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Vorplanung für die Hochwasserschutzanlage in Guben vom Plastinarium bis zur Eisenbahnbrücke

Status
Offen
Angebotsfrist
29.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
29.09.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachungsnummer
669537-2026
Verfahrensnummer
9c8c960b-1273-4c42-a1c9-3da483da154a

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Landesamt für Umwelt beauftragt die Vorplanung einer Hochwasserschutzanlage am Abschnitt der Lausitzer Neiße in Guben zwischen dem Plastinarium und der Eisenbahnbrücke nach Polen. Der Planungsabschnitt reicht von Neiße-Kilometer 15+050 bis 13+400; vorgesehen sind die Leistungsphasen 1 und 2 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

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Leistungsbeschreibung

Lausitzer Neiße - Hochwasserschutz in der Ortslage Guben HWS Guben 3. Bauabschnitt - Plastinarium bis Eisenbahnbrücke Vorplanung (HOAI 2021 LP 1 - 2)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vorplanung (HOAI 2021 LP 1 - 2) zum HWS Guben 3. Bauabschnitt - Plastinarium bis Eisenbahnbrücke

    3. Bauabschnitt: Herstellung einer Hochwasserschutzanlage ab Plastinarium bis auf Höhe der Eisenbahnbrücke nach Polen Neiße km 15+050 bis Neiße km 13+400; hier Vorplanung (HOAI 2021 LP 1 - 2) Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in die nachfolgenden Grundleistungen nach HOAI und in besondere Leistungen. Den genauen Auftragsumfang entnehmen Sie bitte der Leistungbeschreiben nebst Anlagen, zu finden im Dokumentenbereich des Projektraumes des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

    Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen. Es werden keine Unterlagen nachgefordert, die dem Bereich der Zuschlagskriterien zuzuordnen sind.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Vorplanung (HOAI 2021 LP 1 - 2) zum HWS Guben 3. Bauabschnitt - Plastinarium bis Eisenbahnbrücke

Der Angebotspreis wird mittels der linearen Interpolation bepunktete. Die Berechung erfolgt nach folgender Formel: = 2 Pkt. - ((zu bewertendes Angebot - günstigstes Angebot) / günstigstes Angebot) x 2 Pkt. Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 60 Punkten ergibt. Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet.
30 %
Der Bieter hat die vorgesehene Vorgehensweise für die Bearbeitung des Auftrags darzustellen. Dabei sind insbesondere die wesentlichen Arbeitsschritte, deren inhaltliche Abhängigkeiten, erforderliche Abstimmungen und Schnittstellen sowie wesentliche projektspezifische Risiken und die vorgesehenen Maßnahmen zu deren Bewältigung darzustellen. Die Darstellung ist auf maximal 2 DIN-A4-Seiten zu begrenzen. 0 Punkte: Die Darstellung lässt keine nachvollziehbare auftragsbezogene Vorgehensweise erkennen oder weist wesentliche Lücken auf. Wesentliche Arbeitsschritte, Schnittstellen oder Abhängigkeiten werden nicht oder offensichtlich nicht auftragsbezogen dargestellt. 1 Punkt: Die wesentlichen Arbeitsschritte werden inhaltlich und in ihrer Reihenfolge nachvollziehbar dargestellt. Die Darstellung lässt eine grundsätzlich geeignete Vorgehensweise für die Bearbeitung des Auftrags erkennen. 2 Punkte: Die wesentlichen Arbeitsschritte werden inhaltlich und in ihrer Reihenfolge nachvollziehbar dargestellt. Darüber hinaus werden die für den konkreten Auftrag wesentlichen Schnittstellen und Abhängigkeiten sowie relevante projektspezifische Risiken bzw. mögliche Probleme und geeignete Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Bewältigung konkret und auftragsbezogen dargestellt. Eine Darstellung wird als nachvollziehbar angesehen, wenn sich aus ihr eine schlüssige Abfolge der wesentlichen Arbeitsschritte ergibt, die erkennbar auf die konkreten Anforderungen des vorliegenden Auftrags abgestimmt ist und die wesentlichen fachlichen, zeitlichen und organisatorischen Abhängigkeiten berücksichtigt. Bewertet wird, wie der Bieter fachlich an die Aufgabe heran geht, anhand folgender Merkmale: Vollständigkeit der wesentlichen Arbeitsschritte inhaltliche Reihenfolge und Abhängigkeiten Bezug zu den konkreten Projektanforderungen Schnittstellen zwischen den Planungsbeteiligten Identifikation wesentlicher Projektrisiken Qualität der vorgeschlagenen Problemlösungsansätze Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten ergibt. Ein vollständig fehlender Arbeitsplan stellt keine mit 0 Punkten zu bewertende Leistung dar. Das Fehlen des geforderten Arbeitsplans führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, soweit eine Nachforderung nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen ist.
15 %
Der Bieter hat die vorgesehene zeitliche Organisation und Abwicklung des Auftrags darzustellen. Dabei sind insbesondere die wesentlichen Arbeitsschritte und Teilabläufe mit ihrem jeweiligen Zeitbedarf, deren zeitliche Abhängigkeiten, maßgebliche Meilensteine sowie erforderliche Abstimmungs-, Prüf- und Beteiligungsprozesse darzustellen. Darüber hinaus sind wesentliche projektspezifische Terminrisiken sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Einhaltung der vorgegebenen bzw. vorgesehenen Gesamtbearbeitungszeit darzustellen. Die Darstellung ist in übersichtlicher tabellarischer Form auf maximal 2 DIN-A4-Seiten zu begrenzen. 0 Punkte: Der Zeitplan ist nicht nachvollziehbar oder weist wesentliche Lücken auf. Die wesentlichen Bearbeitungsschritte und zeitlichen Abhängigkeiten sind nicht ausreichend dargestellt. 1 Punkt: Die wesentlichen Bearbeitungsschritte und der vorgesehene Gesamtablauf werden mit zeitlicher Zuordnung dargestellt. Wesentliche Meilensteine und die voraussichtliche Gesamtbearbeitungszeit sind erkennbar. 2 Punkte: Die wesentlichen Bearbeitungsschritte, Meilensteine und zeitlichen Abhängigkeiten werden nachvollziehbar dargestellt. Die für den konkreten Auftrag wesentlichen Abstimmungs-, Prüf- und Beteiligungsprozesse sowie erkennbare projektspezifische Risiken und deren zeitliche Auswirkungen werden berücksichtigt. Der Zeitplan lässt erkennen, wie Terminrisiken vermieden bzw. aufgefangen werden sollen. Als nachvollziehbar gilt der Zeitplan, wenn aus der Darstellung eindeutig hervorgeht, in welcher zeitlichen Reihenfolge die wesentlichen Arbeitsschritte und Teilabläufe durchgeführt werden, welcher Zeitbedarf hierfür jeweils vorgesehen ist und welche zeitlichen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Arbeitsschritten bestehen. Der Zeitplan muss erkennen lassen, dass die vorgesehenen Bearbeitungszeiten, Meilensteine und Abstimmungs-, Prüf- und Beteiligungsprozesse in einem schlüssigen Verhältnis zueinander stehen und die vorgesehene Gesamtbearbeitungszeit eingehalten werden kann. Bewertet wird, wie der Bieter die zeitliche Bearbeitung organisiert, anhand folgender Merkmale: Bearbeitungsdauer Meilensteine Abhängigkeiten Prüf- und Abstimmungszeiten Genehmigungs-/Beteiligungsprozesse Puffer kritischer Terminpfad Maßnahmen bei Terminverzögerungen Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten ergibt. Ein vollständig fehlender Zeitplan stellt keine mit 0 Punkten zu bewertende Leistung dar. Das Fehlen des geforderten Zeitplans führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, soweit eine Nachforderung nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen ist.
15 %
Bewertet werden die vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzen der für die Projektleitung vorgesehenen Person. Für die Einreichtung der Referenzen ist zwingend die Anlage 18_HWSGuben3.BA_DeckblattReferenzen.docx zu verwenden! 0 Punkte: keine vergleichbare Referenz 1 Punkt: 1-2 vergleichbare Referenzen 2 Punkte: 3 oder mehr vergleichbare Referenzen Als vergleichbar gelten abgeschlossene Referenzprojekte, bei denen Planungsleistungen für Hochwasserschutzanlagen an einem oberirdischen Gewässer erbracht wurden. Die Vergleichbarkeit wird insbesondere anhand der Art und des Umfangs der Planungsleistung, der technischen Komplexität, der Randbedingungen und der Funktion der Anlage beurteilt. Vergleichbar sind insbesondere Planungen von Deichen, Hochwasserschutzmauern, mobilen Hochwasserschutzsystemen, Gewässerausbau-/Gewässerumgestaltungsmaßnahmen mit Hochwasserschutzfunktion sowie Kombinationen dieser Maßnahmen. Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 40 Punkten ergibt. Vollständig fehlende Referenzen stellen keine mit 0 Punkten zu bewertende Leistung dar. Das Fehlen vollständig fehlender Referenzen führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, soweit eine Nachforderung nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen ist.
20 %
Bewertet werden vergleichbare, abgeschlossene Referenzprojekte der für die Umweltplanung vorgesehenen Person. Für die Einreichtung der Referenzen ist zwingend die Anlage 18_HWSGuben3.BA_DeckblattReferenzen.docx zu verwenden! 0 Punkte: keine vergleichbare Referenz 1 Punkt: 1-2 vergleichbare Referenzen 2 Punkte: 3 oder mehr vergleichbare Referenzen Als vergleichbar gelten abgeschlossene Referenzprojekte, bei denen im Zusammenhang mit wasserbaulichen Maßnahmen bzw. Hochwasserschutzmaßnahmen umweltplanerische Leistungen, erbracht wurden. Es können maximal 2 Punkte erreicht werden, was in den gewichteten Punkten eine Maximalpunktzahl von 40 Punkten ergibt. Vollständig fehlende Referenzen stellen keine mit 0 Punkten zu bewertende Leistung dar. Das Fehlen vollständig fehlender Referenzen führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung, soweit eine Nachforderung nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen ist.
20 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen. Es werden keine Unterlagen nachgefordert, die dem Bereich der Zuschlagskriterien zuzuordnen sind.

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