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Artenschutzrechtliche Kartierung für die Ortsumfahrung Gotha B7

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 21. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenUmweltberatungÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturArtenschutzUmweltgutachtenStrassenbauBiologieOeffentliche AusschreibungKartierung
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Aug. 2026
17 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DEGES beauftragt eine umfassende artenschutzrechtliche Kartierung für das Projekt Ortsumfahrung Gotha (B7). Der Leistungsumfang umfasst die Erfassung von Avifauna, Haselmäusen, Fledermäusen, Feldhamstern, Zauneidechsen und Fischen über einen Zeitraum von 360 Tagen. Das Projekt ist Teil des vordringlichen Bedarfs im Bundesfernstraßenplan 2030.

Vollständige Beschreibung anzeigen

VKE 5564: Umfahrung Gotha Kartierung OU Gotha B7 Siebleben Kartierung: Avifauna, Haselmäuse, Fledermäuse, Feldhamster, Zauneidechsen, Fische Vertragsnummer A556360401

VergabeHero-Einschätzung

Die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) sucht einen Dienstleister für ökologische Gutachten im Rahmen des Neubaus der Ortsumfahrung Gotha. Dabei müssen verschiedene Tiergruppen wie Vögel, Fledermäuse, Haselmäuse, Feldhamster, Zauneidechsen und Fische im betroffenen Gebiet kartiert werden, um die artenschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Straßenbauprojekt zu klären. Der Auftrag hat eine Laufzeit von etwa einem Jahr und ist für Fachbüros aus dem Bereich Umweltplanung oder Biologie relevant. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 & § 124 GWB
  • Ggf. Nachweise zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 & § 124 GWB vorliegen; ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. s. Vergabeunterlagen

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000VKE 5564;Umfahrung Gotha - Kartierung OU Gotha B7 Siebleben Kartierung: Avifauna, Haselmäuse, Fleder-mäuse, Feldhamster, Zauneidechsen, Fische

Die Autobahn vertreten durch die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) plant die OU Gotha, welche im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 2030 im vordringlichen Bedarf eingestuft wurde. Die geplante OU erstreckt sich innerorts vom Verkehrsknotenpunkt Hersdorfplatz entlang der Friemarer Straße über die Oststraße bis zur Querung der Bahnstraße Gotha-Leinefelde und Anschluss an die Gleichenstraße.Der Außerortsbereich verläuft nördlich des Stadtteils Siebleben, führt südlich am Lehm- und Kiesgrubengebiet vorbei, bis zum Anschluss an die bestehende Ortsumgehung Tüttleben. Begleitend beinhaltet die Planung auch den Ausbau eines straßenparallelen Radweges in Richtung Tüttleben. Ziel der vorliegenden Planungsaufgabe ist die Durchführung umfänglicher faunistischer Kartierungen sowie die Kartierung von Biotoptypen als Grundlage für weitere umweltplanerische Fachbeiträge der unterschiedlichen Planungsebenen (Vorplanung, Entwurfsplanung und Feststellungsplanung). Dazu zählen vornehmlich UVS/UVP-Bericht, Artenschutzbeitrag und LBP. Als Grundlage zur Durchführung der Kartierungen dient eine Faunistische Planungsraumanalyse, ein Kartierkonzept was durch die FöA GmbH erstellt wurde. Aus dem Kartierkonzept geht hervor welche Arten im Planungsraum untersuchungsrelevant sind, in diesem Falle betrifft es die Avifauna, Haselmäuse,Fledermäuse, Feldhamster, Zauneidechsen und Fische die im Untersuchungsbereich kartiert werden müssen und legt die Untersuchungsräume und den Untersuchungsumfang fest.

CPV 71300000, 71311220, 71313000Frist 7. Aug. 2026360 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    siehe Vergabeunterlagen

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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