Wärmekonzession für Planung, Errichtung und Betrieb eines Wärmenetzes mit Wärmelieferung
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee vergibt eine Wärmekonzession für das „Wärmenetz Ried“ einschließlich Wärmeliefervertrag für kommunale Gebäude des ersten Ausbauschritts. Der Vertrag umfasst die vollständige Planung, den Bau, den Betrieb sowie die Wartung und Instandhaltung des Wärmenetzsystems über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt 30 Jahre (10.950 Tage).
Vollständige Beschreibung anzeigen
In der Gemeinde Kressbronn am Bodensee ist die Umsetzung eines Wärmenetzsystems in zwei Ausbauschritten (AS) geplant. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Wärmekonzessionsvertrags einschließlich eines Wärmeliefervertrags für die Versorgung kommunaler Gebäude für Objekte des 1. AS, gemäß Leistungsbeschreibung. Die Verträge umfassen die Planung, den Bau, den Betrieb und die Wartung und Instandhaltung des Wärmenetzsystems sowie die Versorgung der angeschlossenen Gebäude mit Wärme über die gesamte Vertragslaufzeit. Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee vergibt einen Konzessionsvertrag für ein kommunales Wärmenetz. Der Auftrag umfasst die komplette Planung, den Bau, den Betrieb und die Wartung eines Wärmenetzes zur Versorgung kommunaler Gebäude mit Wärme. Das Projekt ist auf zwei Ausbauschritte angelegt – jetzt wird der erste Ausbauschritt ausgeschrieben. Der Vertrag läuft über 30 Jahre, sodass es sich um ein langfristiges Infrastrukturprojekt handelt. Bewerber müssen nachweisen, dass sie über Erfahrung im Wärmenetzbau und -betrieb verfügen und die üblichen Eignungsnachweise (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen) vorlegen können.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis von Erfahrung in Planung und Bau von Wärmenetzen
- Nachweis von Erfahrung im Betrieb und in der Wartung von Wärmenetzen
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach GWB (§§ 123, 124)
- Unbedenklichbescheinigung der Sozialkasse/Krankenkasse
- Unbedenklichbescheinigung des Finanzamts
- Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen (5. EU-Sanktionspaket)
- Fachkunde und Leistungsfähigkeit für kommunale Wärmeinfrastruktur
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Mit dem Teilnahmeantrag vom Bewerber vorzulegen: 1. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 154 Nr. 2 i.V.m. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB. 2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Konzessionsbekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. 3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Konzessionsbekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. 4. Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt entsprechend des § 56 Abs. 2 - 4 VgV und Artikel 56 Abs. 3 RL 2014/24/EU. Der Konzessionsgeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotIn der Gemeinde Kressbronn am Bodensee ist die Umsetzung eines Wärmenetzsystems in zwei Ausbauschritten (AS) geplant. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Wärmekonzessionsvertrags einschließlich eines Wärmeliefervertrags für die Versorgung kommunaler Gebäude für Objekte des 1. AS, gemäß Leistungsbeschreibung. Die Verträge umfassen die Planung, den Bau, den Betrieb und die Wartung und Instandhaltung des Wärmenetzsystems sowie die Versorgung der angeschlossenen Gebäude mit Wärme über die gesamte Vertragslaufzeit. Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung