Wach- und Pfortendienst für Gemeinschaftsunterkunft
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Ilm-Kreis schreibt den Betrieb eines zivilen Pforten- und Wachdienstes für eine Gemeinschaftsunterkunft in Gehren aus. Der Dienst umfasst Zugangskontrolle, Kontrollgänge und Objektschutz mit insgesamt drei Bewachungskräften (zwei Kräfte nachts von 19:00 bis 06:00 Uhr, eine Kraft tagsüber von 06:00 bis 19:00 Uhr). Die Dokumentation von Ereignissen sowie Maßnahmen im Rahmen der Sicherheits- und Ordnungsaufgaben gehören ebenfalls zum Auftragsumfang.
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Ziviler Pfortendienst GU Gehren
Das Landratsamt Ilm-Kreis in Thüringen vergibt einen Wach- und Pfortendienst für eine Gemeinschaftsunterkunft in Gehren. Der Sicherheitsdienst muss rund um die Uhr gewährleistet werden — mit zwei Bewachungskräften in der Nachtschicht (19:00 bis 06:00 Uhr) und einer Kraft in der Tagschicht (06:00 bis 19:00 Uhr). Zu den Aufgaben gehören die Zugangskontrolle, regelmäßige Kontrollgänge, die Überwachung des Objekts sowie die Dokumentation von Vorfällen. Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen und keine Vorstrafen wegen Schwarzarbeit, Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz oder das Mindestlohngesetz bestehen. Die Vergabe erfolgt allein nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen nach §§ 123, 124 GWB)
- Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmerentsendegesetz
- Keine Verstöße gegen Mindestlohngesetz
- Eignungsnachweis gemäß § 56 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotZiviler Pforten- und Wachdienst für eine Gemeinschaftsunterkunft. Sicherstellung der Zugangskontrolle, Durchführung von Kontrollgängen sowie Überwachung des Objekts. Einsatz von zwei Bewachungskräften in der Zeit von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie einer Bewachungskraft von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Dokumentation von Ereignissen und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Sicherheits- und Ordnungsaufgaben.
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung