Erd- und Tiefbauarbeiten für die Freianlagen des Berufsschulcampus
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Vorpommern-Rügen schreibt Tiefbauarbeiten für den ersten Bauabschnitt eines neuen Berufsschulcampus aus. Der Auftrag umfasst die Verlegung von Versorgungsleitungen, Erdarbeiten, den Bau einer Schachtkonstruktion zum Hochwasserschutz sowie den Rückbau von Belagsflächen. Die Arbeiten sind Teil der infrastrukturellen Erschließung des Schulgeländes.
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Bauleistungen mit der Aufgabenstellung: Zur Sicherstellung der Versorgung der Gebäude der Schule werden Leitungen im Außenraum verlegt. Hierzu müssen die entsprechenden Gräben für verschiedene Medien erstellt werden. Zusätzlich wird an der Nordseite des Haus II eine Schachtkonstruktion gebaut, die zukünftig vor Überflutung schützen soll.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen plant den Bau eines neuen Berufsschulcampus und sucht hierfür ein Unternehmen für die notwendigen Erdarbeiten und die Verlegung von Versorgungsleitungen im Außenbereich. Zu den Aufgaben gehören unter anderem das Ausheben von Gräben für Regen- und Schmutzwasser sowie Stromleitungen, der Rückbau alter Flächen und der Bau einer speziellen Schachtkonstruktion, die das Schulgebäude vor Überflutung schützen soll. Es handelt sich um ein klassisches Tiefbauprojekt im Rahmen der ersten Bauphase des Campus. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung im Bereich Tiefbau und Erdarbeiten mitbringen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: VOB 16-25O Errichtung eines Berufsschulcampus BA 1; VE VE 0-5050 Freianlagen Erdarbeiten Leitungen)
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Die Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach § 16 a EU VOB/A nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotFolgende Leistungen sind Bestandteil des ersten Bauabschnitts im Bereich der Freianlagen: - Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Regenwasser-, Schmutzwasser- und Stromleitungen, insbesondere Erdarbeiten - Herstellung von versch. Verbaumaßnahmen - Herstellungen von Baugruben inkl. Böschung - Rückbau vorhandener Belagsflächen sowie fachgerechte Entsorgung der Abbruchmaterialien - Einbau von Winkelstützen und zuvor ausgebautem Boden - geringfügige Pflanzarbeiten
Zeitplan
- 1. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung