Fachplanung TGA (Elektrotechnik) für den Neubau eines Bauhofs in Leutkirch

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Leutkirch plant den Neubau eines Bauhofs in Holzhybridbauweise am Unteren Auenweg. Gesucht wird ein Ingenieurbüro für die Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) in den Bereichen Starkstrom, Fernmelde- und Informationstechnik sowie Förderanlagen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphasen 1 bis 8 und 9 gemäß HOAI.
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Die städtebauliche Planung der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu sieht eine Verlagerung des bestehenden Bauhofes von der Brühlstraße in das Gewerbegebiet am Unteren Auenweg südlich der Kläranlage vor. Eine Verlagerung des Bauhofs ist notwendig, um das Gelände frei für die Erstellung eines neuen Feuerwehrhauses zu machen. . Der Bauhof ist ein Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur der Stadt Leutkirch. Ziel des Neubaus ist die Schaffung eines funktionalen, wirtschaftlichen und zukunftssicheren Standortes, der den Anforderungen der kommunalen Aufgabenerfüllung dauerhaft gerecht wird. . Die Stadt Leutkirch wird die Objektplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung in LPH 4 durchführen. . Das Gelände wird im Osten durch die Erschließungsstraße - Unterer Auenweg - und im Westen durch die Eschach begrenzt. Der Geländeverlauf ist von Ost nach West abschüssig, sodass Teile der Fläche im Überflutungsbereich HQ-Extrem liegen. Aus wirtschaftlichen Gründen wird auf eine Aufschüttung des Geländes über HQ-Extrem verzichtet. Im Hochwasserfall wären auch wichtige Zufahrtsstraßen zum Bauhof betroffen und dieser somit nicht mehr erreichbar. Derzeit wird ein Höhenniveau des Geländes von 644,50 ü NHN angestrebt. Zur Eschach wird eine 10m breite Schutzzone ausgebildet. . Das Baugrundstück weist für den Bereich Bodenarchäologie keine Verdachtsfläche auf. Im Dezember 2025 gab es auf dem künftigen Gelände erste Bohrungen für ein Bodengutachten. Diese wurden ausgewertet und fließen in die weitere Planung ein. Das Bodengutachten wird in der in 2. Phase zur Verfügung gestellt. Zudem wurde ein Artenschutzgutachten mit Eingriffsbilanzierung erstellt, dieses wird in der 2. Phase zur Verfügung gestellt. . Vorgesehen ist ein funktional gegliederter Gebäudekomplex in Holzhybridbauweise: - Sockel, Bodenplatten und stark beanspruchte Bauteile in Beton - Holzständerkonstruktion, je nach Nutzung als gedämmte Gebäudehülle oder als offene Kalthalle ausgebildet - Tragende und aussteifende Außen- und Innenwände als großformatige, vorgefertigte Holzelemente . Die BGF (R) beträgt ca. 6.100m², BGF (S) ca. 2.200m² für Überdachungen. . Gesucht wird ein Landschaftsarchitekt für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 1-8,+9 auf der Grundlage der HOAI 2021, §§ 38-40 für Freianlagen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. . Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4-6 (ELT), LPH 1-8+9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro mit Erfahrung im Holzhybridbau gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. . ALG 4 Starkstromanlagen ALG 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen ALG 6 Förderanlagen (Personenaufzug und Hallenkran) . Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 5.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
Die Stadt Leutkirch im Allgäu verlagert ihren Bauhof an einen neuen Standort und schreibt hierfür die Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) aus. Der Fokus liegt auf der Elektrotechnik, konkret für Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnik sowie Förderanlagen wie Aufzüge und Hallenkräne. Das neue Gebäude wird als Holzhybridbau errichtet, weshalb Erfahrung in dieser Bauweise für das Ingenieurbüro wichtig ist. Die Beauftragung erfolgt in mehreren Stufen, beginnend mit den ersten Planungsphasen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: VgV Fachplanung TGA (ELT) - Neubau Bauhof Unterer Auenweg Leutkirch i.A.)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. GWB
- Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes
- Nachweis der beruflichen Befähigung
- Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch Referenzen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Folgende Eigenerklärungen werden durch die Unterzeichnung der Mitglieder des Bewerberteams im Teilnahmeantrag bestätigt. Die entsprechenden Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien können von den Bewerbenden jederzeit vorgelegt werden. . Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. . Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. . Eigenerklärung zu folgenden fakultativen Ausschlussgründen i.S.v. § 124 GWB, bei denen es im Ermessen der Vergabestelle steht, ob ein Bewerber/- in ausgeschlossen wird: . Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) . Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. . Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. . Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). . Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). . Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). . Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegt. . Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). . Eigenerklärung zu Verbot Beteiligung russischer Unternehmen gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur von Bewerbern und von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben). . Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung erfüllt werden mit Blick auf: . a) Befähigung zur Berufsausübung, b) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen und durch Eigenerklärung) c) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen). . Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/-innen/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber/-in auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend VgV festgelegt.
Aufteilung in Lose
1 LotDie städtebauliche Planung der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu sieht eine Verlagerung des bestehenden Bauhofes von der Brühlstraße in das Gewerbegebiet am Unteren Auenweg südlich der Kläranlage vor. . Der neue Bauhof besteht aus einem zweigeschossigen Büro- und Aufenthaltsgebäude inkl. Sanitärbereich (ausgelegt für 55 Mitarbeiter), sowie den folgenden weiteren Gebäuden: . • 3 Werkstattgebäude, davon eines für Elektro, Zimmerer & Schreiner, eines für Maurer & Bautrupp, Verkehrstechnik (Beschilderung), und ein Drittes für Gärtnerei, Schlosser, Kfz-Werkstatt, werden jeweils über den Werkhof erschlossen. • Eine Fahrzeughalle für die Fahrzeuge des Bauhofs soll als eigenes Holzhybridgebäude (Stahlbetonstützen und Brettschichtholzträger) erstellt werden. (ca. 2.100m² BGF (R)) • Ein Teil der Lagerfläche soll überdacht werden. Es sind insgesamt 38 überdachte Stellplätze zu erstellen. • . Eine Photovoltaik Anlage (ca. 5000m²) ist mitzuplanen, die Kosten für Anschaffung und Betrieb laufen über den Eigenbetrieb des Bauhofs und sind in den genannten Kosten nicht enthalten. . Für die Kfz-Werkstatt ist ein Hallenkran an der Decke mit 5 to Traglast vorzusehen, eine Hebebühne für Schmalspurfahrzeug, eine Säulenhebebühne für PKW sowie ein Lager für Diesel (3000l), Öl und Schmierstoffe. . Ein Lageplan im M 1:500 und 1:1000 ist der EU-Bekanntmachung beigefügt. Die Vorentwurfspläne werden in der 2. Phase zur Verfügung gestellt. . Für das Verwaltungsgebäude wird KfW-Effizienzhaus-Standard 40 angestrebt. Es ist eine Notstromversorgung vorgesehen. Weitere für die Fachplanung ELT relevante Komponenten sind: - Ausstattung KfZ-Werkstatt / Werkstätten allgemein, z.B. Hallenkran etc. - Elektronische Schließanlage - Druckluft in allen Werkstattbereichen - Ladeinfrastruktur für kommende E-Fahrzeuge - Einbruchmeldeanlage / Videoüberwachung optional: - Netzersatzanlage durch PV mit Speichermodulen für den autarken Betrieb bei Katastrophenfällen . Die Kostenobergrenze für den Bauhof beträgt 15 Mio. € brutto für die Kosten der KG 200-700. Mit Stand 2026 sind folgende Kosten angesetzt: . KG 300 +400 ca. 10 Mio. € brutto KG 500 ca. 1 Mio. € brutto . Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. Eine Fertigstellung des Gebäudes wird bis Mitte 2029 angestrebt. Der gesamte Rückbau der bestehenden Gebäude und Anlagen am jetzigen Standort ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. . Parallel zur Verlagerung des Bauhofes wird auch der Neubau des Betriebsgebäudes Wasserwerk Leutkirch hin zum Standort Tautenhofer Straße nordöstlich des bestehenden Pumpwerks an der Rauns verlegt. Diese Fachplanungsleistungen werden weitgehend zeitgleich ausgeschrieben mit den VgV-Verfahren für das Projekt „Neubau Bauhof“. Bewerbungen für beide Verfahren werden ausdrücklich begrüßt. . Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am Donnerstag, 26.11.2026 oder Freitag, 27.11.2026, oder Montag, 30.11.206 statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 2.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality15%
Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- quality25%
Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- quality25%
Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- quality15%
Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
- cost20%
Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 04 in Phase 2 näher erläutert wird.
Zeitplan
- 4. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung