Planungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Meckesheim-Mönchzell

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Meckesheim schreibt die Gebäudeplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte mit drei Gruppen für 50 Kinder aus. Der Auftrag umfasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI, mit einer Option auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9. Die Planung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans für das Grundstück im Unterbrühl.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die aktuelle Kindertagesstatte im Ortsteil Mönchzell befindet sich in einem erneuerungsbedürftigen Gebäude. Ein dauerhaften Weiterbetrieb der Kita in diesem Gebäudezustand ist ausgeschlossen. Der Gemeinderat der Gemeinde Meckesheim hat sich in der Folge zum Neubau einer Kindertageseinrichtung auf eigene Kosten auf einem gemeindeeigenen Grundstück in Mönchzell (im Unterbrühl 4, Flst. 2518) neben der Lobbachhalle und einem Vereinsgebäude entschieden. Die Gemeinde Meckesheim beabsichtigt als Kostenträger die Planung für den Neubau des Kindergartens für drei altersgemischte Gruppen ab 2 Jahren mit insgesamt 50 Kindern. Träger für den Betrieb des Kindergartens bleibt weiterhin die katholische Kirche. Parallel zum vorliegenden Vergabeverfahren für die Planungsleistung, wird der Bebauungsplan für den Neubau des Kindergartens von der Gemeinde Meckesheim aufgestellt. Der Input aus dem Vergabeverfahren fließt in die Erstellung des Bebauungsplans ein.
Die Gemeinde Meckesheim plant den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Mönchzell, da das bestehende Gebäude nicht mehr sanierungsfähig ist. Gesucht wird ein Planungsbüro für die Gebäudeplanung, wobei der Auftrag zunächst die frühen Leistungsphasen (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) umfasst und später auf die Ausführungsplanung und Bauüberwachung ausgeweitet werden kann. Die neue Einrichtung soll Platz für 50 Kinder in drei altersgemischten Gruppen bieten. Da der Bebauungsplan für das Grundstück noch erstellt wird, ist eine enge Abstimmung zwischen der Planung und der städtebaulichen Entwicklung erforderlich.
Aufteilung in Lose
1 LotStufenweise Beauftragung: zunächst werden die LPH 1 - 4 gemäß § 34 HOAI 2021 beauftragt. Nachunternehmer nicht zugelassen. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftraggeber bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungsphasen 5 - 9 zu übertragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung). Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality3%
1. Personelle Projektorganisation - Das vorgesehene Projektteam und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind darzustellen (Organigramm) sowie die interne Organisationsstruktur. - Erläuterung der Sicherstellung der Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das Projektteam in allen Leistungsphasen (z. B. Vertretungsregelungen, langfristige Verfügbarkeiten, interner Wissenstranfer, technische Mittel, digitale und örtliche Präsenz, bisherige Zusammenarbeit des Projektteams).
- quality1.5%
2. Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals - Die Erfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektteams sind vorzustellen. - Für die vorgesehene Projektleitung sind anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Objekttyp und Planungsaufgaben mit ähnlicher Komplexität und Leistungsphasen), die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen.
- quality1.5%
3. Projektabwicklung Erläuterung der projektspezifische Herangehensweise. Darstellung und Erläuterung von Terminplanung und -einhaltung sowie Kostenplanung und -einhaltung.
- price4%
4. Honorar Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Der Zuschlagswert Honorar errechnet sich gemäß folgender Formel: Zuschlagswert Honorar = 10 * Punkte Bestangebot / Punkte Angebot Bieter Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die Kriterien 1 - 3. Daraus wird zu jedem Zuschlagskriterium der Mittelwert gebildet. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht. Für die Bewertungskriterien 1-3 müssen zur Auftragsvergabe mindestens 4 Punkte erreicht werden.
Zeitplan
- 13. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung