Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: ENTEGA Gebäudetechnik GmbH&Co. KG

Auftragswert

€556k

Zuschlag am

21. Juli 2026

TED·514057-2026

Energetische Sanierung der Wärmeversorgungsanlagen in der Eicheschule Ober-Ramstadt

BauleistungenTechnische GebäudeausrüstungÖffentliche VerwaltungBauwesenWaermeversorgungEnergetische SanierungOeffentliche VerwaltungGebaeudemanagementTga Technik
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg schreibt die grundhafte energetische Sanierung der Wärmeversorgungsanlagen für die Eicheschule in Ober-Ramstadt aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die technische Gebäudeausrüstung. Das Verfahren wird als offene Ausschreibung durchgeführt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Eicheschule, Ober-Ramstadt -Grundhafte energetische Sanierung- Wärmeversorgungsanlagen

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg plant eine umfassende energetische Sanierung der Heizungs- und Wärmeversorgungsanlagen in der Eicheschule in Ober-Ramstadt. Ziel des Projekts ist die Modernisierung der technischen Gebäudeausstattung, um die Energieeffizienz des Schulgebäudes nachhaltig zu verbessern. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Da es sich um ein einzelnes Los handelt, richtet sich der Auftrag an Fachbetriebe für Heizungs- und Anlagentechnik.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Wärmeversorgungsanlagen

Eicheschule, Ober-Ramstadt -Grundhafte energetische Sanierung- Wärmeversorgungsanlagen

CPV 45331000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an ENTEGA Gebäudetechnik GmbH&Co. KG · €556k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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