TED·393229-2026

Objektplanung Gebäude für die Erweiterung des Bürgerhauses Kliding

Ortsgemeinde KlidingKliding, GermanyVeröffentlicht 9. Juni 2026
Auftragswert
~€85k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Ortsgemeinde Kliding schreibt die Objektplanung für die Erweiterung ihres Bürgerhauses aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI, wobei die Beauftragung stufenweise erfolgt. Ziel ist die funktionale Verbesserung, Barrierefreiheit und Neugestaltung der Außenanlagen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für die Erweiterung des Bürgerhauses in Kliding, Leistungsphasen (LPH) 1-9 (aufgrund von Eigenleistungen des Auftraggebers teilweise nur in Teilen), ergänzt durch die erforderlichen Besonderen Leistungen. Es wird auf den Vertragsentwurf inklusive dessen Anlagen verwiesen, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise (s. Angaben zu den Optionen). Gegenstand dieses Verfahrens sind nur die vorgenannten Leistungen der Objektplanung Gebäude. Die weiteren erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.

VergabeHero-Einschätzung

Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung ihres Bürgerhauses, um das Gebäude funktional aufzuwerten und barrierefrei zu gestalten. Hierfür wird ein Architekturbüro für die Objektplanung gesucht, das die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) übernimmt. Die Beauftragung erfolgt in Stufen, was bedeutet, dass der Auftraggeber die Leistungen schrittweise abruft. Da das Projekt auch den Rückbau alter Gebäudeteile und die Neugestaltung der Außenanlagen umfasst, ist eine umfassende planerische Betreuung erforderlich.

Architektur- und IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungArchitekturObjektplanungOeffentliche VerwaltungBauwesenHoai
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude

1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.

CPV 71240000, 71000000, 71200000, 71221000, 71222000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Das Honorar wird rechnerisch bewertet

    50%
  • quality

    - Darstellung des im ausgeschriebenen Projekt geplanten Personaleinsatzes mit Angabe zur zeitlichen Verfügbarkeit der Mitarbeiter - Darstellung von Tätigkeitsverteilung, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen im Projektteam

    20%
  • quality

    - Darstellung der Projektbearbeitung unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden projektspezifischen Anforderungen und Projektrisiken - Erläuterung bieterinterner Methoden zur Sicherstellung der Einhaltung der vorgegebenen Termine, insbesondere im Hinblick auf die Fertigstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung bis zum 30.09.2026

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert