Wärmelieferung aus Solarthermie für Fernwärmenetz der Stadtwerke Kempen
Die Stadtwerke Kempen schreiben die Lieferung von Wärme in Form von Heizwasser aus einer Solarthermieanlage für ihr Fernwärmenetz aus. Der Auftragnehmer ist für die Errichtung und den Betrieb der Anlage verantwortlich. Die Vertragslaufzeit beträgt 30 Jahre (10.950 Tage). Die Einspeisepunkte und technische Parameter (maximale Einspeisemenge, Temperaturen, Drücke) werden vom Auftraggeber vorgegeben.
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Ausgeschrieben wird die Lieferung von Wärme in Form von Heizwasser an die Stadtwerke Kempen GmbH aus einer Solarthermieanlage. Die Errichtung und der Betrieb der Solarthermieanlage erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Stadtwerke Kempen geben die möglichen Einspeisepunkte und die Parameter wie maximale Einspeisemenge, Temperaturen und Drücke vor. Näheres kann der kostenfrei zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (§ 19 Abs. 3 MiLoG)
- Erfahrung mit Errichtung und Betrieb von Solarthermieanlagen
- Fähigkeit zur Wärmelieferung an Fernwärmenetze
- Eignung nach SektVO (Sektorenverordnung)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten); - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten). - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten) Die Zulässigkeit und der Umfang der Nachforderung fehlender Unterlagen bemisst sich nach den Maßgaben des § 51 Abs. 2, 3 und 4 SektVO sowie den übrigen gesetzlichen Vorgaben.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von Wärme in Form von Heizwasser an die Stadtwerke Kempen GmbH aus einer Solarthermieanlage. Die Errichtung und der Betrieb der Solarthermieanlage erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Stadtwerke Kempen geben die möglichen Einspeisepunkte und die Parameter wie maximale Einspeisemenge, Temperaturen und Drücke vor. Die beiden in Betracht kommenden Einspeisepunkte lassen sich der Leistungsbeschreibung entnehmen. Der Auftragnehmer plant und baut die Anlagen unter Beachtung der in dieser Leistungsbeschreibung und dem Wärmelieferungsvertrag genannten Vorgaben nach eigenem Ermessen (die Mindesteinspeisemenge im Jahr von 5,0 GWh darf nicht unterschritten werden) und in eigener Verantwortung. Insbesondere legt er die Anlagentechnik, die Anlagengröße (zur jährlichen Mindesteinspeisemenge s.o.) und die Fahrweise fest. Es bleibt ihm überlassen, ob er lediglich tagsüber Wärme einspeisen will oder die Anlage z.B. mit Hilfe eines Wärmespeichers so auslegt, dass diese über 24 Stunden Wärme in das Fernwärmenetz einspeisen kann. Die Einholung der für den Bau und Betrieb der Solarthermie-Anlage erforderlichen Genehmigungen obliegt dem Auftragnehmer. Weitergehende Informationen lassen sich der kostenfrei zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung entnehmen.
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung