TED·274625-2026

Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten Berufsschulcampus Stralsund

Landkreis Vorpommern-RügenStralsund, GermanyVeröffentlicht 22. Apr. 2026
Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
21. Mai 2026
-8 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Vorpommern-Rügen vergibt Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten für den Neubau des Fachbereichs Sozialwesen auf dem Berufsschulcampus Stralsund. Das Los umfasst Dachabdichtungsarbeiten, Vorhangfassarbeiten, Absturzsicherung, Dachrand- und Klempnerarbeiten sowie Oberlichter. Die Ausführungszeit beträgt 118 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Im Zug der Errichtung des Neubaus für den Fachbereich Sozialwesen auf dem Berufsschulcampus Stralsund sind Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten auszuführen.

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Vorpommern-Rügen lässt Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten für einen Neubau auf dem Berufsschulcampus Stralsund ausführen. konkret geht es um Abdichtungsarbeiten am Dach, eine Vorhangfassade aus Faserzementplatten am Lichthof, Absturzsicherungen sowie Klempnerarbeiten am Dachrand und verschiedene Oberlichter. Das Projekt ist Teil eines größeren Schulneubaus und wird EU-gefördert. Die Bauzeit ist mit 118 Tagen relativ kurz, was auf ein überschaubares Teilgewerk hinweist. Bieter müssen die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen nach GWB §123 und §124 erfüllen.

ConstructionEducationGovernmentRoof WaterproofingRoofing WorksPublic ConstructionSchool BuildingPlumbing WorksEu FundedVocational School
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eignung nach GWB §123 (zwingende Ausschlussgründe)
  • Eignung nach GWB §124 (fakultative Ausschlussgründe)
  • Nachweis vergleichbarer Dachabdichtungsarbeiten
  • VOB-konforme Ausführung
  • EU-Fördermittel-konforme Dokumentation

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beacht Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Die Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach § 16 a EU VOB/A nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001VOB 17-25O Errichtung eines Berufsschulcampus BA 1; VE 4-3050 Haus IV: Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten

Im Zug der Errichtung des Neubaus für den Fachbereich Sozialwesen auf dem Berufsschulcampus Stralsund sind Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten auszuführen: - Baustelleneinrichtung und Planungsleistungen des AN - Dachabdichtungsarbeiten - Vorhangfassade Faserzementplatten Lichthof - Absturzsicherung - Dachrand- und Klempnerarbeiten - Oberlichtbänder, Oberlichtfenster und Dachausstiege - Sonstiges, Schutz und Provisorien

CPV 45260000, 45261300, 45261410Frist 21. Mai 2026118 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link