Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·483801-2026

Wartungs- und Inspektionsleistungen für gebäudetechnische Anlagen im Bezirk Köln-Chorweiler

Nordrhein-Westfalen
Köln, Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
GebäudemanagementWartungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungFacility ManagementGebaeudeinstandhaltungWartungOeffentliche VerwaltungGebaeudetechnikInspektionKommunale Dienstleistungen
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Köln schreibt Wartungs- und Inspektionsleistungen für verschiedene gebäudetechnische Gewerke im Stadtbezirk Chorweiler aus. Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die von Dach- und Facharbeiten über Elektro- und Brandschutz bis hin zu Gefahrenmeldeanlagen reichen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des günstigsten Preises.

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Vorbeugende Wartung/Sachkundeprüfung in 10 Losen für den Bezirk 6: Chorweiler

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Köln sucht Dienstleister für die regelmäßige Wartung und Prüfung technischer Anlagen in öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Chorweiler. Die Ausschreibung ist in 10 Fachlose unterteilt, die spezifische Bereiche wie Elektro, Heizung, Sanitär, Brandschutz sowie verschiedene Gefahrenmeldeanlagen abdecken. Ziel ist die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Nutzbarkeit der städtischen Immobilien. Interessierte Unternehmen können sich für einzelne oder mehrere dieser Gewerke bewerben, wobei der Zuschlag jeweils an das wirtschaftlich günstigste Angebot geht.

Lose

Aufteilung in Lose

10 Lote
LOT-0001Los 1: Dach und Fach - externes Leistungsverzeichnis

Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Dach&Fach unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 01 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten

CPV 50700000, 50324200, 71631000, 71356000, 45261900
LOT-0002Los 2: Elektro - externes Leistungsverzeichnis

Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Elektro unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 02 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen,Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Die DGUV V3 Prüfung ist alle 3 Jahre einzukalkulieren und in Abstimmung mit dem AG im Zuge der SV-Prüfung durchzuführen. Die Ersatzstromversorgungsanlagen sind, wenn sie mit flüssigem Treibstoff betrieben werden, mit Heizöl nach DIN 51603‐1 zu betreiben. Ein Betrieb mit Diesel nach DIN EN 590 ist nur zulässig, wenn sichergestellt wird, dass es FAME‐frei ist, also keinen Bio‐Anteil enthält. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen

CPV 50700000, 50324200, 71631000, 71356000
LOT-0003Los 3: Brandschutz - externes Leistungsverzeichnis

Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Brandschutz unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 03 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftaggebers zu richten. Für Brandschutztüren sind führend die Herstellervorgaben zu beachten. Für die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind die Anforderungen nach VdS zu Berücksichtigen.

CPV 50700000, 50324200, 71631000, 71356000
LOT-0004Los 4: Sanitär - externes Leistungsverzeichnis

Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Sanitär unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 04 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Je Liegenschaft ist jährlich die Trinkwasserhygieneprüfung nach VDI6023 und TrinkwV durchzuführen.

CPV 50700000, 50324200, 71631000, 71356000
LOT-0005Los 5: Heizung - externes Leistungsverzeichnis

Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Heizung unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 05 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten.

CPV 50700000, 50324200, 71631000, 71356000
LOT-0006Los 6: Nutzungsspezifisch - externes Leistungsverzeichnis

Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Nutzungsspezifisch unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten,, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 6 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Nach DGUV 202-044 und GUV V A1 sind Sportanlagen und -geräte ist durch eine befähigte Person, eine umfassende und detaillierte Prüfung regelmäßig durchzuführen. Die Anforderungen der Hersteller sind hier zu berücksichtigen.

CPV 50700000, 50324200, 71631000, 71356000
LOT-0007Los 7: Lüftung und Kälte - externes Leistungsverzeichnis

Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Lüftung/Klima unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 07 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei der ersten Wartung der raumlufttechnischen Anlagen sind die besondere Leistungen gemäß 5.4.7. der Leistungsbeschreibung durchzuführen und in den Folgewartungen zu berücksichtigen. Bei den regelmäßigen Wartungstätigkeiten sind die Anforderungen an die VDI6022 zu berücksichtigen. Nach der EU-VO 517/2014 sowie ergänzend die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) sind regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchzuführen. Die ist qualifiziertes und sachkundiges Personal für die vorgeschriebenen Wartungen, Dichtheitsprüfungen und Reparaturen einzusetzen.

CPV 50700000, 50324200, 71631000, 71356000
LOT-0008Los 8: Gefahrenmeldeanlage Allgemein - externes Leistungsverzeichnis

Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Gefahrenmeldeanlagen unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 08 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei den Standorten, die ein Feuerwehrschlüsseldepot besitzen, ist eine jährliche Begehung und Sichtprüfung auf Funktion, Beschädigung ecetera einzuplanen. Dabei ist die brandschutztechnische Bestandsdokumentation (Raumabschnitte, Meldebereiche, Flucht-/Rettungspläne, Brandschutzkonzept, Übersichtsplan Brandmelder, ecetera) auf Richtigkeit zu prüfen und bei Anpassungsbedarf dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat vor der Durchführung der jeweiligen Wartungstätigkeit das Vorhandensein sowie den Aktualisierungsbedarf der Brandallmatrix zu prüfen. Sollte es den Bedarf einer Anpassung geben, ist der Auftraggeber dahingehend zu informieren. Die Wirkprinzipprüfung hat der Auftragnehmer zu begleiten. Dabei sind die planungsrelevanten Inhalte vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Anforderung der VDS2366 ist insbesondere bei Videoüberwachungsanlagen zu beachten. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen. Die Anforderungen an das Störungsmanagement nach 5.4.10.1 sind zu berücksichtigen

CPV 50700000, 50324200, 71631000, 71356000
LOT-0009Los 9: Gefahrenmeldeanlagen Bosch - externes Leistungsverzeichnis

Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Gefahrenmeldeanlagen unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 08 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei den Standorten, die ein Feuerwehrschlüsseldepot besitzen, ist eine jährliche Begehung und Sichtprüfung auf Funktion, Beschädigung ecetera einzuplanen. Dabei ist die brandschutztechnische Bestandsdokumentation (Raumabschnitte, Meldebereiche, Flucht-/Rettungspläne, Brandschutzkonzept, Übersichtsplan Brandmelder, ecetera) auf Richtigkeit zu prüfen und bei Anpassungsbedarf dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat vor der Durchführung der jeweiligen Wartungstätigkeit das Vorhandensein sowie den Aktualisierungsbedarf der Brandallmatrix zu prüfen. Sollte es den Bedarf einer Anpassung geben, ist der Auftraggeber dahingehend zu informieren. Die Wirkprinzipprüfung hat der Auftragnehmer zu begleiten. Dabei sind die planungsrelevanten Inhalte vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Anforderung der VDS2366 ist insbesondere bei Videoüberwachungsanlagen zu beachten. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen. Die Anforderungen an das Störungsmanagement nach 5.4.10.1 sind zu berücksichtigen

CPV 50700000, 50324200, 71631000, 71356000
LOT-0010Los 10: Gefahrenmeldeanlagen Siemens - extrnes Leistungsverzeichnis

Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistung des Gewerkes Gefahrenmeldeanlagen unter der Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 LB) beschriebenen Vorgaben. Die vom Auftragnehmer geschuldete Wartung und Inspektion im Sinne dieser Ausschreibung umfasst alle Instandhaltungstätigkeiten, die für die Pflege und den Betrieb, für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit und für die Erhaltung der, im Los 08 enthaltenen, baulichen und gebäudetechnischen Anlagen notwendig sind. Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach den jeweils gültigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, technischen Richtlinien, DIN-Vorschriften und sonstigen Regelwerken (zum Beispiel relevante DGUV, VDI6022) durchzuführen. Ferner sind die jeweils aktuell gültigen Herstellervorschriften, Auflagen von Behörden, Baugenehmigungen, Arbeitsstättenverordnungen, spezifische Nutzerbedarfe ecetera zu berücksichtigen. Die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist durch entsprechende Dokumentation festzuhalten und hat stets den aktuellen Stand widerzuspiegeln. Der Auftragnehmer hat sich nach den Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers zu richten. Bei den Standorten, die ein Feuerwehrschlüsseldepot besitzen, ist eine jährliche Begehung und Sichtprüfung auf Funktion, Beschädigung ecetera einzuplanen. Dabei ist die brandschutztechnische Bestandsdokumentation (Raumabschnitte, Meldebereiche, Flucht-/Rettungspläne, Brandschutzkonzept, Übersichtsplan Brandmelder, ecetera) auf Richtigkeit zu prüfen und bei Anpassungsbedarf dem Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat vor der Durchführung der jeweiligen Wartungstätigkeit das Vorhandensein sowie den Aktualisierungsbedarf der Brandallmatrix zu prüfen. Sollte es den Bedarf einer Anpassung geben, ist der Auftraggeber dahingehend zu informieren. Die Wirkprinzipprüfung hat der Auftragnehmer zu begleiten. Dabei sind die planungsrelevanten Inhalte vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Anforderung der VDS2366 ist insbesondere bei Videoüberwachungsanlagen zu beachten. Über sämtliche Anlagen, bei denen aufgrund von Vorschriften geforderte Prüfungen durchgeführt werden, sind Betriebsbücher zu führen. Die Anforderungen an das Störungsmanagement nach 5.4.10.1 sind zu berücksichtigen

CPV 50700000, 50324200, 71631000, 71356000
Bewertung

Zuschlagskriterien

10 Kriterien
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Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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