigung an ihrer Bildungs- und Tagungsstätte in Iphofen (Unterfranken, Bayern). Der Vertrag läuft vier Jahre, von Oktober 2026 bis September 2030, und kann von beiden Seiten gekündigt werden. Die Ausschreibung richtet sich an Wäscherei- und Textilreinigungsunternehmen, die entsprechende Kapazitäten für die Betreuung einer Bildungsstätte mitbringen. Die Vergabe erfolgt allein nach dem niedrigsten Preis — Qualitätskriterien spielen keine Rolle. Bieter müssen unter anderem Eignungserklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorlegen und eine Erklärung gemäß der Russland-Sanktionsverordnung (Art. 5k EU) abgeben.

Facility ManagementCleaning ServicesGovernmentPublic AdministrationLaundry ServicesFacility ManagementPublic Sector ServicesCleaning ServicesGovernment Procurement
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (zwingende und fakultative Ausschlussgründe)
  • Erklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe (Vordruck D.6 und D.2)
  • Auskunft aus dem Wettbewerbsregister für Aufträge über 30.000 €
  • Erklärung gemäß Art. 5k der EU-Russland-Sanktionsverordnung
  • Nachweis der fachlichen Eignung für Wäscherei- und Textilreinigungsleistungen
  • Bei Bieter-/Bewerbergemeinschaften: Erklärungen aller Teilnehmer zu Ausschlussgründen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Wäscherei BTS Iphofen

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über Wäschereileistungen und Textilreinigung für die vom Internen Service (RIM) Nürnberg - Außenstelle Würzburg betreute Bildungs- und Tagungsstätte (BTS) Iphofen Anton-Sabel-Str. 2 97346 Iphofen Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande. Die Leistungsausführung beginnt am 01.10.2026 und endet gleichzeitig mit der Vertragslaufzeit zum 30.09.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten zum 30.09.2028 mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Wäschereileistungen und Textilreinigung, einschließlich des erforderlichen Abhol- und Bringdienstes. Die Leistungserbringung in der BTS erfolgt in einem Turnus von zweimal wöchentlich - i.d.R. Dienstag und Freitag vormittags, zwischen 8.00 und 12.00 Uhr. Nach Absprache sind Änderungen möglich. Bei Bedarf kann sich im Einzelfall der Turnus erhöhen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer (AN) mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche von der BTS über den zusätzlichen Bedarf unterrichtet. Die zu reinigende Wäschemenge variiert in Abhängigkeit der Belegung der BTS. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen stellen Erfahrungswerte dar und bilden die Kalkulationsgrundlage. Eine Abnahmeverpflichtung lässt sich daraus nicht ableiten. Es muss eine flexible und kurzfristige Beauftragung möglich sein, beispielsweise bei erhöhter Auslastung. Eine Bearbeitungszeit von maximal 24-48 Stunden inklusive Abholung und Lieferung wird vorausgesetzt

CPV 98310000Frist 1. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Reine Preiswertung

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link