Verwertung von Grünabfall im Raum Leipzig

Was wird ausgeschrieben
Die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH schreibt die Übernahme und stoffliche Verwertung von Grünabfällen aus dem Stadt- und Landkreis Leipzig aus. Der Auftrag ist in sieben Lose unterteilt, wobei jedes Los eine jährliche Menge von etwa 1.400 bis 2.500 Megagramm umfasst. Die Verwertung muss über geeignete Übernahmestellen oder Anlagen des Auftragnehmers erfolgen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Verwertung von Grünabfall
Die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH sucht Entsorgungsunternehmen für die Verwertung von Grünabfällen aus dem Raum Leipzig. Die Ausschreibung ist in sieben Lose gegliedert, die jeweils eine jährliche Abfallmenge von bis zu 2.500 Tonnen umfassen. Interessierte Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über entsprechende Übernahmestellen oder Verwertungsanlagen verfügen, um das Material fachgerecht zu verarbeiten. Da die Vergabe rein über den Preis erfolgt, ist eine effiziente Kalkulation der Logistik- und Verwertungskosten entscheidend für den Erfolg.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung
- Aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung zur Umsetzung der Russland-Sanktionen (Art. 5k VO 833/2014)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
siehe Vergabeunterlagen; zwingende und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 GWB; Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), - Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist), - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate), - aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen des AG ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) vorzulegen. Nachforderung gemäß § 56 VgV, Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
7 LoteÜbernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Zuschlagskriterien
7 Kriterien- cost100%
prognostizierte Gesamtkosten
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Zeitplan
- 30. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung