TED·477021-2026·Schließt in 18 Tagen

Verwertung von Bioabfall und Grüngut aus dem Stadtgebiet Nürnberg

Bayern
Nürnberg, Germany·Veröffentlicht 10. Juli 2026
Entsorgung & RecyclingÖffentliche VerwaltungEntsorgungswirtschaftAbfallwirtschaftEntsorgungBioabfallGruengutKommunale DienstleistungKreislaufwirtschaft
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
27. Juli 2026
18 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Nürnberg schreibt die Verwertung von Bioabfall und Grüngut aus dem Stadtgebiet in zwei Losen aus. Der Auftrag umfasst die Übernahme an einer geeigneten Stelle, den Transport sowie die fachgerechte Behandlung und Vermarktung der organischen Abfälle. Die Verwertungsanlagen müssen sich in einem Umkreis von maximal 20 km zum Betriebsgebäude des Auftraggebers befinden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Verwertung organischer Abfälle (Bioabfall und Grüngut) aus dem Stadtgebiet Nürnberg - Übernahme der organischen Abfälle an einer geeigneten Übernahmestelle, - Transport zur Verwertung, - ordnungsgemäße Behandlung der organischen Abfälle und Herstellung hochwertiger Erzeugnisse, - Verwertung / Vermarktung der Erzeugnisse, - ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.

VergabeHero-Einschätzung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg sucht einen Dienstleister für die Entsorgung und Verwertung von Bioabfall und Grüngut. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 für Bioabfall und Los 2 für Grüngut. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, die Abfälle an einer zugelassenen Stelle zu übernehmen, sie zu behandeln und daraus hochwertige Produkte wie Kompost oder Dünger herzustellen, die anschließend vermarktet werden. Eine wichtige Vorgabe ist, dass die Übernahmestelle nicht weiter als 20 Kilometer vom Betriebshof der Stadt Nürnberg entfernt sein darf, um kurze Transportwege zu gewährleisten.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
  • Nachweis der Eignung gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
  • Nachweis der Eignung gemäß § 16 VOB/A
  • Betrieb einer genehmigungskonformen Übernahmestelle
  • Einhaltung der maximalen Transportentfernung von 20 km

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001- Annahme und Verwertung Bioabfall aus dem Stadtgebiet Nbg.

Der Auftragnehmer hat eine Übernahmestelle ordnungsgemäß und genehmigungskonform zu betreiben, an der er den Bioabfall aus der Erfassung des Auftraggebers übernimmt. Die Übernahmestelle kann auch gleichzeitig die Verwertungsanlage sein. Die Übernahmestelle muss innerhalb einer maximalen Entfernung von 20 km einfacher Wegstrecke vom Be-triebsgebäude (Pfm. 27) des Auftraggebers liegen. (zur Berechnung siehe Pkt. 5 Zu-schlagskriterien) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Behandlungsanlage(n) für Bioabfall nach den Erfor-dernissen und der Sorgfalt eines Entsorgungsfachbetriebs nach § 56 KrWG zu betreiben. Die Bioabfälle sind einer geschlossenen Kompostierung oder Vergärung – anaerobe Behandlung – zuzuführen. Eine Kompostierung mit offener Haupt-/Intensivrotte ist unzulässig. Eine Behandlung der Bioabfälle durch eine Vergärung – anaerobe Behandlung – in einem kontinuierlichen Verfahren (kein Batchbetrieb) unter Gewinnung von Gas und Verwertung dieses Gases („Verstromung“ oder Einspeisung in ein Heizgasnetz) sowie unter Gewinnung von Prozesswärme und Verwertung dieser Wärme („Wärmesenke“) wird im Rahmen der Wertung des Angebots positiv berücksichtigt (vgl. Ziff. 1.5.1).

CPV 90513000Frist 27. Juli 2026
LOT-0002- Annahme und Verwertung Grüngut aus dem Stadtgebiet Nbg.

Der Auftragnehmer hat eine Übernahmestelle ordnungsgemäß und genehmigungskonform zu betreiben, an der er das Grüngut aus der Erfassung des Auftraggebers übernimmt. Die Übernahmestelle kann auch gleichzeitig die Verwertungsanlage sein. Die Übernahmestelle muss innerhalb einer maximalen Entfernung von 20 km einfacher Wegstrecke vom Betriebsgebäude (Pfm. 27) des Auftraggebers liegen. (zur Berechnung siehe Pkt. 5 Zuschlagskriterien) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Behandlungsanlage(n) für Grüngut nach den Erfordernissen und der Sorgfalt eines Entsorgungsfachbetriebs nach § 56 KrWG zu betreiben.

CPV 90513000Frist 27. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • price

    Preis

    60%
  • quality

    https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/cd9a5453-5fcd-49c0-b3f1-677c19d256f4/awardcriteria

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    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 10. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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