Vollkommissionierautomation für Krankenhausapotheke

Was wird ausgeschrieben
Das LMU Klinikum München schreibt die Beschaffung, Lieferung und Installation einer Vollkommissionierautomation für seine Krankenhausapotheke aus. Das System muss eine Kapazität von 70.000 Klinik-Packungen aufweisen und beinhaltet zudem die spätere Umsetzung an einen anderen Standort sowie Wartungsleistungen. Der Vertrag ist auf eine Dauer von 1800 Tagen angelegt.
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Beschaffung, Lieferung, Installation, spätere Umsetzung an einen anderen Standort und Wartung einer Vollkommissionierautomation für die Krankenhausapotheke (Aufnahmekapazität ca. 70.000 Klinik-Packungen)
Das LMU Klinikum in München sucht einen Anbieter für ein automatisiertes System zur Lagerung und Kommissionierung von Medikamenten in der Krankenhausapotheke. Diese Anlage soll bis zu 70.000 Medikamentenpackungen aufnehmen können und umfasst neben der Lieferung und Installation auch die spätere Verlagerung an einen neuen Standort sowie die langfristige Wartung über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren. Es handelt sich um eine spezialisierte technische Lösung zur Effizienzsteigerung im Klinikbetrieb. Bieter müssen die üblichen gesetzlichen Anforderungen an Zuverlässigkeit und Eignung gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Nachweis der Eignung gemäß § 123 und § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß den nationalen Vorgaben, vgl. §124 Absatz 2 GWB. Insb.: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 1 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 2 und 3 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 4 und 5 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 6-9 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 10 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 4 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 1 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 3 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 4 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 5 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 6 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 7 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 8 und 9 GWB. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist nachgefordert werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise / Belege für abgegebene Eigenerklärungen zu fordern.
Aufteilung in Lose
1 LotBeschaffung, Lieferung, Installation, spätere Umsetzung an einen anderen Standort und Wartung einer Vollkommissionierautomation für die Krankenhausapotheke (Aufnahmekapazität ca. 70.000 Klinik-Packungen)
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung