Verwertung von Bioabfall und Grüngut aus dem Stadtgebiet Nürnberg

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Nürnberg schreibt die Verwertung von Bioabfall und Grüngut aus dem Stadtgebiet in zwei Losen aus. Der Auftrag umfasst die Übernahme an einer geeigneten Stelle, den Transport sowie die fachgerechte Behandlung und Vermarktung der organischen Abfälle. Die Verwertungsanlagen müssen sich in einem Umkreis von maximal 20 km zum Betriebsgebäude des Auftraggebers befinden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Verwertung organischer Abfälle (Bioabfall und Grüngut) aus dem Stadtgebiet Nürnberg - Übernahme der organischen Abfälle an einer geeigneten Übernahmestelle, - Transport zur Verwertung, - ordnungsgemäße Behandlung der organischen Abfälle und Herstellung hochwertiger Erzeugnisse, - Verwertung / Vermarktung der Erzeugnisse, - ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg sucht einen Dienstleister für die Entsorgung und Verwertung von Bioabfall und Grüngut. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 für Bioabfall und Los 2 für Grüngut. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, die Abfälle an einer zugelassenen Stelle zu übernehmen, sie zu behandeln und daraus hochwertige Produkte wie Kompost oder Dünger herzustellen, die anschließend vermarktet werden. Eine wichtige Vorgabe ist, dass die Übernahmestelle nicht weiter als 20 Kilometer vom Betriebshof der Stadt Nürnberg entfernt sein darf, um kurze Transportwege zu gewährleisten.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Nachweis der Eignung gemäß § 16 VOB/A
- Betrieb einer genehmigungskonformen Übernahmestelle
- Einhaltung der maximalen Transportentfernung von 20 km
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
2 LoteDer Auftragnehmer hat eine Übernahmestelle ordnungsgemäß und genehmigungskonform zu betreiben, an der er den Bioabfall aus der Erfassung des Auftraggebers übernimmt. Die Übernahmestelle kann auch gleichzeitig die Verwertungsanlage sein. Die Übernahmestelle muss innerhalb einer maximalen Entfernung von 20 km einfacher Wegstrecke vom Be-triebsgebäude (Pfm. 27) des Auftraggebers liegen. (zur Berechnung siehe Pkt. 5 Zu-schlagskriterien) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Behandlungsanlage(n) für Bioabfall nach den Erfor-dernissen und der Sorgfalt eines Entsorgungsfachbetriebs nach § 56 KrWG zu betreiben. Die Bioabfälle sind einer geschlossenen Kompostierung oder Vergärung – anaerobe Behandlung – zuzuführen. Eine Kompostierung mit offener Haupt-/Intensivrotte ist unzulässig. Eine Behandlung der Bioabfälle durch eine Vergärung – anaerobe Behandlung – in einem kontinuierlichen Verfahren (kein Batchbetrieb) unter Gewinnung von Gas und Verwertung dieses Gases („Verstromung“ oder Einspeisung in ein Heizgasnetz) sowie unter Gewinnung von Prozesswärme und Verwertung dieser Wärme („Wärmesenke“) wird im Rahmen der Wertung des Angebots positiv berücksichtigt (vgl. Ziff. 1.5.1).
Der Auftragnehmer hat eine Übernahmestelle ordnungsgemäß und genehmigungskonform zu betreiben, an der er das Grüngut aus der Erfassung des Auftraggebers übernimmt. Die Übernahmestelle kann auch gleichzeitig die Verwertungsanlage sein. Die Übernahmestelle muss innerhalb einer maximalen Entfernung von 20 km einfacher Wegstrecke vom Betriebsgebäude (Pfm. 27) des Auftraggebers liegen. (zur Berechnung siehe Pkt. 5 Zuschlagskriterien) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Behandlungsanlage(n) für Grüngut nach den Erfordernissen und der Sorgfalt eines Entsorgungsfachbetriebs nach § 56 KrWG zu betreiben.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price60%
Preis
- quality40%
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/cd9a5453-5fcd-49c0-b3f1-677c19d256f4/awardcriteria
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Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung