Vorabinformation und Interessenbekundung für Wasserversorgungskonzession in Duisburg
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Duisburg gibt bekannt, dass der bestehende Wasserversorgungskonzessionsvertrag Ende September 2029 ausläuft und beabsichtigt, einen neuen Vertrag für bis zu 40 Jahre neu zu vergeben. In dieser Vorabinformation werden Wasserversorger aufgefordert, bis August 2026 schriftlich ihr Interesse am weiteren Verfahren zu bekunden. Es handelt sich um eine freiwillige Marktkonsultation ohne verbindliches Vergabeverfahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Duisburg macht bekannt, dass der für das Gebiet der Stadt Duisburg bestehende Konzessionsvertrag Wasser zum 30.09.2029 endet. Die Stadt Duisburg beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 40 Jahren abzuschließen. Wasserversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines neuen Wasserkonzessionsvertrages mit der Stadt Duisburg mit einer Laufzeit von bis zu 480 Monaten interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse schriftlich innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Interessenbekundungen gegenüber der Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Herrn Rechtsanwalt Martin Brück von Oertzen, Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm, zu bekunden. Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Stadt Duisburg wird alle Interessierten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist über den weiteren Verfahrensablauf informieren. Diese freiwillige Aufforderung zur Interessenbekundung ist kein formelles Vergabeverfahren. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen und klargestellt, dass insbesondere die europäischen Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU, 2014/25/EU, das GWB, die VgV, die KonzVgV, die SektVO, die VOB/A und die UVgO, ganz gleich in welcher Fassung, keine Anwendung finden.
Die Stadt Duisburg sucht nach einem neuen Betreiber für die zentrale Wasserversorgung der gesamten Stadt. Der aktuelle Vertrag endet 2029, und die Kommune plant, die Versorgung über einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren an einen Versorger zu konzessionieren. Bis August 2026 können sich interessierte Unternehmen einfach schriftlich melden, um am künftigen Auswahlverfahren teilzunehmen. Diese Vorabinformation dient der Marktstudie und ist noch keine offizielle Ausschreibung.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Zuverlässigkeit nach §§ 123–125 GWB
- Finanzielle Leistungsfähigkeit für langfristige Infrastrukturprojekte
- Technische Eignung für kommunale Wasserversorgung
- Erfahrung im Betrieb von Wasserverteilnetzen
- Fähigkeit zur langfristigen Wartungs- und Investitionsplanung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123 - 125 GWB und den Vergabeunterlagen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Aufteilung in Lose
1 LotInteressenbekundung
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung