TED·483270-2026·Schließt in 37 Tagen

Erneuerung der Autobahn A6 zwischen Anschlussstelle Rohrbach und Anschlussstelle St. Ingbert-West

Saarland
Montabaur, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturStrassenbauAutobahnInfrastrukturOeffentliche AuftraggeberBauleistungen
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
19. Aug. 2026
37 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Erneuerung der Fahrbahn auf der A6 zwischen den Anschlussstellen Rohrbach und St. Ingbert-West in Fahrtrichtung Saarbrücken aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt mit einer Ausführungsdauer von 270 Tagen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

VS: A006 Ern. AS Rohrbach - AS IGB-West RF SB links

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant die grundlegende Erneuerung eines Autobahnabschnitts auf der A6 im Saarland. Konkret geht es um die Strecke zwischen den Anschlussstellen Rohrbach und St. Ingbert-West in Fahrtrichtung Saarbrücken. Das Bauvorhaben ist auf eine Dauer von 270 Tagen ausgelegt und wird als ein einzelnes Los vergeben. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, liegt der Fokus des Auftraggebers auf einer wirtschaftlichen Umsetzung durch ein leistungsfähiges Bauunternehmen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000VS: A006 Ern. AS Rohrbach - AS IGB-West RF SB links

VS: A006 Ern. AS Rohrbach - AS IGB-West RF SB links

CPV 45233110Frist 19. Aug. 2026270 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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