Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung der Masterplanung des Flughafens Berlin Brandenburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.12.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
11.11.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachungsnummer
746149-2025
Verfahrensnummer
abbb255c-43bf-433f-a97e-9a4dfc86a648

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beschafft einen Rahmenvertrag zur organisatorischen und personellen Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Masterplanung für den Flughafen Berlin Brandenburg. Der Auftrag umfasst bedarfsabhängige Teil- oder Gesamtabrufe, darunter Bedarfsermittlung, Planung, fachliche Beratung, Bewertung von Varianten sowie die inhaltliche und moderierende Begleitung des Prozesses. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.800 Tage; Teilnahmeanträge müssen bis zum 16. Dezember 2025 um 11:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt einen Rahmenvertrag "Weiterentwicklung der Masterplanung BER 2050" für den Flughafen Berlin Brandenburg abzuschließen. Gegenstand der Leistung ist die organisatorische und personelle Unterstützung der AG durch die AN. Einzelne Leistungen der Masterplanung können dabei je nach Bedarf durch die AG in Form von Teilabrufen oder als Gesamtabruf beauftragt werden. Die AN hat sicherzustellen, dass alle Leistungen flexibel und abrufbezogen erbracht werden können.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · RV Weiterentwicklung Masterplan BER 2050

    Gegenstand der Leistung ist die organisatorische und personelle Unterstützung der AG durch die AN. Auf Grundlage seiner fachlichen und methodischen Kompetenzen unterstützt die AN die AG bei der Weiterentwicklung des Masterplans, berät bei der Klärung und Bearbeitung von Fragestellungen, zeigt mögliche Varianten und Lösungen auf, bewertet diese fachlich und begleitet den Prozess inhaltlich und moderierend. Die AN unterstützt die AG u.a. bei der Bedarfsermittlung, der Planung und Umsetzung betrieblicher Maßnahmen und übernimmt operative Koordinations- und Steuerungsaufgaben mithilfe von Studien, Verkehrssimulationen, Analysen, Gutachten, Konzepten sowie die daraus resultierende Anpassungen des Masterplans. Dabei sind insbesondere auch Aspekte einer nachhaltigen Betriebsführung (Green Operation) in Planung, Analyse und Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt auf Grundlage eines Rahmenvertrags. Einzelne Leistungen der Masterplanung können dabei je nach Bedarf durch die AG in Form von Teilabrufen oder als Gesamtabruf beauftragt werden. Die AN hat sicherzustellen, dass alle Leistungen flexibel und abrufbezogen erbracht werden können. Schätzmenge: 800 bis 3.500 Stunden p. a. Gesamthöchstmenge: 17.500 Stunden Ein Anspruch auf Beauftragung der vorgenannten Mengen besteht nicht. Die gegenständlichen Leistungen werden mit einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren ausgeschrieben. Der gegenständliche Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, jedoch frühestens am 01.04.2026 und endet nach fünf Jahren, also vorrausichtlich am 31.03.2031.

Anforderungen an deinen Betrieb

siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. (1) Vorlage einer Kopie Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers/des Mitglieds der BewGe, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers/Mitglieds der BewGe eine Eintragung vorgesehen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen nicht älter als 6 Monate sein); (2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. (3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. (4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. (5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. (6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe) vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Für die geforderten Angaben stellt der AG das Formblatt "Projektbezogene Eignung" sowie das Dokument "Checkliste" zur Verfügung. Die Nichterfüllung der genannten Mindestanforderungen in Bezug auf die genannten Eignungskriterien führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Im Übrigen verweisen wir auf § 51 Abs. 2 S. 1 SektVO.

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LOT-0000 · RV Weiterentwicklung Masterplan BER 2050

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Anforderungen

siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. (1) Vorlage einer Kopie Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers/des Mitglieds der BewGe, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers/Mitglieds der BewGe eine Eintragung vorgesehen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen nicht älter als 6 Monate sein); (2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. (3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. (4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. (5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. (6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe) vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Für die geforderten Angaben stellt der AG das Formblatt "Projektbezogene Eignung" sowie das Dokument "Checkliste" zur Verfügung. Die Nichterfüllung der genannten Mindestanforderungen in Bezug auf die genannten Eignungskriterien führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Im Übrigen verweisen wir auf § 51 Abs. 2 S. 1 SektVO.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.04.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 256004-2026

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