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317965-2026TEDpin-rtlVeröffentlicht 8. Mai 2026·Offenes Verfahren·CPV 45321000

Wärmedämmung und Brandschutz für den Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte

Gemeinde NalbachNalbach, GermanyKomplexität medium
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Auftragswert
~€400k
Geschätzt · Konfidenz low
Beste Leistungsgruppe
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Einreichungsfrist
Bekannt seit 8. Mai 2026
Analysiert am 10. Mai 2026
Was wird ausgeschrieben
KI-Zusammenfassung

Die Gemeinde Nalbach vergibt die Wärmedämmung und den Brandschutz für den Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Piesbach (Nalbach-Piesbach). Bei dem Auftrag handelt es sich um ein Bauleistungsgewerk im Bereich Wärmedämmung und Brandschutz für einen kommunalen Kindergartenneubau. Das Vergabeverfahren erfolgt offen nach VOB/A. Ein Zuschlag soll auf das niedrigste Angebot erfolgen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Wämedämmung/Brandschutz - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach

VergabeHero-Zusammenfassung. Die Gemeinde Nalbach im Saarland lässt für den Neubau einer Kindertagesstätte mit acht Gruppen Wärmedämmung und Brandschutz installieren. Das bedeutet, ein Fachbetrieb für Dämmung und Brandschutz übernimmt die Wärmedämmung der Gebäudehülle und die feuerfeste Sicherung des Neubaus — wichtig für die Sicherheit von Kindern und Personal. Die Kindertagesstätte wird voraussichtlich Platz für etwa 120 bis 160 Kinder bieten. Bewerber müssen die allgemeine Eignung nach den §§ 123 bis 126 GWB erfüllen und dürfen nicht ausgeschlossen sein. Das Vergabeverfahren ist einfach strukturiert: ein einziges Los, Zuschlag auf den niedrigsten Preis.
KI-Klassifizierung
ConstructionBuilding ServicesGovernmentEducationThermal InsulationFire ProtectionKindergartenPublic BuildingConstruction ServicesMunicipalVob A
Zentrale Anforderungen
· 4 Punkte
  • Eignung nach §§ 123 bis 126 GWB (keine Ausschlussgründe)
  • Nachweis der Fachkunde für Wärmedämmung und Brandschutz
  • VOB/A-konforme Angebotserstellung
  • Bieter müssen über vergleichbare Referenzen im Bereich Dämmung/Brandschutz verfügen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Nach § 16a VOB/A EU zulässig.

Lose
· 1 Lot
LOT-0001Wämedämmung/Brandschutz - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Piesbach

Wämedämmung/Brandschutz- Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach

CPV 45321000, 45343100
Zuschlagskriterien
· 1 Kriterien
  • price

    Preis

    1%
Zeitleiste
  1. 8. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
Dokumente & Links
· 1 Link