Verwertung von Siebüberlauf aus dem Kompostwerk Swisttal-Miel
Was wird ausgeschrieben
Die RSAG AöR schreibt die Entsorgung und Verwertung von jährlich ca. 3.750 Tonnen Siebüberlauf aus dem Kompostwerk Swisttal-Miel aus. Der Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport sowie die stoffliche oder thermische Verwertung inklusive der Entsorgung von Störstoffen. Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2027 und ist technikoffen gestaltet.
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Die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts (RSAG AöR) hat ab dem 1. Januar 2027 die Verwertung des Siebüberlaufs des Kompostwerkes Swisttal-Miel neu zu vergeben, da der derzeitige Vertrag Ende des Jahres 2026 ausläuft. Die zu vergebenden Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben. Es sind die folgenden Mengen zu übernehmen und Leistungen zu erbringen: - Übernahme, Transport und Verwertung von 3.000 - 4.500 Mg/a Siebüberlauf am Standort Swisttal-Miel (Auswertungsgröße: 3.750 Mg/a) ab dem 1. Januar 2027. Inkl. folgender Leistungen: - Übernahme und Verwiegung des Siebüberlaufs an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle (= Kompostierungsanlage Swisttal-Miel) - Transport des übernommenen Siebüberlaufs zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n inkl. der notwendigen Verwiegungen - Verwertung des übernommenen Siebüberlaufs (ASN 190501, 190503, 191207) - Entsorgung der im Siebüberlauf enthaltenen Störstoffe Weitere Rahmenbedingung: - Technikoffene Ausschreibung, es wird keine bestimmte Behandlungstechnik vorgegeben.
Die RSAG (ein kommunales Entsorgungsunternehmen) sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Siebüberlauf, der bei der Kompostierung im Werk Swisttal-Miel anfällt. Dabei handelt es sich um jährlich etwa 3.750 Tonnen Material, das abgeholt, gewogen und fachgerecht verwertet werden muss. Der Auftragnehmer ist in der Wahl der Verwertungstechnik frei, solange die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Der Vertrag startet Anfang 2027 und läuft über einen längeren Zeitraum, um die Entsorgungssicherheit für die Anlage zu gewährleisten.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Eigenerklärung gemäß § 22 LkSG
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände. Siehe Vergabeunterlagen.
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe Ziff. 2.1.
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung