TED·543185-2026·Schließt in 34 Tagen

Lieferung von Formularen mit Versorgungsnummern

Bürobedarf und DruckereierzeugnisseÖffentliche VerwaltungVerteidigungDruckerzeugnisseBundeswehrRahmenvertragBuerobedarfLogistik
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
8. Sept. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr schreibt die Lieferung von 109 verschiedenen Formularen mit Versorgungsnummern aus. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag zur Versorgung der Bundeswehr mit standardisierten Vordrucken. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

V084- RV Formulare mit Versorgungsnummern

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sucht einen Lieferanten für insgesamt 109 verschiedene Formulare, die mit einer Versorgungsnummer versehen sind. Diese Formulare werden für den täglichen Dienstbetrieb der Bundeswehr benötigt. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, werden die Vordrucke über einen längeren Zeitraum hinweg bei Bedarf abgerufen. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises erteilt, was bedeutet, dass die Qualität der Formulare durch die Spezifikationen vorgegeben ist und der Wettbewerb über die Kosten geführt wird.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000VP084- RV Lieferung von Formularen mit Versorgungsnummer

109 verschiedene Formulare mit Versorgungsnummern

CPV 22820000Frist 8. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (in EUR netto).

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero