TED·501978-2026·Schließt in 28 Tagen

Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse

Niedersachsen
Gifhorn, Germany·Veröffentlicht 21. Juli 2026
IT-DienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrswesenElektromobilitaetLadeinfrastrukturOeffentlicher NahverkehrInfrastrukturprojektWartungsleistungen
Auftragswert
~€1.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
18. Aug. 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH schreibt die Beschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur für ihre umgestellte Elektrobusflotte aus. Der Auftrag umfasst neben der technischen Ausstattung auch die Wartung der Anlagen auf dem Betriebshof. Die Vergabe erfolgt als ein Los, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Auftraggeber stellt derzeit seine Busflotte auf umweltfreundliche Elektrobusse um. Für den Betrieb der Elektrobusse müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof des Auftraggebers. Außerdem hat der Auftragnehmer Wartungsleistungen zu erbringen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn stellt ihren Fuhrpark auf Elektrobusse um und benötigt dafür eine passende Ladeinfrastruktur auf ihrem Betriebshof. Der Auftrag umfasst sowohl die Lieferung und fachgerechte Installation der Ladetechnik als auch die anschließende Wartung der Anlagen. Da es sich um ein öffentliches Vergabeverfahren handelt, ist der Preis das entscheidende Kriterium für die Auftragsvergabe. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch verschiedene Erklärungen, etwa zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen oder zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nachweisen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV
  • Eigenerklärung zu restriktiven Maßnahmen gemäß EU-Verordnung 833/2014
  • Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen bei Vorliegen von Ausschlussgründen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Nachforderungen sind nach Maßgabe des § 51 SektVO zulässig.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Beschaffung von Ladeinfrastruktur für den Betrieb von Elektrobussen für die Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG)

Der Auftraggeber stellt derzeit seine Busflotte auf umweltfreundliche Elektrobusse um. Für den Betrieb der Elektrobusse müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof des Auftraggebers. Außerdem hat der Auftragnehmer Wartungsleistungen vor.

CPV 31158000, 45311200
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero