Vorabmaßnahmen für Neubau der Landesfeuerwehrschule Kassel (Tiefbau, Erdarbeiten, Verkehrsanlagen)
Was wird ausgeschrieben
Das Land Hessen vergibt im Rahmen des Neubaus der Landesfeuerwehrschule Kassel Vorabmaßnahmen in den Außenanlagen, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken und Tiefbauarbeiten. Die Maßnahme umfasst Erdarbeiten, Asphaltarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten, Kampfmittelräumung, Kabelleitungstiefbau, Betonarbeiten, Abbruch- und Rückbauarbeiten, Druckrohrleitungsarbeiten, Untertagebau, Landschaftsbau, Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV sowie Mauerarbeiten. Das Baufeld war ehemaliger Truppenübungsplatz mit Schießanlage und Munitionsniederlage. Angebotsfrist ist der 04.05.2026.
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Erdarbeiten (DIN 18300); Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt (DIN 18 317); Entwässerungskanalarbeiten (DIN 18 306); Kampfmittelräumarbeiten (DIN 18 323); Kabelleitungstiefbauarbeiten (DIN 18 322); Betonarbeiten (DIN 18 331); Abbruch- und Rückbauarbeiten (DIN 18 459); Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden (DIN 18 307); Untertagebauarbeiten (DIN 18 312); Landschaftsbauarbeiten (DIN 18 320); Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV (DIN 18 382); Mauerarbeiten (DIN 18 330);
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) vergibt Vorabmaßnahmen für den Neubau der Landesfeuerwehrschule Kassel. Dabei handelt es sich um umfangreiche Tiefbau- und Erdarbeiten zur Vorbereitung des Baufelds für den Bau zweier neuer Unterkunftsgebäude mit Tiefgarage sowie eines Lehrsaalgebäudes. Das Gelände war früher ein Truppenübungsplatz (1937–1970er), weshalb auch Kampfmittelräumarbeiten Teil der Ausschreibung sind. Die Arbeiten umfassen zwölf verschiedene Gewerke, darunter Erdarbeiten, Asphaltarbeiten, Kabelleitungstiefbau, Entwässerung und Elektroinstallationen bis 36 kV. Der Zuschlag erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eignung nach VOB/A nachzuweisen
- Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (keine Korruption, keine Kartellverstöße)
- Keine Verstöße gegen Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
- Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Keine Verstöße gegen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
- Nachforderung von Unterlagen gemäß § 16a EU VOB/A bzw. § 56 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 19 Mindestlohngesetz, 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, 98c Aufenthaltsgesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz) werden dem nationalen Recht entsprechend geprüft. Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A bzw. § 56 VgV nachgefordert
Aufteilung in Lose
1 LotIm Rahmen des Neubaus der Landesfeuerwehrschule Kassel plant LBIH Kassel zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Ausbildung von Feuerwehrleuten den Bau von zwei neuen Unterkunftsgebäuden mit Tiefgarage sowie eines Lehrsaalgebäudes. Das Baufeld war Teil des Truppenübungsplatzes "Dönche", mit einer militärischen Nutzung von 1937 bis in die 1970er Jahre. Im Baufeld befanden sich weiterhin eine Schießanlage und eine Munitionsniederlage. Weiterhin befindet sich das Baufeld gem. einer Stellungnahme des KMRD Hessen in einem Bombenabwurfgebiet. Dies bedingt einen Kampfmittelverdacht auf der gesamten Fläche. Der Kampfmittelverdächtige Tiefenbereich wurde aufgrund der langjährigen Nutzung und der teilweisen Nachkriegszeitlichen Auffüllung bis maximal 9,0 m u. GOK definiert. Kleinere Kampfmittel können im Bereich der Auffüllung aufgrund sekundärer Kampfmittelbelastung auftreten. Für die Vorabmaßnahmen wurde als Ergänzung zum Räumkonzept der Hauptmaßnahme eine Ausführungsplanung aufgesetzt, die zu beachten ist. Bei der Ausführung sind die Vorgaben der BFR KMR sowie der DGUV-I 201-027 zu beachten. Nach der Baufeldfreimachung erfolgt zunächst eine Flächensondierung mit TDEM und Georadar. Teilabschnitte der geplanten Leitungs- und Kanallegung sowie die geplante Bohrpfahlwand und Verbau werden als vertikale Tiefensondierung kampfmitteltechnisch erkundet. Für das Stollbauwerk werden horizontale kampfmitteltechnische Bohrungen zwischen Start und Zielgruben ausgeführt. Der Auffüllungsbereich ist aufgrund des Kampfmittelverdachts auf Kleinkampfmittel wie Infanteriepatronen, durch Volumenräumung zu räumen. Aufgetretene Verdachtspunkte aus der Flächen- und Tiefensondierung sind punktuell bodeneingreifend zu räumen. Untergrundeingriffe in weiterhin kampfmittelverdächtigen Untergrund im Rahmen von Rückbau, Wurzelstockrodung oder anderem Aushub sind unter baubegleitender Kampfmittelräumung auszuführen. Für die Versorgung der Neubauten auf dem Gelände der Hessischen Landesfeuerwehrschule ist die Verlegung von rund 120m Wasserleitung in den Materialien Guss und PE vorgesehen. Darüber hinaus wird ein Leerrohrsystem und eine Soleleitung auf dem Gelände verlegt. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Schmutz- und Regenwasserentsorgung sind größere Aufwendungen auf dem Gelände der Landesfeuerwehrschule erforderlich. Neben der Verlegung von rund 600m Kanalrohren aus PVC-U in den Dimensionen DN/OD 200 bis DN/OD 710 im Freispiegelgefälle ist eine ca. 70m lange Abwasserdruckleitung nebst zugehörigem Schmutzwasserpumpschacht vorgesehen. Die Oberflächenwasserbewirtschaftung wird neben der zu verlegenden Rohrleitungen über ein neuen Regenrückhaltebecken geregelt. Hierzu wird das vorhandenene, offene Betonbecken teilrückgebaut und einneues abgedecktes Rückhaltebecken errichtet. Dieses ist mit entsprechender Pumpen- und Steuerungstechnik ausgestattet und gewährleistet einen gedrosselten Abfluss des anfallenden Regenwassers über ein neu zuerrichtendes Verteilerbauwerk, bestehend aus perforierten Beton-U-Profilen, in die benachbarte Dönche. Das Grundstück ist durch starke Höhenunterschiede geprägt und fällt insbesondere im südlichen Bereich deutlich zum Landschaftsraum der Dönche hin ab. Um die geplanten Gebäude - allen voran das Lehrsaalgebäude - sicher und funktional in diese Geländestruktur einzubinden, ist eine präzise Geländemodellierung notwendig. Diese erfordert die Errichtung mehrerer Stützwände. Konstruktiv werden die Wände als Winkelstützwände aus Ortbeton mit rückwärtigem Fundamentfuß ausgeführt. Diese Bauweise bietet eine hohe Tragfähigkeit, große Verformungsstabilität und ermöglicht zugleich eine flexible Anpassung an die unterschiedlichen lokalen Geländehöhen. Die Gründung der Stützwände erfolgt über eine Beton-Sauberkeitsschicht eine Schottertragschicht aufgesetzt wird. Diese Schicht dient der gleichmäßigen Lastverteilung und verhindert Schäden durch Frost. Vor den Stützwänden befindet sich zudem eine wichtige ingenieurtechnische Anlage: das Verteilerbauwerk für das anfallende Oberflächenwasser. Dieses Bauwerk sammelt Regen- und Oberflächenwasser aus den höher gelegenen Bereichen der Feuerwehrschule und führt es kontrolliert der Dönche zu. Dadurch wird nicht nur die Entwässerung der befestigten und unbefestigten Flächen gewährleistet, sondern auch ein möglicher Erosionsprozess am Hang verhindert. Für die Errichtung der Stützwände wird ein Arbeits- und Schutzgerüst eingesetzt, welches den Anforderungen der DIN EN 12811 1 entspricht. Im Rahmen der verkehrstechnischen Erschließung zwischen den neu entstehenden Gebäuden sind folgende Zufahrten geplant: I. Zufahrt zwischen Unterkunftsgebäude und Lehrsaalgebäude Anbindung von Westen in südlicher Richtung mit einem Abzweig zum Eingang des Unterkunftsgebäudes. Hauptroute: Achse 421 mit einer Länge von 131,75 m. Abzweig: Achse 520 in Richtung Eingang Unterkunftsgebäude. Entlang der Achse 421 ist zur Sicherung der Geländesprünge eine Winkelstützwand mit einer Länge von 88,70 m erforderlich. Als Hilfsachse für die Winkelstützwand dient die Achse 426. II.Zufahrt von der Heinrich-Schütz-Allee zur Tiefgarage Achse 301 mit einer Länge von 39,76 m. Die geplante Straße dient während der Bauzeit als Betriebsweg für die Errichtung der Unterkunftsgebäude und des Lehrsaalgebäudes. Nach Abschluss der Hochbauarbeiten wird der Straßenaufbau vollständig erneuert. Der Bodenaushub und die Errichtung der Winkelstützwand erfolgen gemäß dem festgelegten Bauablaufplan. Der Einbau der FSS-, Trag und Deckschicht erfolgen in voller Breite ohne Herstellung einer Mittelnaht. Tagesnähte sind gemäß ZTV-Asphalt herzustellen. Der Einsatz einer entsprechenden Anzahl von Asphaltfertigern im Bereich der Aufweitung ist daher einzukalkulieren um fugenlos zu bauen. Bei tagesnähten und bei Anschlüssen an den Bestand, sowie vor Einbauteilen aus Beton (z.B. Entwässerungsrinnen) sind die Fugen der Deckschicht nachträglich herzustellen und zu vergießen. Bankette sind vollständig neu herzustel
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird, bei entsprechender Eignung des Bieters, nach dem günstigsten Preis erteilt
Zeitplan
- 21. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung