Planungsleistungen für Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt am Kraichbach in Ubstadt-Weiher
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 53.1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (71222000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 607190-2026
- Verfahrensnummer
- 0787e4a2-c91f-4a4d-9333-68fc0884b423
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1, beauftragt Planungsleistungen für das Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt entlang des Kraichbachs in Ubstadt-Weiher, Baden-Württemberg. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Vorbereitung und Terminplanung der Projektabwicklung, ein Logistikkonzept für das Bodenmanagement, einen Alarm- und Einsatzplan für Hochwasser sowie die Objektplanung von Ingenieurbauwerken in den Leistungsphasen 5 und 6, optional 7 bis 9, nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Zu berücksichtigen sind unter anderem der Neubau und die Ertüchtigung von Hochwasserschutzanlagen, ökologische Gewässerausbaumaßnahmen, Brücken- und Durchlassbauwerke sowie hohe Anforderungen an Natur-, Arten- und Bodenschutz im Naturschutzgebiet „Bruch bei Stettfeld“; ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 realisiert das Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt in Ubstadt-Weiher, kurz: "HÖP Ubstadt_Weiher", entlang des Kraichbachs, für das der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Der Kraichbach ist in dem betroffenen Bereich ein Gewässer erster Ordnung. Zusammen mit den Hochwasserschutzmaßnahmen sind zur Umsetzung der Ziele nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) weitreichende gewässerökologische Verbesserungen vorgesehen. Und auch die Förderung des Feuchtgebietscharakters des Naturschutzgebietes "Bruch bei Stettfeld" ist mit dem Projekt verbunden. Das Projekt "HÖP Ubstadt-Weiher" führt somit zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in den Siedlungsgebieten von Ubstadt-Weiher, und leistet auch einen wesentlichen Beitrag zur ökologischen Aufwertung des Stettfelder Bruchs. Die ingenieurbautechnischen Maßnahmen umfassen im Wesentlichen den Neubau bzw. die Ertüchtigung von Hochwasserschutzdämmen sowie den Neubau einer Hochwasserschutzmauer, den gewässerökologischen Ausbau des Kraichbachs in einem sog. Entwicklungskorridor, den Neubau von Durchlassbauwerken und den Rückbau und Neubau einer Brücke. Das Projektgebiet liegt in weiten Teilen in dem Naturschutzgebiet "Bruch bei Stettfeld". Es handelt sich hier um einen äußerst sensiblen Naturraum mit einem überdurchschnittlichen Artenreichtum, u. a. mit dem Vorkommen von besonders und streng geschützten Arten. Das führt dazu, dass die Baumaßnahmen mit sehr hohen Anforderungen an den Arten- und Naturschutz auszuführen sind. Dies ist u. a. mittels einer komplexen Planung der Bauabwicklung und zahlreicher Regelungen zu gewährleisten, z. B. Bauzeitenregelungen, Schutzmaßnahmen für Bäume im Baufeld, Verfahrensweise für den Rückbau von Dämmen und Uferböschungen, Wiederverwendung von Böden, etc. Für die Überwachung der Schutzmaßnahmen kommen neben der Örtlichen Bauüberwachung eine Ökologische Baubegleitung und eine Bodenkundliche Baubegleitung zum Einsatz. Für die Dauer der Bauabwicklung sind zudem geeignete Maßnahmen für den Hochwasserschutz festzulegen und dauerhaft vorzuhalten. Weitere Besonderheiten bei dem Projekt sind Kampfmittelverdachtsflächen, die auf Grundlage einer Luftbildauswertung festgestellt wurde, sowie archäologische Kulturdenkmäler bzw. Prüffälle, die sich im Projektgebiet befinden und die nach dem Fund zu erfassen sind. Weiterhin gibt es Baumaßnahmen mit der Betroffenheit der angrenzenden Strecke der Deutschen Bahn AG. Zudem kreuzt die Trasse der Produktfernleitung Huttenheim-Heilbronn der Bundeswehr, sog. NATO-Pipeline, das Baufeld. Parallel zu Planungslos PL1 sind weitere Planungsleistungen zu vergeben, u. a. Planungslos PL2 - Umweltplanung, Bodenkundliche Baubegleitung, Geotechnik etc.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · HÖP Ubstadt Weiher - Planungslos 1
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen: Pos. 1) Vorbereitung der Projektabwicklung, inkl. Ablauf- und Terminplanung Pos. 2) Logistikkonzept für Bodenmanagement Pos. 3) Alarm- und Einsatzplan für den Hochwasserfall Pos. 4) Grundleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI [MK6.1] Pos. 4.1) Grundleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphasen 5 bis 6, Option Leistungsphasen 7 bis 9 Pos. 4.1.1.) Objekt 1: Hochwasserschutzlinie Kraichbach, linke Seite, mit: - Maßnahme M3 - Hochwasserschutzdamm - Maßnahme M5 - Hochwasserschutzdamm - Wegebau M3 und M5 - Rückbau Allmendbrücke - BE-Flächen - NATO-Pipeline, Hinweis: lediglich nachrichtliche Erwähnung, da Planung/Umsetzung über Betreiber erfolgt Pos. 4.1.2) Objekt 2: Hochwasserschutzlinie Kraichbach, rechte Seite, mit: - Maßnahme M4.1 - Abschlussdamm - Maßnahme M4.2 - Vorschüttung Bahndamm Pos. 4.1.3) Objekt 3: Maßnahme M4.3 - Hochwasserschutzmauer Pos. 4.1.4) Objekt 4: Durchlassbauwerk Bruch - Kraichbach (gesteuert) Pos. 4.1.5) Objekt 5: Durchlassbauwerk Bruchgraben - Bahn Pos. 4.2.) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphasen 1 bis 3, Option Leistungsphasen 4 bis 9 Pos. 4.2.1) - Objekt 6: Ersatzneubau Kraichbachbrücke Pos. 5) Grundleistungen Objektplanung Freianlagen[MK7.1] nach § 39 HOAI Leistungsphasen 5 bis 6, Option 7 bis 9 Pos. 5.1) Objekt 7: Gewässerumgestaltung Kraichbach mit: - Umgestaltung Gewässerlauf - hydraulisches Trennelement - Bruchgraben (Sohlanpassungen) - Geländeanpassungen innerhalb der Überflutungsfläche - Maßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan im Gewässerkorridor in Abstimmung mit Planungslos PL2 - Umweltplanung - Hinweis: Planung Erdbau durch Planungslos PL1, Planung der Vegetation durch Planungslos PL2 - Umweltplanung Pos. 6) Örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI, Anlage 12, besondere Leistungen LP 8, für die Objekte 1 bis 7 Pos. 7) Grundleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphasen 1 bis 2 (soweit noch erforderlich) und 3 bis 6, sowie Bewehrungsabnahme Pos. 7.1) Objekt 3: Maßnahme M4.3 - Hochwasserschutzmauer Pos. 7.2) Objekt 4: Durchlassbauwerk Bruch - Kraichbach (gesteuert) Pos. 7.3) Objekt 5: Durchlassbauwerk Bruchgraben - Bahn Pos. 7.4) Objekt 6: Ersatzneubau Kraichbachbrücke Pos. 8) Grundleistungen Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI Leistungsphasen 5 bis 6, Option Leistungsphase 7-9 Pos. 8.1) Objekt 4: Durchlassbauwerk Bruch - Kraichbach (gesteuert) Pos. 9) Vermessung Pos. 9.1) Leistungsbild Bauvermessung ohne Leistungsphase 4 - Bauausführungsvermessung Pos. 10) Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)-Leistungen Pos. 11) Bestandsplanung Pos. 11.1) Erstellen der Unterlagen für Deichbuch, FIS-Deiche Pos. 12.) Besondere Leistungen Pos. 12.1) Nachweis der hydraulischen Wirksamkeit der gewässerökologischen Maßnahmen - Konzept für die Erfolgskontrolle Pos. 12.2) Option: Wasserrechtlicher Zulassungsantrag für evtl. GW-Haltung für den Ersatzneubau Kraichbachbrücke Pos. 12.3) Option: Fachliche Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit des AG. Hier: Öffentlichkeitarbeit Pos. 12.4) Termine Pos. 12.4.1) Option: Termine mit Dritten, die nicht über die vorstehenden Positionen abgedeckt sind. Abrechnung nach Zeitaufwand; Reisezeiten für Ortstermine über Anfahrtspauschalen Für den Auftrag gelten: a) Vertragsabschluss und Leistungsbeginn vsl. 01.09.2026. b) Konzept Projektabwicklung (2 Monate nach Vertragsbeginn) c) Vorbereitende Maßnahmen / Baubeginn: Ziel 4. Quartal 2027. Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist. Einzelheiten bzgl. der Abwicklung sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen. Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Bedarf und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · HÖP Ubstadt Weiher - Planungslos 1
- unpublished
- -1 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.