Verwertung von Bodenaushub für den Kita-Neubau Pusteblume

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Schwalbach schreibt die fachgerechte Verwertung von Bodenaushub aus, der bei der Errichtung der Kita Pusteblume angefallen ist. Es handelt sich um sandigen bis kiesigen Ton bzw. Lehm, der nach einer Zwischenlagerung nun abtransportiert und verwertet werden muss. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 20. August 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Verwertung des Bodenaushubs eines Kita-Neubau
Die Gemeinde Schwalbach sucht einen Entsorgungsfachbetrieb für die Verwertung von Bodenaushub, der beim Neubau der Kindertagesstätte Pusteblume angefallen ist. Die Aushubmassen bestehen überwiegend aus sandigem oder kiesigem Ton sowie Lehm und wurden teilweise bereits auf dem Baufeld zwischengelagert. Der Auftrag umfasst den Abtransport und die ordnungsgemäße Verwertung dieser verbliebenen Erdmassen. Es handelt sich um eine klassische Entsorgungsleistung im Rahmen eines kommunalen Bauprojekts.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Erklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Erklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die russische Föderation (sog. Russland-Erklärung) Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 2+3 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4+5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8+9 GWB Fehlende Nachweise oder Preisangaben werden, soweit zulässig, nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Bereich der Liegenschaft der neu errichteten Kita "Pusteblume" in Schwalbach, Walter-Becker-Weg 3a, wurde eine Kinderkrippe einschließlich dem Außengelände als Neubau errichtet. nfallende Aushubmassen der Baumaßnahme wurden zur teilweisen Wiederverwertung im Baufeld seitlich gelagert. Die Verbliebenen Aushubmassen werden nun im Zuge dieser Maßnahme der Verwertung zugeführt. Überwiegend handelt es sich bei den ushubmassen um Bodenaushub, der als sandiger oder kiesiger Ton bzw. Lehm bewertet wurde, eine Bodenmechanische Untersuchung liegt vor. Sämtliche Bodenmassen werden geladen und der stofflichen Verwertung zugeführt, der Lagerplatz wird vollständig von Bodenaushub geräumt. Nach dem Räumen der Fläche wird ebenfalls seitlich gelagerter Oberboden aufgenommen und flächig über dem Profil des Urgeländes eingebaut. In den angedeckten Oberboden wird eine Rasensaat eingebracht. Die Verkehrstechnische Erschließung der Maßnahme erfolgt über zwei Zufahrten unmittelbar vom Walter-Becker- Weg aus.
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung