TED·495255-2026·Schließt in 32 Tagen

Verkehrssicherung auf der A7 im Bereich Evendorf

Niedersachsen
Hamburg, Germany·Veröffentlicht 17. Juli 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturVerkehrssicherungAutobahnStrassenbauOeffentliche AuftraegeBaustellensicherung
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
17. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Verkehrssicherungsmaßnahmen auf der A7 zwischen den Kilometern 44,5 und 37,0 in Fahrtrichtung Nord aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt zur Absicherung des Verkehrsraums in diesem Autobahnabschnitt. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 17. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A7 GE Evendorf km 44,5-37,0 Rifa Nord, VM, Verkehrssicherung

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Verkehrssicherung auf einem Abschnitt der Autobahn A7 bei Evendorf. Dabei geht es um die professionelle Absicherung der Baustelle oder des Streckenabschnitts zwischen den Kilometern 44,5 und 37,0 in Fahrtrichtung Norden, um die Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und Personal zu gewährleisten. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch den Nachweis der Einhaltung von Sozialversicherungs-, Steuer- und Mindestlohnvorgaben belegen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000VM, Verkehrssicherung

VM, Verkehrssicherung

CPV 45233110Frist 17. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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