Holz-Alu-Fenster für Berufsschulcampus Stralsund, Fachbereich Sozialwesen
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Vorpommern-Rügen vergibt im offenen Verfahren die Lieferung und Montage von Holz-Alu-Fenstern für den Neubau des Fachbereichs Sozialwesen auf dem Berufsschulcampus Stralsund. Das Los umfasst die Werk- und Montageplanung, die Lieferung der Holz-Alu-Elemente, Verleistungen sowie den außenliegenden Sonnenschutz. Die Ausführungsdauer beträgt 132 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Zug der Errichtung des Neubaus für den Fachbereich Sozialwesen auf dem Berufsschulcampus Stralsund sind Arbeiten für Holz-/Alu-Fenster auszuführen.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen lässt Fenster für den neuen Berufsschulcampus in Stralsund beschaffen — konkret geht es um Holz-Alu-Fenster für den Neubau des Fachbereichs Sozialwesen. Die Leistung umfasst die komplette Werk- und Montageplanung, die Lieferung und Montage der Fensterelemente sowie den außenliegenden Sonnenschutz. Das Projekt ist Teil eines größeren Neubauvorhabens (Bauabschnitt 1) und hat eine Ausführungszeit von rund viereinhalb Monaten. Bieter müssen die gesetzlichen Eignungsnachweise nach GWB (§123, §124) erfüllen und können sich auf das offene Verfahren nach VOB bewerben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
- Eignung nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe)
- Nachweis der gesetzlichen Bestimmungen nach § 16a EU VOB/A
- Referenzen für vergleichbare Fensterbauleistungen im Hochbau
- Fähigkeit zur Werk- und Montageplanung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Die Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach § 16 a EU VOB/A nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Zug der Errichtung des Neubaus für den Fachbereich Sozialwesen auf dem Berufsschulcampus Stralsund sind Arbeiten für Holz-/Alu-Fenster auszuführen: - BE, Werk- und Montageplanung, sonstiges - Holz-Alu-Elemente - Verleistungen, sonstiges - Außenliegender Sonnenschutz
Zeitplan
- 28. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung