TED·377712-2026·Schließt in 31 Tagen

Verwertungsdienstleistungen für PSA und Medizinprodukte

Bundesministerium für GesundheitBonn, GermanyVeröffentlicht 2. Juni 2026
Auftragswert
€715k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
2. Juli 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt die fachgerechte Verwertung von medizinischen Schutzmaterialien wie Masken, Schutzbrillen und Spritzen aus einem Lager in Ulm aus. Der Auftrag umfasst die Abholung und Entsorgung von insgesamt 392 bis 2.174 Tonnen Material. Die Verwertung muss zollkonform energetisch oder alternativ gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz erfolgen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt Verwertungsdienstleistungen zu beschaffen. Diese Dienstleistungen werden im Wege eines europaweiten offenen Verfahrens nach VgV vergeben. Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des damals neuartigen Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hatte das BMG die Beschaffung von medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern sowie Medizinprodukten (nachfolgend: Gegenstände) veranlasst. Da diese Gegenstände nicht mehr in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden können, ist eine Verwertung notwendig. Hierbei ist das BMG (Auftraggeber - AG) auf Dienstleistungen durch externe Entsorgungsunternehmen (Auftragnehmer - AN) angewiesen. Bei den Gegenständen handelt es sich zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen). Die zu verwertenden Gegenstände lagern auf Paletten in einem durch einen Dritten (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lager in 89081 Ulm. Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem 40t Sattelzug am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Auf einer Palette mit Schutzmasken oder sonstigem medizinischen Material befinden sich typischerweise sortenreine Gegenstände eines Produkttyps. Diese Gegenstände sind in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Lieferumfang ist in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Gegenstände sowie die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Ein geschätzter Teil von bis zu 75% der Gegenstände muss, aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung). Der andere Teil der Gegenstände kann in Form einer alternativen Verwertungsmethode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, durch den Auftragnehmer verwertet werden. Die konkrete Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer eine Mindestauftragsmenge in Höhe von „A“ (Mindestauftragsmenge gemäß folgender Tabelle). Die Höchstauftragsmenge entspricht der Verwertung von „B“. A - Mindestauftragsmenge: 392 Tonnen B - Höchstauftragsmenge: 2.174 Tonnen Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesministerium für Gesundheit sucht einen Entsorgungsdienstleister für die Verwertung von medizinischen Schutzmaterialien, die während der Corona-Pandemie beschafft wurden und nun nicht mehr verwendet werden können. Die Materialien lagern in Ulm und müssen in Mengen zwischen 392 und 2.174 Tonnen abgeholt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Großteil der Ware zollrechtlich bedingt energetisch verwertet werden muss, während für den Rest alternative Verwertungsmethoden zulässig sind. Der Auftragnehmer ist für den Transport mittels 40-Tonnen-Sattelzügen sowie die gesetzeskonforme Entsorgung verantwortlich.

EntsorgungsdienstleistungenLogistikÖffentliche VerwaltungEntsorgungswirtschaftEntsorgungAbfallwirtschaftMedizinprodukteLogistikOeffentliche VerwaltungKreislaufwirtschaft
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 123 GWB
  • Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Auschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, ohne dass ein Anspruch der Bieter auf eine solche Handhabung besteht. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sind davon ausgeschlossen. Das Vorstehende gilt entsprechend für Aufklärungsmaßnahmen und Unterlagen, die erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen sind.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Verwertungsdienstleistungen für persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Medizinprodukte für den Lagerstandort Ulm
€715k

Bei den Gegenständen handelt es sich zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen). Die zu verwertenden Gegenstände lagern auf Paletten in einem durch einen Dritten (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lager in 89081 Ulm. Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem 40t Sattelzug am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Auf einer Palette mit Schutzmasken oder sonstigem medizinischen Material befinden sich typischerweise sortenreine Gegenstände eines Produkttyps. Diese Gegenstände sind in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Lieferumfang ist in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Gegenstände sowie die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Ein geschätzter Teil von bis zu 75% der Gegenstände muss, aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung). Der andere Teil der Gegenstände kann in Form einer alternativen Verwertungsmethode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, durch den Auftragnehmer verwertet werden. Die konkrete Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer eine Mindestauftragsmenge in Höhe von „A“ (Mindestauftragsmenge gemäß folgender Tabelle). Die Höchstauftragsmenge entspricht der Verwertung von „B“ (Höchstauftragsmenge gemäß folgender Tabelle). A - Mindestauftragsmenge: 392 Tonnen B - Höchstauftragsmenge: 2.174 Tonnen Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

CPV 63120000Frist 2. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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