Grundwasserprobenahme und Laboranalytik im Landesmessnetz Brandenburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.07.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
942.016,81 EUR
Lose
4
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Gutachterische Tätigkeit (71319000)
  • Labordienste (71900000)
  • Dienstleistungen im Umweltschutz (90700000)
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung (90733000)
Bekanntmachungsnummer
406301-2026
Verfahrensnummer
97ffc84e-1dc6-4ed1-88f0-91b0d51be97f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Landesamt für Umwelt Brandenburg beschafft die Beprobung des Landesmessnetzes für die Grundwasserbeschaffenheit einschließlich Vor-Ort-Messungen, chemischer Laboranalytik, Plausibilitätsprüfung und Datenübergabe. Die Leistung umfasst vier regionale Lose in Brandenburg; je Los sind laut Beschreibung 774 Grundwassermessstellen zu untersuchen. Die Arbeiten sind für Herbst 2026 bis Frühjahr 2027 vorgesehen, der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 942.017 Euro; Angebote können bis zum 17. Juli 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Das Landesamt für Umwelt (LfU) wirkt als Fachbehörde beim Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes, des Brandenburgischen Wassergesetzes und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen mit und ermittelt in diesem Rahmen die wasserwirtschaftlichen Grundlagen des Wasserhaushaltes (§ 126 BbgWG). Durch das LfU wird das Landesmessnetz Grundwasserbeschaffenheit Brandenburg hoheitlich betrieben. Das regelmäßige Monitoring des Landesmessnetzes Grundwasserbeschaffenheit Brandenburg dient zur Erfüllung der Pflichten aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Europäischen Nitratrichtlinie. Das Monitoring umfasst hierbei vorrangig die Grundwasserprobenahme und Analytik von oberflächennahem Grundwasser.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · NW= Nordwest210.254,6 EUR

    Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Grundwasserprobenahme einschließlich der Bestimmung von Vor-Ort-Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 774 Grundwassermessstellen (GWM) zu beproben und die Wasserproben anschließend auf ausgewählte Inhaltsstoffe hin zu analysieren. Die Grundwassermessstellen werden im Herbst 2026 (September bis November) beprobt. Bei Verlängerung des Vertrags erfolgt eine zweite Probennahme im Frühjahr 2027 (März bis Juni). An einigen Messstellen werden zusätzlich jeweils 2 Gefäße im Herbst und im Frühjahr befüllt zur anschließenden Stickstoff- Argon- Untersuchung an das vom LfU beauftragten externen Labores. Die dafür ausgewählten Messstellen gehen aus Messstellenübersichtsliste/Anlage 1 hervor. Diese Leistung ist Gegenstand eines gesonderten Vergabeverfahrens (VB-26-135), das parallel zur hiesigen Ausschreibung veröffentlicht ist. Die Finanzierung der zusätzlichen N2-Ar-Beprobung im Jahr 2027 ist derzeit noch nicht gesichert.

    Frist: 17.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · NO= Nordost240.539 EUR

    Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Grundwasserprobenahme einschließlich der Bestimmung von Vor-Ort-Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 774 Grundwassermessstellen (GWM) zu beproben und die Wasserproben anschließend auf ausgewählte Inhaltsstoffe hin zu analysieren. Die Grundwassermessstellen werden im Herbst 2026 (September bis November) beprobt. Bei Verlängerung des Vertrags erfolgt eine zweite Probennahme im Frühjahr 2027 (März bis Juni). An einigen Messstellen werden zusätzlich jeweils 2 Gefäße im Herbst und im Frühjahr befüllt zur anschließenden Stickstoff- Argon- Untersuchung an das vom LfU beauftragten externen Labores. Die dafür ausgewählten Messstellen gehen aus Messstellenübersichtsliste/Anlage 1 hervor. Diese Leistung ist Gegenstand eines gesonderten Vergabeverfahrens (VB-26-135), das parallel zur hiesigen Ausschreibung veröffentlicht ist. Die Finanzierung der zusätzlichen N2-Ar-Beprobung im Jahr 2027 ist derzeit noch nicht gesichert.

    Frist: 17.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · SW= Südwest168.170,96 EUR

    Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Grundwasserprobenahme einschließlich der Bestimmung von Vor-Ort-Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 774 Grundwassermessstellen (GWM) zu beproben und die Wasserproben anschließend auf ausgewählte Inhaltsstoffe hin zu analysieren. Die Grundwassermessstellen werden im Herbst 2026 (September bis November) beprobt. Bei Verlängerung des Vertrags erfolgt eine zweite Probennahme im Frühjahr 2027 (März bis Juni). An einigen Messstellen werden zusätzlich jeweils 2 Gefäße im Herbst und im Frühjahr befüllt zur anschließenden Stickstoff- Argon- Untersuchung an das vom LfU beauftragten externen Labores. Die dafür ausgewählten Messstellen gehen aus Messstellenübersichtsliste/Anlage 1 hervor. Diese Leistung ist Gegenstand eines gesonderten Vergabeverfahrens (VB-26-135), das parallel zur hiesigen Ausschreibung veröffentlicht ist. Die Finanzierung der zusätzlichen N2-Ar-Beprobung im Jahr 2027 ist derzeit noch nicht gesichert.

    Frist: 17.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · SO= Südost237.544,6 EUR

    Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Grundwasserprobenahme einschließlich der Bestimmung von Vor-Ort-Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 774 Grundwassermessstellen (GWM) zu beproben und die Wasserproben anschließend auf ausgewählte Inhaltsstoffe hin zu analysieren. Die Grundwassermessstellen werden im Herbst 2026 (September bis November) beprobt. Bei Verlängerung des Vertrags erfolgt eine zweite Probennahme im Frühjahr 2027 (März bis Juni). An einigen Messstellen werden zusätzlich jeweils 2 Gefäße im Herbst und im Frühjahr befüllt zur anschließenden Stickstoff- Argon- Untersuchung an das vom LfU beauftragten externen Labores. Die dafür ausgewählten Messstellen gehen aus Messstellenübersichtsliste/Anlage 1 hervor. Diese Leistung ist Gegenstand eines gesonderten Vergabeverfahrens (VB-26-135), das parallel zur hiesigen Ausschreibung veröffentlicht ist. Die Finanzierung der zusätzlichen N2-Ar-Beprobung im Jahr 2027 ist derzeit noch nicht gesichert.

    Frist: 17.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es werden keine Unterlagen nachgefordert, die dem Bereich der Zuschlagskriterien zuzuordnen sind.

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Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer.
40 %
"Untersuchung aller Parameter (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt); ausgenommen davon ist die einzuhaltene BG bei den ""orange"" markierten Paramatern" 10 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter 8 Punkte: wenn ein bis zwei Parameter nicht angeboten werden 6 Punkte: wenn drei bis vier Parameter nicht angeboten werden 4 Punkte: wenn vier bis fünf Parameter nicht angeboten werden 2 Punkt: wenn fünf bis sechs Parameter nicht angeboten werden 0 Punkte: wenn sieben oder mehr Parameter nicht angeboten werden"
30 %
Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt) 10 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 8 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 6 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 4 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 2 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen"
30 %
Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer.
40 %
"Untersuchung aller Parameter (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt); ausgenommen davon ist die einzuhaltene BG bei den ""orange"" markierten Paramatern" 10 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter 8 Punkte: wenn ein bis zwei Parameter nicht angeboten werden 6 Punkte: wenn drei bis vier Parameter nicht angeboten werden 4 Punkte: wenn vier bis fünf Parameter nicht angeboten werden 2 Punkt: wenn fünf bis sechs Parameter nicht angeboten werden 0 Punkte: wenn sieben oder mehr Parameter nicht angeboten werden"
30 %
Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt) 10 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 8 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 6 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 4 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 2 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen"
30 %
Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer.
40 %
"Untersuchung aller Parameter (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt); ausgenommen davon ist die einzuhaltene BG bei den ""orange"" markierten Paramatern" 10 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter 8 Punkte: wenn ein bis zwei Parameter nicht angeboten werden 6 Punkte: wenn drei bis vier Parameter nicht angeboten werden 4 Punkte: wenn vier bis fünf Parameter nicht angeboten werden 2 Punkt: wenn fünf bis sechs Parameter nicht angeboten werden 0 Punkte: wenn sieben oder mehr Parameter nicht angeboten werden"
30 %
Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt) 10 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 8 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 6 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 4 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 2 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen"
30 %
Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer.
40 %
"Untersuchung aller Parameter (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt); ausgenommen davon ist die einzuhaltene BG bei den ""orange"" markierten Paramatern" 10 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter 8 Punkte: wenn ein bis zwei Parameter nicht angeboten werden 6 Punkte: wenn drei bis vier Parameter nicht angeboten werden 4 Punkte: wenn vier bis fünf Parameter nicht angeboten werden 2 Punkt: wenn fünf bis sechs Parameter nicht angeboten werden 0 Punkte: wenn sieben oder mehr Parameter nicht angeboten werden"
30 %
Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (Stoffgruppen PSM, PFAS und LHKW/MKW sowie BTEX & PCB & EDTA/NTA werden nur einmal als Stoffgruppe gezählt) 10 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 8 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 6 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 4 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 2 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen"
30 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es werden keine Unterlagen nachgefordert, die dem Bereich der Zuschlagskriterien zuzuordnen sind.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 570745-2026

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