TED·506275-2026·Schließt in 30 Tagen

Baubegleitende Planungs- und Koordinierungsleistungen für ein Wärmenetz

Bayern
Wunsiedel, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenEnergieversorgungEnergieÖffentliche VerwaltungWaermenetzPlanungsleistungenKoordinierungsleistungenEnergieinfrastrukturBauprojektmanagement
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die GVW GmbH in Wunsiedel schreibt baubegleitende Planungs- und Koordinierungsleistungen für ein Wärmenetz aus. Es handelt sich um ein Dienstleistungsauftrag, der im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben wird. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 20. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Baubegleitende Planungs- und Koordinierungsleistungen für ein Wärmenetz

VergabeHero-Einschätzung

Die GVW GmbH aus Wunsiedel sucht einen Dienstleister für die baubegleitende Planung und Koordination eines Wärmenetzes. Diese Leistungen stellen sicher, dass der Bau des Wärmenetzes technisch korrekt und zeitlich effizient umgesetzt wird. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, tritt der Auftraggeber nach der ersten Angebotsphase in direkte Gespräche mit den Bietern, um die Details der Umsetzung und die Kosten zu klären. Das Projekt ist für den Ausbau der lokalen Energieinfrastruktur in der Region Wunsiedel von Bedeutung.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Wärmenetz Wunsiedel Planungs- und Koordinierungsleistungen

Baubegleitende Planungs- und Koordinierungsleistungen

CPV 71530000, 71541000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preiskriterium

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero