Betrieb von Flüchtlingsunterkünften und soziale Betreuung in Potsdam

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Potsdam schreibt den Betrieb von zwei Flüchtlingsunterkünften an drei Standorten aus. Der Auftrag umfasst die Unterbringung, die migrationsspezifische soziale Betreuung sowie Sicherheitsdienstleistungen ab dem 01.01.2027. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen, wobei die Qualität der Betreuung und der Preis zu gleichen Teilen in die Bewertung einfließen.
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1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vor-läufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personenkreise sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) sowie der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage von § 10 Absatz 2 LAufnG und der allgemeinen sozialen Betreuung auf der Grundlage von § 12 Absatz 2 LAufnG einen externen Auftragnehmer (AN) mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen zu beauftragen. 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die LHP der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom AN die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung an den Standorten David-Gilly-Str. 5 und Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam (Los 1) sowie am Standort Handelshof 20 in 14478 Potsdam (Los 2) (im Folgenden Unterkunft genannt) ab dem 01.01.2027 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zur zusätzlichen Leistungsqualität zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, welches verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Bieter müssen sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualität in einem Qualitätskonzept an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen. Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Der AN ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der LHP binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen. b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal besetzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den AN mit Vertragsbeginn sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der AN hat der LHP auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicherheitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden. Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen. Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen. Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden.
Die Landeshauptstadt Potsdam sucht einen externen Dienstleister für den Betrieb von Unterkünften für Geflüchtete. Der Auftrag beinhaltet sowohl die organisatorische Unterbringung als auch die soziale Betreuung der Bewohner sowie die Absicherung der Gebäude durch Sicherheitspersonal. Die Leistungen sind in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst Standorte in der David-Gilly-Straße und Peter-Huchel-Straße, Los 2 betrifft den Standort Handelshof. Der Vertrag beginnt zum 1. Januar 2027. Bieter können durch ein Qualitätskonzept zusätzliche Leistungen anbieten, die bei der Vergabe neben dem Preis mit 50 Prozent gewichtet werden.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
- Einreichung eines polizeilich bestätigten Sicherheitskonzepts
- Einsatz von Sicherheitspersonal gemäß § 34a Gewerbeordnung
- Nachweis der Eignung des Sicherheitspersonals gemäß § 72a SGB VIII
- Vorlage eines verbindlichen Qualitätskonzepts zur Leistungsbeschreibung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
2 Lote3. Beschreibung der Unterkunft Die Leistungserbringung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung des betroffenen Personenkreises erfolgt an 2 Standorten in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), die organisatorisch zu einer Unterkunft zusammengefasst werden. Die Bezeichnung Unterkunft bezieht sich im Folgenden auf beide Standorte, sofern nichts anderes bestimmt ist. Mit Zustimmung beider Vertragsparteien ist die Leistungserbringung im Bedarfsfall auch an einem anderen Standort in der Landeshauptstadt Potsdam möglich. Die LHP stellt dem Betreiber die Unterkunft mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Dem Betreiber werden bei der Übergabe der Unterkunft die notwendigen Schlüssel übergeben. Ein Teil der zu übergebenden Schlüssel befindet sich in Besitz der Bewohnerschaft. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die Landeshauptstadt Potsdam zu beschaffen. Bei Beendigung des Leistungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die LHP herauszugeben. Interessenten haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zustand der Gebäude, der Räume sowie der vorhandenen Ausstattung zu erlangen. Zur Teilnahme an der Begehung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. 3.1 Standort 1 - Gemeinschaftsunterkunft David-Gilly-Str. 5 in 14469 Potsdam Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) David-Gilly-Str. 5 befindet sich im Potsdamer Stadtteil Bornstedt. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine 2-geschossige ehemalige Krankenhauscontaineranlage zur Unterbringung von bis zu 79 Personen, die seit dem Jahr 2016 als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete genutzt wird. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 1.144 m². In den Bewohnerzimmern für 2-4 Personen gibt es jeweils eigene Sanitärzellen mit WC und Dusche. Auf beiden Etagen gibt es je eine Gemeinschaftsküche sowie einen Gemeinschaftsraum und Büroflächen (siehe Anlage A1 - Objektbeschreibung David-Gilly-Str. 5). Im Erdgeschoss befindet sich ein kleiner Lagerraum für den Betreiber. In jedem Bewohnerzimmer befindet sich ein 80 Liter Kühlschrank ohne Gefrierfach. Ein Aufzug ist nicht verbaut, die Erschließung des Obergeschosses erfolgt über ein Treppenhaus. Im Erdgeschoss und dem Obergeschoss stehen dem Auftragnehmer Lagerräume zur Verfügung. Bedingt durch die Containerbauweise gibt es kein Kellergeschoss. Die Bodenbeläge bestehen durchgängig aus Linoleum bzw. Kunststoff. Es gibt einen Spielplatz der durch den kommunalen Immobilienservice (KIS) der Landeshauptstadt Potsdam gewartet wird. Die Unterkunft verfügt im Außenbereich über 5 Boxen für jeweils einen Kinderwagen und Stellplätze für Fahrräder in ausreichender Anzahl. Der Standort David-Gilly-Str. 5 verfügt über zwei Waschmaschinenräume mit je 2 Waschmaschinen und 2 elektrischen Trocknern. Im Außenbereich wurde ein kleiner Bewohnergarten angelegt. Aktuell verfügt der Standort David-Gilly-Str. 5 über 2 Küchen mit je 3 E-Herden und Edelstahlarbeitsflächen. Alle Herde sind mit Abschaltautomatiken (1 System pro Küche) ausgestattet. Die Unterkunft ist nicht barrierefrei und verfügt über keine Aufzuganlagen. Im Gebäude ist eine Brandmeldeanlage ohne Aufschaltung zur Feuerwehr verbaut, die durch den Kommunalen Immobilienservice (KIS) betrieben und gewartet wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Brandmeldeanlage kontinuierlich zu überwachen und Störungen unverzüglich an den Auftraggeber zu melden. Die vorhandenen und baulich notwendigen Feuerlöscher werden durch den Auftraggeber auf eigene Kosten gewartet. Die Kosten der Wartung von zusätzlichen Feuerlöschern und sonstiger Brandschutztechnik, die durch den Auftragnehmer eingebracht werden, trägt der Auftragnehmer. Im Gebäude wurde durch den aktuellen Betreiber zur Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit Internetzugängen eine WLAN Anlage verbaut. Aktuell sind rund 60 Personen in der Unterkunft untergebracht, davon 21 Minderjährige. Die derzeitige Bewohnerschaft stammt überwiegend aus afrikanischen Herkunftsländern. 3.2 Standort 2 - Wohnungsverbund Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam Der Wohnungsverbund (WV) Peter-Huchel-Str. 4 befindet sich im Potsdamer Stadtteil Bornstedt. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen 4-geschossigen Mehrfamilien-Wohnungsbau zur Unterbringung von bis zu 69 Personen in 17 einzelnen Wohnungen. Eine weitere 2- Zimmerwohnung im Erdgeschoss ist für die Bedarfe des Betreibers als Büro und Beratungsraum vorgesehen. Der Wohnungsverbund befindet sich seit Mitte 2022 in Nutzung. Im Haus gibt es keine anderen Nutzer/Mieter. Die Gesamtnutzfläche des Standortes Peter-Huchel-Str. 4 beträgt ca. 904 m², die sich auf 1,5- und 2-Zimmer-Wohnungen, sowie eine 4-Zimmer-Wohnung verteilen (siehe Anlage A2 - Grundriss Peter-Huchel-Str. 4). Die Wohnungen sind zusätzlich zum Mobiliar jeweils mit eigenen Küchen und je einer Waschmaschine ausgestattet. Alle Wohnungen sind barrierefrei, 3 Wohnungen sind für die Nutzung mit Rollstühlen bzw. Gehhilfen/ Rollatoren ausgelegt. Die Landeshauptstadt Potsdam plant eine entsprechende Belegung. Das Gebäude ist vollunterkellert und verfügt über einen Aufzug. Die Nutzung der Kellerräume liegt in der Verantwortung des Betreibers. Der Betreiber kann die Kellerräume als Lager nutzen bzw. den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stellen. Die Wohnungen wurden durch den vorherigen Betreiber mit Küchen und Inventar inkl. Waschmaschinen ausgestattet, die in den Wohnungen verbleiben. Die Internetversorgung erfolgt aktuell mit Unterstützung des Betreibers in Eigenverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner. Aktuell sind rund 50 Personen in der Unterkunft untergebracht, davon 18 Minderjährige. Die derzeitige Bewohnerschaft stammt aus diversen Herkunftsländern des arabischen und osteuropäischen Raumes.
3. Beschreibung der Unterkunft Die Leistungserbringung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung des betroffenen Personenkreises erfolgt in der Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20 in 14478 Potsdam, die im Folgenden als Unterkunft bezeichnet wird. Mit Zustimmung beider Vertragsparteien ist die Leistungserbringung im Bedarfsfall auch an einem anderen Standort in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) möglich. Die LHP stellt dem Betreiber die Unterkunft mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Dem Betreiber werden bei der Übergabe der Unterkunft die notwendigen Schlüssel übergeben. Ein Teil der zu übergebenden Schlüssel befindet sich in Besitz der Bewohnerschaft. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die LHP zu beschaffen. Bei Beendigung des Leistungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die LHP herauszugeben. Interessenten haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zustand der Gebäude, der Räume sowie der vorhandenen Ausstattung zu erlangen. Zur Teilnahme an der Begehung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. 3.1 Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20 in 14478 Potsdam Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) Handelshof 20 (ehemals Hausummer 18) befindet sich in einem Industriegebiet im Südosten Potsdams. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen ursprünglich als Bürogebäude genutzten Plattenbau aus den 1980er Jahren (WBS-70-Typenplattenbau). Das 3-geschossige Hauptgebäude verfügt über eine Netto-Geschossfläche von 1.778,09 m² einschließlich eines Anbaus. Im Erdgeschoss befinden sich Büroräume, ein Waschmaschinenraum mit 4 Waschmaschinen und 4 elektrischen Trocknern sowie Bewohnerzimmer. In jedem Geschoss befinden sich neben den Bewohnerzimmern (meist 4-Bett-Zimmer) ein gemeinschaftlich nutzbarer Aufenthaltsraum sowie eine Gemeinschaftsküche mit je 5-6 E-Herden. Alle Herde sind mit Abschaltautomatiken (1 System pro Küche) ausgestattet. Im Erdgeschoss befinden sich die Räume des Trägers (Büro, Besprechungsraum etc.). Pro Etage gibt es einen Sanitärtrakt. In der derzeitigen Aufteilung befinden sich WCs für männliche Bewohner im EG und im 2. OG, Duschen für männliche Bewohner nur im 2. OG. Die Obergeschosse werden über ein zentrales Treppenhaus erschlossen, dass als 1. Rettungsweg dient. Über einen außen am östlichen Gebäudeteil errichteten Treppenturm, der über die Küchenfenster erreichbar ist, wird ein 2. Rettungsweg eröffnet. Ein Aufzug existiert nicht. Im Gebäude ist eine WLAN Anlage verbaut, die im Eigentum des derzeitigen Betreibers steht. Im Gebäude ist eine Brandmeldeanlage ohne Aufschaltung zur Feuerwehr verbaut, die durch den Kommunalen Immobilienservice (KIS) betrieben und gewartet wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Brandmeldeanlage kontinuierlich zu überwachen und Störungen unverzüglich an den Auftraggeber zu melden. Die vorhandenen und baulich notwendigen Feuerlöscher werden durch den Auftraggeber auf eigene Kosten gewartet. Die Kosten der Wartung von zusätzlichen Feuerlöschern und sonstiger Brandschutztechnik, die durch den Auftragnehmer eingebracht werden, trägt der Auftragnehmer. Im Anbau befinden sich Lager- und Abstellräume sowie eine kleine Hausmeisterwerkstatt. Die Zufahrt zur Unterkunft erfolgt von der öffentlichen Straße Handelshof. Die Unterkunft verfügt nur über ein kleines Außengelände auf der Straßenseite. Auf der straßenabgewandten Seite am westlichen Gebäudegiebel befindet sich eine kleine Spielfläche ohne Geräte. Nähere Informationen zur Größe und Lage der Räume in der Unterkunft können der Anlage A (Anlage A - Übersicht Standort Handelshof 20) entnommen werden. Die Unterkunft befindet sich seit 2016 in Nutzung und ist baurechtlich für eine Belegung mit bis zu 136 Personen zugelassen. Durchschnittlich ist die Unterkunft mit 100 Personen belegt. Aktuell sind in der Unterkunft 24 minderjährige Personen im Familienverbund untergebracht. Herkunftsländer der Bewohnerschafts sind hauptsächlich die Ukraine, Syrien und Afghanistan.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price50%
Die nachfolgende Erläuterung zur Preiswertung gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Bei der Wertung des Gesamtpreises (Bruttogesamtpreis laut Preisblatt) wird der Preis (Bruttogesamtpreis) in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Gesamtpreis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Gesamtpreises oder mehr 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 gewichtet. In der Kategorie Preis können somit maximal 50 Wertungspunkte (100 Preispunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Die Ermittlung der Punkte für die Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunktzahl = 100 - 100 x ((Bruttoangebotspreis Bieter - Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot) / Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot). Es können keine negativen Preispunkte vergeben werden. Die niedrigste Preispunktzahl ist 0,00.
- quality50%
Mit dem Angebot können die Bieter eine über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 hinausgehende Leistungsqualität sowie bestimmte zusätzliche Leistungen im Rahmen eines Qualitätskonzeptes (je Los) anbieten. Die Landeshauptstadt Potsdam hat dafür in der Bewertungsmatrix (je Los) folgende relevante Ziele definiert. Los 1 und Los 2: 2.1 Hoher Anteil an Fachkräften in der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,15) 2.2 Hohe Erfahrung des eingesetzten Personals - Heimleitung (Gewichtungsfaktor: 0,10) 2.3 Hohe Erfahrung des eingesetzten Personals - unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.4 Angebot von Internetzugängen für die Bewohnerschaft der Unterkunft (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.5 Gesicherte Kenntnisse zu den Methoden und Konzepten der Sozialen Arbeit sind beim Auftragnehmer präsent und werden bei der Leistungserbringung der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) berücksichtigt. (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.6 Zielorientierte, konzeptionell gestützte Umsetzung einer aktivierenden unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.7 Sehr gute Integration und Vernetzung des Auftragnehmers mit relevanten lokalen Kooperationspartnern (Gewichtungsfaktor: 0,10) Im Weiteren wird für die detaillierten Ausführungen u. a. zu den erwarteten Erklärungen im Qualitätskonzept, den Wertungskriterien und den Erläuterungen zur Wertung auf die Bewertungsmatrizen für das Los 1 und Los 2 verwiesen. Die nachfolgende Erläuterung zur Wertung der Leistungsqualität (Bieterkonzept) gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Zu jedem Ziel werden die explizit vom Bieter erwarteten Erklärungen und Zusagen benannt sowie darauf bezogene, ergänzende Hinweise gegeben. Die Ausführungen eines Bieters im Qualitätskonzept sollten nach den Zielen der Bewertungsmatrix strukturiert sein und pro Ziel zusammenhängend dargestellt werden. Querverweise auf ergänzende Unterlagen oder Anlagen sollten einen direkten Bezug auf die Ziele und Wertungskriterien aus der Bewertungsmatrix nehmen. Eine Punktevergabe erfolgt jeweils, wenn die Angaben des Bieters den erwarteten Erklärungen unter Berücksichtigung der ergänzenden Hinweise nach Maßgabe der jeweiligen Wertungskriterien entsprechen. Die Angaben der Bieter in den Qualitätskonzepten stellen verbindliche Leistungszusagen im Rahmen des Angebotes dar. Der Bieter mit der höchsten Gesamtwertungszahl erhält 100 Wertungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Wertungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Gesamtwertung) gewichtet. In der Kategorie Leistungsqualität können somit maximal 50 Leistungspunkte (100 Wertungspunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Bieter, die mit dem Angebot kein Qualitätskonzept einreichen, erhalten 0 Wertungspunkte bei der Bewertung der Leistungsqualität. Zum Nachweis der geforderten Erfahrungen gem. 2.2 und 2.3. ist das Formblatt 4.7 Referenzen Beschäftigte zu verwenden: Für jede namentlich benannte Schlüsselperson eine Eigenerklärung über mindestens eine personenbezogene geeignete Referenz aus den letzten 10 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)). Abgeschlossene und laufende Referenzen werden gleichermaßen gewertet.: - Heimleitung: Referenz über eine Tätigkeit als Heimleitung oder stellvertretende Heimleitung in einer Flüchtlingsunterkunft oder einer vergleichbaren stationären sozialen Einrichtung. - Personal unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA): Referenz über eine Tätigkeit in der Sozialarbeit in einer Flüchtlingsunterkunft oder vergleichbaren Einrichtungen.
- price50%
Die nachfolgende Erläuterung zur Preiswertung gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Bei der Wertung des Gesamtpreises (Bruttogesamtpreis laut Preisblatt) wird der Preis (Bruttogesamtpreis) in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Gesamtpreis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Gesamtpreises oder mehr 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 gewichtet. In der Kategorie Preis können somit maximal 50 Wertungspunkte (100 Preispunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Die Ermittlung der Punkte für die Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunktzahl = 100 - 100 x ((Bruttoangebotspreis Bieter - Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot) / Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot). Es können keine negativen Preispunkte vergeben werden. Die niedrigste Preispunktzahl ist 0,00.
- quality50%
Mit dem Angebot können die Bieter eine über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 hinausgehende Leistungsqualität sowie bestimmte zusätzliche Leistungen im Rahmen eines Qualitätskonzeptes (je Los) anbieten. Die Landeshauptstadt Potsdam hat dafür in der Bewertungsmatrix (je Los) folgende relevante Ziele definiert. Los 1 und Los 2: 2.1 Hoher Anteil an Fachkräften in der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,15) 2.2 Hohe Erfahrung des eingesetzten Personals - Heimleitung (Gewichtungsfaktor: 0,10) 2.3 Hohe Erfahrung des eingesetzten Personals - unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.4 Angebot von Internetzugängen für die Bewohnerschaft der Unterkunft (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.5 Gesicherte Kenntnisse zu den Methoden und Konzepten der Sozialen Arbeit sind beim Auftragnehmer präsent und werden bei der Leistungserbringung der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) berücksichtigt. (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.6 Zielorientierte, konzeptionell gestützte Umsetzung einer aktivierenden unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.7 Sehr gute Integration und Vernetzung des Auftragnehmers mit relevanten lokalen Kooperationspartnern (Gewichtungsfaktor: 0,10) Im Weiteren wird für die detaillierten Ausführungen u. a. zu den erwarteten Erklärungen im Qualitätskonzept, den Wertungskriterien und den Erläuterungen zur Wertung auf die Bewertungsmatrizen für das Los 1 und Los 2 verwiesen. Die nachfolgende Erläuterung zur Wertung der Leistungsqualität (Bieterkonzept) gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Zu jedem Ziel werden die explizit vom Bieter erwarteten Erklärungen und Zusagen benannt sowie darauf bezogene, ergänzende Hinweise gegeben. Die Ausführungen eines Bieters im Qualitätskonzept sollten nach den Zielen der Bewertungsmatrix strukturiert sein und pro Ziel zusammenhängend dargestellt werden. Querverweise auf ergänzende Unterlagen oder Anlagen sollten einen direkten Bezug auf die Ziele und Wertungskriterien aus der Bewertungsmatrix nehmen. Eine Punktevergabe erfolgt jeweils, wenn die Angaben des Bieters den erwarteten Erklärungen unter Berücksichtigung der ergänzenden Hinweise nach Maßgabe der jeweiligen Wertungskriterien entsprechen. Die Angaben der Bieter in den Qualitätskonzepten stellen verbindliche Leistungszusagen im Rahmen des Angebotes dar. Der Bieter mit der höchsten Gesamtwertungszahl erhält 100 Wertungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Wertungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Gesamtwertung) gewichtet. In der Kategorie Leistungsqualität können somit maximal 50 Leistungspunkte (100 Wertungspunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Bieter, die mit dem Angebot kein Qualitätskonzept einreichen, erhalten 0 Wertungspunkte bei der Bewertung der Leistungsqualität. Zum Nachweis der geforderten Erfahrungen gem. 2.2 und 2.3. ist das Formblatt 4.7 Referenzen Beschäftigte zu verwenden: Für jede namentlich benannte Schlüsselperson eine Eigenerklärung über mindestens eine personenbezogene geeignete Referenz aus den letzten 10 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)). Abgeschlossene und laufende Referenzen werden gleichermaßen gewertet.: - Heimleitung: Referenz über eine Tätigkeit als Heimleitung oder stellvertretende Heimleitung in einer Flüchtlingsunterkunft oder einer vergleichbaren stationären sozialen Einrichtung. - Personal unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA): Referenz über eine Tätigkeit in der Sozialarbeit in einer Flüchtlingsunterkunft oder vergleichbaren Einrichtungen.
Zeitplan
- 30. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung